ANHANG VO (EU) 2024/903

GEMEINSAME CHECKLISTE FÜR BERICHTE ÜBER DIE INTEROPERABILITÄTSBEWERTUNG

Die folgenden Punkte sind in den in Artikel 3 genannten Berichten enthalten.

1.
Allgemeine Angaben

Einrichtung der Union oder öffentliche Stelle, die den Bericht und andere einschlägige Informationen vorlegt

Betreffende Initiative, betreffendes Projekt oder betreffende Maßnahme

2.
Anforderungen

Betreffende transeuropäische digitale öffentliche Dienste

Bewertete verbindliche Anforderungen

Betroffene öffentliche und private Interessenträger

Festgestellte Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Interoperabilität

3.
Ergebnisse

Lösungen für ein interoperables Europa, die genutzt werden sollen

Sofern zutreffend, andere einschlägige Interoperabilitätslösungen, einschließlich Maschine-Maschine-Schnittstellen

Verbleibende Hindernisse für die grenzüberschreitende Interoperabilität

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