ANHANG VIII VO (EU) 2025/1190
Inhalt der Bescheinigung über den TLPT gemäß Artikel 26 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2022/2554
Die Bescheinigung enthält mindestens alle folgenden Angaben:
- a)
-
Zum durchgeführten TLPT:
- i)
- Beginn und Ende des TLPT,
- ii)
- die kritischen oder wichtigen Funktionen, die Gegenstand des Tests waren,
- iii)
- gegebenenfalls Informationen über kritische oder wichtige Funktionen, die Gegenstand des Tests waren und für die der TLPT nicht durchgeführt wurde,
- iv)
- etwaige andere Finanzunternehmen, die an dem TLPT beteiligt waren,
- v)
- etwaige IKT-Drittdienstleister, die an dem TLPT beteiligt waren,
- vi)
-
zu den Testern:
- 1.
- Angabe, ob interne Tester eingesetzt wurden,
- 2.
- Angabe, ob das Finanzunternehmen von Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 2 Gebrauch gemacht hat,
- vii)
- Dauer der aktiven Red-Team-Testphase in Kalendertagen,
- b)
- wenn mehrere TLPT-Behörden an dem TLPT beteiligt waren: Nennung der anderen TLPT-Behörden und Angabe, in welcher Eigenschaft sie daran beteiligt waren,
- c)
- Aufstellung der Dokumente, die von der TLPT-Behörde für die Ausstellung der Bescheinigung geprüft wurden.
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