Artikel 1 VO (EU) 2025/1424

Zulassung

Die Zulassung für den im Anhang beschriebenen Wirkstoff und die dort beschriebenen Zubereitungen, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung” angehören, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

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