ANHANG VO (EU) 2025/169

Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
KBE/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der Leistungsparameter)
4d24 Mazzoleni S.p.A. Saccharomyces cerevisiae DBVPG 48 SF

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae DBVPG 48 SF mit einer Mindestkonzentration von

1 × 109 KBE/g Zusatzstoff.

Feste Formen

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Zellen von Saccharomyces cerevisiae DBVPG 48 SF.

Analysemethode (1)

Bestimmung: PCR-Verfahren (Polymerase-Kettenreaktion) — CEN/TS 15790

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen und in Mischfuttermitteln: Plattenguss- oder Ausstrichverfahren (EN 15789)

Wiederkäuer, ausgenommen Milchkühe und zur Milcherzeugung genutzte Wiederkäuer von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung 4 × 109
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.
20. Februar 2035

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter: https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

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