Artikel 1 VO (EU) 2024/780
Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer” einzuordnen ist, wird für Masthühner, Masttruthühner, Legehennen, Mast- und Legegeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung, Absetzferkel, Mastschweine, Junghennen, Jungtiere von Legegeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung und Karpfen unter den in jenem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
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