ANHANG VO (EU) 2025/167

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
Glucosylhesperidin Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte
1.
Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Glucosylhesperidin” .
2.
Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die das neuartige Lebensmittel enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass das neuartige Lebensmittel nicht von Säuglingen und Kleinkindern/Kindern unter 10 Jahren (*) verzehrt werden sollte.
(*)
Je nach Altersgruppe, für die das Nahrungsergänzungsmittel bestimmt ist.

Zugelassen am 20. Februar 2025. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage eigentumsrechtlich geschützter wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.

Antragsteller: Nagase Viita Co., Ltd., Nihon-Seimei Okayama Bldg., II Shinkan, 1-1-3 Shimoishii, Kita-ku, Okayama, 700-0907, Japan.

Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel Glucosylhesperidin nur von Nagase Viita Co., Ltd. in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die eigentumsrechtlich geschützten wissenschaftlichen Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder er hat die Zustimmung von Nagase Viita Co., Ltd.

Erfrischungsgetränke, die im Zusammenhang mit körperlicher Betätigung vermarktet werden 525 mg/l
Energydrinks 525 mg/l
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für die allgemeine Bevölkerung, ausgenommen Säuglinge und Kleinkinder

115 mg/Tag für Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren

200 mg/Tag für die allgemeine Bevölkerung über 10 Jahren

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation
Glucosylhesperidin

Beschreibung/Definition:

Bei dem neuartigen Lebensmittel handelt es sich um ein hellgelbes bis gelbbraunes Pulver, bestehend aus Monoglucosylhesperidin und hergestellt in einem enzymatischen Prozess aus Hesperidin, das aus den Schalen, dem Saft oder den Samen von Zitrusfrüchten isoliert wurde, und Dextrin.

Nach der Inaktivierung der bei diesem Prozess genutzten Enzyme wird die Lösung einem mehrstufigen Reinigungsverfahren unterzogen, das die Filtrierung, die chromatografische Trennung, die Zwischenkonzentrierung und das Bleichen umfasst. Die gereinigte Lösung wird dann durch Eindampfen konzentriert, mikrofiltriert und sprühgetrocknet.

Merkmale/Zusammensetzung:

Chemische Bezeichnung (IUPAC): (2S)-7-[(O-6-Deoxy-α-l-mannopyranosyl-(1→6)-O-[α-d-glucopyranosyl-(1→4)]-β-d-glucopyranosyl)oxy]-2,3-dihydro-5-hydroxy-2-(3-hydroxy-4-methoxyphenyl)-4H-1-benzopyran-4-on

Synonym: 4G-α-d-Glucopyranosylhesperidin

CAS-Nr.: 161713-86-6

Chemische Formel: C34H44O20

Monoglucosylhesperidin (MGH) (Trockensubstanz): 75,0-85,0 %

Hesperidin (Trockensubstanz): 10-20 %

Trocknungsverlust: ≤ 6 %

Glührückstand: ≤ 2 %

Schwermetalle:

Blei ≤ 0,1 mg/kg

Arsen:≤ 0,1 mg/kg

Mikrobiologische Kriterien:

Gesamtzahl der aeroben Bakterien: ≤ 100 KBE/g

Coliforme insgesamt: in 10 g nicht nachweisbar

Salmonella spp.: in 25 g nicht nachweisbar

Hefen und Schimmelpilze: ≤ 100 KBE/g

KBE: koloniebildende Einheiten.

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