Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2025/178
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 24. Januar 2025
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Christophe Hansen
Mitglied der Kommission
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