ANHANG VO (EU) 2024/964
| Warenbeschreibung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Ein am Handgelenk tragbares, batteriebetriebenes Gerät (sogenannte Smartwatch), das aus einem berührungsempfindlichen AMOLED-Farbdisplay mit einer Diagonale von etwa 2,8 cm und einem Silikonarmband besteht und zusammen mit seinem Ladegerät als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Das Gerät enthält außerdem:
Das Gerät ist nicht mit einer eSIM-/SIM-Karte ausgestattet, und es kann keine SIM-Karte eingesetzt werden. Es verfügt nicht über eine Nahfeldkommunikationsfähigkeit. Das Gerät kann ohne Kopplung mit einem anderen Gerät für Folgendes verwendet werden:
Das Gerät kann über Bluetooth mit einem anderen Gerät wie einem Smartphone ( „Hosting-Gerät” ) gekoppelt oder verbunden werden. Nach der Kopplung werden die gemessenen Daten zur weiteren Auswertung (durch Apps) an das Hosting-Gerät übertragen. Nach der Kopplung verfügt das Gerät außerdem über folgende Funktionen:
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91021200 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b), 3 c) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV), Anmerkung 1 n) zu Abschnitt XVI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9102 und 91021200. Die Smartwatch und das Ladegerät gelten als eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b). Die Smartwatch ist der Bestandteil, der der Zusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleiht. Bei der Smartwatch handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware zur Ausführung von Funktionen der Position 8517 (Kommunikationsgeräte), der Position 9029 (Schrittzähler), der Position 9031 (Mess- und Prüfgeräte) und der Position 9102 (Armbanduhren). Die Smartwatch verfügt über zahlreiche andere Funktionen als die der Position 8517, die ohne Kopplung mit einem anderen Gerät ausgeführt werden können, wie beispielsweise Messung der Herzfrequenz, Schrittzähler oder Anzeige von Uhrzeit und Datum. Die verschiedenen Funktionen der Smartwatch sind gleichermaßen wichtig für ihre Nutzung. Es ist daher nicht möglich, ihre Hauptfunktion zu bestimmen, d. h. den Bestandteil, der dem Gerät seinen wesentlichen Charakter im Sinne der AV 3 b) verleiht. Die Smartwatch ist deshalb nicht mit der in dem Avis zum Harmonisierten System zu Unterposition 8517.62 Nr. 23 beschriebenen Ware vergleichbar. Folglich ist die Smartwatch gemäß AV 3 c) der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuletzt genannten Position zuzuweisen. Die Smartwatch ist daher in den KN-Code 91021200 als „Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung, nur mit optoelektronischer Anzeige” einzureihen. |
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