ANHANG VO (EU) 2025/152

Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: Sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b61281-t Omicha-Tinktur

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Omicha-Tinktur, gewonnen aus der Frucht von Schisandra chinensis (Turcz.) Baill.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Omicha-Tinktur

Tinktur im Sinne der Definition des Europarats(1), die aus der Frucht von Schisandra chinensis (Turcz.) Baill. durch Extraktion mit einem Wasser/Ethanol-Lösungsmittelgemisch, Pressung und Filtration gewonnen wird.

Spezifikationen

Trockenmassegehalt: max. 4 %

Summe von Schisandrin und Deoxyschisandrin: 0,01-0,15 %

Analysemethode (2)

Zur Quantifizierung von Schisandrin und Deoxyschisandrin (phytochemische Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Hochleistungsflüssigchromatographie gekoppelt mit fotometrischer Detektion (HPLC-UV)

Hunde
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben: Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

12 mg für Masthühner, Mastgeflügel von geringer wirtschaftlicher Bedeutung und alle Geflügelarten für Lege- oder Zuchtzwecke;

18 mg für alle Lege- oder Zuchtgeflügelarten;

16 mg für Masttruthühner;

47 mg für Pferde und für Katzen;

56 mg für Hunde.

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
19. Februar 2035
Katzen
Pferde
Geflügel
Kennnummer des Zusatzstoffs Futtermittelzusatzstoffe Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: Sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b318-t Ginseng-Tinktur

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ginseng-Tinktur, gewonnen aus den Wurzeln von Panax ginseng C.A.Mey.

Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ginseng-Tinktur

Tinktur im Sinne der Definition des Europarats(3), die aus den Wurzeln von Panax ginseng C.A.Mey. durch Extraktion mit einem Wasser/Ethanol-Lösungsmittelgemisch, Pressung und Filtration gewonnen wird.

CoE-Nummer: 318

Spezifikationen

Trockenmassegehalt: max.: 6 %

Summe von Ginsenosid Rg1 und Ginsenosid Rb1: -0,01 -0,5 %

Analysemethode (4)

Zur Quantifizierung von Ginsenosid Rg1 und Ginsenosid Rb1 (phytochemische Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Hochleistungsflüssigchromatographie gekoppelt mit fotometrischer Detektion (HPLC-UV)

Pferde
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben: Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

48 mg für Pferde;

228 mg für Hunde;

162 mg für Katzen.

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
19. Februar 2035
Hunde
Katzen

Fußnote(n):

(1)

Natural sources of flavourings — Report No. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter: https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_de.

(3)

Natural sources of flavourings — Report No. 2 (2007).

(4)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter: https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_de.

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