ANHANG I VO (EU) 2024/875

ABKÜRZUNGEN

Bei der Verwendung von Abkürzungen gemäß Artikel 1 dieser Verordnung werden die folgenden Verabreichungswege auf der Kennzeichnung von Primärverpackungen oder auf der äußeren Umhüllung von Tierarzneimitteln durch folgende Abkürzungen ersetzt:

Verabreichungsweg Abkürzung
Intramuskulär i.m.
Intravenös i.v.
Subkutan s.c.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.