Anlage 8c VO (EU) 2025/1706
Muster des Prüfblatts
Das Prüfblatt enthält diejenigen Prüfdaten, die zwar aufgezeichnet, aber nicht in einen Prüfbericht aufgenommen werden.
Prüfblätter sind vom technischen Dienst oder Hersteller mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Die Angaben gemäß Anhang A1 Anlage 3 der UN-Regelung Nr. 154 in Bezug auf Stufe 1A sind – falls anwendbar – die für Prüfblätter erforderlichen Mindestdaten.
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