ANHANG VO (EU) 2025/143

Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge
3c385 L-Isoleucin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pulver mit einem Mindestgehalt an L-Isoleucin von 93,5 % (in der Trockensubstanz) und einem maximalen Feuchtigkeitsgehalt von 2 %

Charakterisierung des Wirkstoffs

Mit Corynebacterium glutamicum CGMCC 20437 hergestelltes L-Isoleucin

Chemische Formel: C6H13NO2

CAS-Nummer: 73-32-5

Analysemethode (1)

Zur Identifikation von L-Isoleucin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-isoleucine monograph” (Food Chemical Codex);

Zur Bestimmung von Isoleucin im Futtermittelzusatzstoff:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD oder IEC-VIS);

Zur Bestimmung von Isoleucin in Vormischungen:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) oder

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS), Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission(2);

Zur Bestimmung von Isoleucin im Mischfuttermittel:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS), Verordnung (EG) Nr. 152/2009;

Zur Bestimmung von Isoleucin in Wasser:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS).

Alle Tierarten - -
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung und in Wasser anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff darf über das Tränkwasser verabreicht werden.
3.
Die Futtermittelunternehmer stellen sicher, dass L-Isoleucin, wenn es an Wiederkäuer verfüttert wird, vor dem Abbau im Pansen geschützt wird.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen ist Folgendes anzugeben:

„Bei der Supplementierung mit L-Isoleucin, insbesondere über das Tränkwasser, sind alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren zu berücksichtigen, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”

5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
19. Februar 2035

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (ABl. L 54 vom 26.2.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/152/oj).

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