ANHANG IV VO (EU) 2024/913
Bescheinigung über die Zulassung eines AIFM gemäß Artikel 32 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU
BESCHEINIGUNG AUSGESTELLT VON ______________________________________ (Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM)
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Abschnitt 1:
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Abteilung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM, die für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig ist
| Abteilung | |
| Anschrift der zuständigen Behörde | |
| E-Mail-Adresse der Abteilung, die für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig ist |
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Abschnitt 2:
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Angaben zum zugelassenen AIFM
| AIFM | |
| LEI des AIFM | |
| Herkunftsmitgliedstaat des AIFM | |
| Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift) |
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Abschnitt 3:
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Geltungsbereich der Zulassung des AIFM
Die Zulassung des AIFM ist auf die Verwaltung von AIF mit folgender Anlagestrategie beschränkt: ____________________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ (Die Bescheinigung ist von einem Vertreter der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM zu unterzeichnen und zu datieren. Die/der Unterzeichnende gibt ihren/seinen vollständigen Namen an.)| Datum | |
| Name und Funktion der/des Unterzeichnenden | |
| Unterschrift |
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