ANHANG VO (EU) 2024/824

Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b2506-t Enziantinktur

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Tinktur aus den Wurzeln von Gentiana lutea L.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Aus den Wurzeln von Gentiana lutea L. durch verlängerte Extraktion mit einem Wasser-Ethanol-Gemisch gewonnene Tinktur gemäß der Definition des Europarats(1) .

FEMA-Nummer: 2506

Spezifikationen

Trockenmasse: 3,5-5 %

Gesamtpolyphenole: 0,05-0,11 %

Gesamtflavonoide: 0,03-0,06 %

Xanthone: max. 0,004 %

Gentisin

Isogentisin

Gentiopicrosid: max. 0,006 %

Analysemethode (2)

Zur Identifizierung und Charakterisierung des Futtermittelzusatzstoffs:

Gravimetrie zur Bestimmung der Trockenmasse und des Aschegehalts,

Spektrofotometrie zur Bestimmung des Gesamtgehalts an Polyphenolen und

Hochleistungsdünnschichtchromatografie (HPTLC) zur Bestimmung des Gesamtgehalts an Flavonoiden, Xanthonen (Gentisin und Isogentisin) und Gentiopicrosid.

Mastschweine und Mastschweine von Suidae von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung

Mastrinder, Mastschafe, Mastwiederkäuer von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung und Mastkälber

Masthühner, Masttruthühner und Mastgeflügel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung

Salmoniden und Fische von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung, ausgenommen Laichfische

Andere Masttierarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung, ausgenommen Equiden

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1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Dieser Zusatzstoff darf nicht in Kombination mit anderen Zusatzstoffen verwendet werden, die Gentisin, Isogentisin und Gentiopicrosid enthalten.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
31. März 2034

Fußnote(n):

(1)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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