ANHANG VO (EU) 2024/763

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
KBE/kg Grünfutter
Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Silierzusatzstoffe
1k20736 Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30083

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30083 mit mindestens 5 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Fest

Alle Tierarten - -
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen anzugeben.
2.
Mindestgehalt des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 1 × 108 KBE/kg Grünfutter.
3.
Der Zusatzstoff wird in leicht und mäßig schwer zu silierendem Grünfutter (2) verwendet.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenziellen, sich aus der Verwendung ergebenden Risiken vorzubeugen. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
21. März 2034

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Zellen von Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30083

Analysemethode (1)

Auszählung von Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30083 im Futtermittelzusatzstoff:

mittels Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS-Agar (EN 15787)

Identifikation von Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30083:

Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE) — CEN/TS 17697 oder DNA-Sequenzierungsmethoden

1k20737 Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30084

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30084 mit mindestens 5 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Fest

Alle Tierarten - -
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen anzugeben.
2.
Mindestgehalt des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 1 × 108 KBE/kg Grünfutter.
3.
Der Zusatzstoff wird in leicht und mäßig schwer zu silierendem Grünfutter(2) verwendet.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenziellen, sich aus der Verwendung ergebenden Risiken vorzubeugen. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
21. März 2034

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Zellen von Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30084

Analysemethode (1)

Auszählung von Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30084 im Futtermittelzusatzstoff:

mittels Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS-Agar (EN 15787)

Identifikation von Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30084

Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE) — CEN/TS 17697 oder DNA-Sequenzierungsmethoden

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(2)

Leicht zu silierendes Futter: > 3 % lösliche Kohlenhydrate in Grünfutter; mäßig schwer zu silierendes Futter: 1,5–3,0 % lösliche Kohlenhydrate in Grünfutter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 429/2008 der Kommission vom 25. April 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erstellung und Vorlage von Anträgen sowie der Bewertung und Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen (ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 1).

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