ANHANG VO (EU) 2025/1403

Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b413-eo Ätherisches Öl aus Lavendelblättrigem Salbei

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Öl aus den Blättern von Salvia officinalis ssp. lavandulifolia (Vahl) Gams (Synonym: S. lavandulifolia Vahl)

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ätherisches Öl aus Lavendelblättrigem Salbei:

ätherisches Öl gemäß der Definition des Europarats(1), gewonnen aus den Blättern von Salvia officinalis ssp. lavandulifolia (Vahl) Gams durch Dampfdestillation, weitere Kondensation flüchtiger Bestandteile und Abtrennung von der wässrigen Phase durch Dekantieren.

CAS-Nummer: 8016-65-7

Einecs-Nummer: 290-272-9

FEMA-Nummer: 3003

CoE-Nummer: 413

Spezifikationen:

Kampfer: 11-36 %

1,8-Cineol (Eucalyptol): 10-30 %

α-Pinen (Pin-2(3)-en): 4-11 %

d-Limonen: 2-6 %

Thujone: 0,001 %

Analysemethode (2)

Zur Bestimmung von 1,8-Cineol und Kampfer (phytochemische Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) (ISO 3526)

Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 14 mg” .

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannten Verwendungsmengen die unter Nummer 3 genannten Mengen überschreiten würden.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
6. August 2035
Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b257-eo Ätherisches Lavendelöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Öl aus den frischen Blütenständen von Lavandula angustifolia Mill.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ätherisches Lavendelöl:

ätherisches Öl gemäß der Definition des Europarats(3), gewonnen aus den frischen Blütenständen von Lavandula angustifolia Mill. durch Dampfdestillation, weitere Kondensation flüchtiger Bestandteile und Abtrennung von der wässrigen Phase durch Dekantieren.

CAS-Nummer: 8000-28-0

Einecs-Nummer: 289-995-2

FEMA-Nummer: 2622

CoE-Nummer: 257

Spezifikationen:

Linalylacetat: 25-47 %

Linalool: 20-45 %

4-Terpinenol: 0,1-8 %

(Z)-β-Ocimen: < 10 %

Analysemethode (4)

Zur Bestimmung von Linalylacetat und Linalool (phytochemische Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) (ISO 3515)

Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

12 mg für Masttruthühner;

9 mg für Masthühner und Mastgeflügel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;

9 mg für Jungtiere aller Geflügelarten für Lege- oder Zuchtzwecke;

9 mg für Ziervögel;

13 mg für alle Geflügelarten für Lege- oder Zuchtzwecke;

19 mg für Mastschweine;

16 mg für Ferkel (Saugferkel und Absetzferkel) aller Suidae;

16 mg für Mastschweine von Suidae von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;

23 mg für alle Suidae für Reproduktionszwecke;

39 mg für Mastkälber bis zu 6 Monaten;

35 mg für Schafe und Ziegen;

35 mg für Mastrinder und andere Wiederkäuer für Mastzwecke außer Schafen, Ziegen und Mastkälbern bis zu 6 Monaten; Camelidae für Mastzwecke;

22 mg für alle anderen Wiederkäuer; alle anderen Camelidae;

35 mg für Equidae;

14 mg für Leporidae;

39 mg für Salmoniden und Fische von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;

30 mg für Hunde;

7 mg für Katzen;

30 mg für Zierfische;

7 mg für andere Tierarten und Tierkategorien.

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannten Verwendungsmengen die unter Nummer 3 genannten Mengen überschreiten würden.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
6. August 2035

Fußnote(n):

(1)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(3)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(4)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

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