Anlage 8a VO (EU) 2025/1706
Prüfberichte
Ein Prüfbericht ist ein Bericht, der von dem für die Durchführung der Prüfungen nach dieser Verordnung zuständigen technischen Dienst ausgestellt wird.
Gegebenenfalls sind die Angaben nach Anhang A1 Anlage 1 Teil I der UN-Regelung Nr. 154 in Bezug auf Stufe 1A aufzunehmen.
Dabei handelt es sich zusammen mit den EU-spezifischen Angaben in den folgenden Abschnitten – falls anwendbar – um die für den Prüfbericht erforderlichen Mindestdaten.
- 1.
- In der Kopftabelle des Prüfberichts ist in der letzten Zeile der Tabelle „Schlussfolgerung” am Ende Folgendes hinzuzufügen: Konformitätserklärung für OBM gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1707 – Übermittlung an die ausstellende Typgenehmigungsbehörde am: -----------(1) – Kennung der OBM-Familie: [--------------------](2)
- 2.
- In Abschnitt 2.1.1.2.1 CO2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei der Prüfung Typ 1 bei gleichbleibender Ladung wird Folgendes unter „Schlussfolgerung” eingefügt:
Information für die Übereinstimmung der Produktion für OVC-HEV
kombiniert CO2-Emission (g/km) MCO2,CS,COP AFCO2,CS - 3.
- Es wird der folgende Abschnitt 2.3. angefügt:
- 2.3.
-
Prüfung Typ 3 a)
Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse in die Atmosphäre: entfällt- 4.
- 2. Es wird der folgende Abschnitt 2.6. angefügt:
- 2.6.
-
Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (RDE)
| Nummer der RDE-Familie | : | MSxxxx |
| Siehe Familienberichte | : |
- 5.
- 3. Es wird der folgende Abschnitt 2.7. angefügt:
- 2.7.
-
Prüfung Typ 6 a)
| Kennung der Familie | ||
| Datum der Prüfungen | : | (Tag/Monat/Jahr) |
| Ort der Prüfungen | : | |
| Verfahren zur Einstellung des Rollenprüfstands | : | Ausrollen (Referenz Fahrwiderstand auf der Straße) |
| Schwungmasse (kg) | : | |
| Falls Abweichung vom Fahrzeug der Prüfung Typ 1 | : | |
| Reifen | : | |
| Fabrikmarke | : | |
| Typ | : | |
| Abmessungen vorne/hinten | : | |
| Dynamischer Umfang (m) | : | |
| Reifendruck (kPa) | : |
| Schadstoffe |
CO (g/km) |
HC (g/km) |
|
|---|---|---|---|
| Prüfung | 1 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| Durchschnitt | |||
| Schwellenwert | |||
- 6.
- Es wird der folgende Abschnitt 2.10. angefügt:
- 2.10.
-
Motorleistung
| Siehe Bericht(e) oder Genehmigungsnummer | : |
Fußnote(n):
- (1)
Von den technischen Diensten auszufüllen: Nichtzutreffendes streichen und erforderlichenfalls vollständig ausfüllen.
- (2)
siehe Anhang III „Konformitätserklärung” gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1707 – Diese Einfügung stellt keine Bedingung für die Erteilung der Typgenehmigung nach dieser Verordnung dar und wird von der erteilenden Typgenehmigungsbehörde für die Zwecke der Rückverfolgbarkeit und Dokumentenverwaltung eingefügt. Die Kennung der OBM-Familie sollte der in der ersten Erklärung des Herstellers gemäß Anhang III „Konformitätserklärung” gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1707 angegebenen entsprechen. Aktualisierungen der Konformitätserklärung sollten weder zu einer Änderung der Kennung der OBM-Familie noch zu einer Erweiterung der entsprechenden Typgenehmigungen führen.
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