Artikel 2 VO (EU) 2024/755
Überwachungsplan und Berichterstattung
Spanien übermittelt der Kommission erstmals bis zum 30. September 2024 und danach alle zwölf Monate einen nach Maßgabe des im Bewirtschaftungsplan gemäß Artikel 1 Buchstabe c festgelegten Überwachungsplans erstellten Bericht.
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