Artikel 1 VO (EU) 2025/157
Zulassung
Die im Anhang genannten Stoffe, die zu der Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe” und den Funktionsgruppen „Emulgatoren” , „Stabilisatoren” , „Verdickungsmittel” , „Geliermittel” oder „Bindemittel” gehören, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.
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