ANHANG VO (EU) 2024/903
GEMEINSAME CHECKLISTE FÜR BERICHTE ÜBER DIE INTEROPERABILITÄTSBEWERTUNG
Die folgenden Punkte sind in den in Artikel 3 genannten Berichten enthalten.
- 1.
- Allgemeine Angaben
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Einrichtung der Union oder öffentliche Stelle, die den Bericht und andere einschlägige Informationen vorlegt
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Betreffende Initiative, betreffendes Projekt oder betreffende Maßnahme
- 2.
- Anforderungen
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Betreffende transeuropäische digitale öffentliche Dienste
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Bewertete verbindliche Anforderungen
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Betroffene öffentliche und private Interessenträger
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Festgestellte Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Interoperabilität
- 3.
- Ergebnisse
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Lösungen für ein interoperables Europa, die genutzt werden sollen
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Sofern zutreffend, andere einschlägige Interoperabilitätslösungen, einschließlich Maschine-Maschine-Schnittstellen
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Verbleibende Hindernisse für die grenzüberschreitende Interoperabilität
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