Präambel VO (EU) 2024/849
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen(1), insbesondere auf Artikel 14 Absätze 1 und 3,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.
- (2)
- Auf der Grundlage einer Überprüfung der einzelnen Benennungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch den Rat sollten die Angaben zu 97 Personen und neun Einrichtungen geändert werden. Darüber hinaus sollten die Einträge für neun verstorbene Personen sowie für drei weitere Personen aus dem genannten Anhang gestrichen werden.
- (3)
- Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.
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