ANHANG VO (EU) 2024/806

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b2816792-t Kieferntinktur

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Kieferntinktur aus den Sprossen von Pinus sylvestris L.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Trockenmassegehalt: 1,9-2,5 %

Kieferntinktur aus den Sprossen von Pinus sylvestris L., gewonnen durch Extraktion mit einer Wasser-Ethanol-Mischung gemäß der Definition des Europarats(1).

EG-Nummer: 281-679-2(2)

Spezifikation

Polyphenole: 0,070-0,102 %

Phenolsäuren: 0-0,038 %

Rutin: 0-0,001 %

Ferulasäure: 0,0003-0,0006 %

α-Terpineol: 0,00013-0,00025 %

Analysemethode (3)

Zur Charakterisierung des Futtermittelzusatzstoffs: Spektrofotometrie zur Bestimmung der Gesamtpolyphenole: Hochleistungsdünnschichtchromatografie (HPTLC) zur Bestimmung der Gesamtphenolsäuren

Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 50 mg” .

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
28. März 2034

Fußnote(n):

(1)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(2)

EG-Nummer für Extrakte und ihre physikalisch modifizierten Derivate, wie Tinkturen, konkrete und absolute Öle, ätherische Öle, Oleoresine, Terpene, terpenfreie Bestandteile, Destillate, Rückstände usw., gewonnen aus Pinus sylvestris, Pinaceae. Quelle: ECHA-Datenbank.

(3)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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