ANHANG VO (EU) 2025/188

Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge
3c442 L-Tryptophan

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Pulver mit einem Mindestgehalt an L-Tryptophan von 98 % (in der Trockensubstanz) und ≤ 0,5 % Wasser

Höchstgehalt von 10 mg/kg 1,1′-Ethyliden-bis-l-tryptophan (EBT)

Charakterisierung des Wirkstoffs

Mit Escherichia coli CGMCC 7.460 hergestelltes L-Tryptophan

Chemische Formel: C11H12N2O2

CAS-Nummer: 73-22-3

Analysemethode (1)

Zur Identifizierung von L-Tryptophan im Futtermittelzusatzstoff:

„L-tryptophan monograph” (Food Chemical Codex)

Zur Bestimmung von Tryptophan im Futtermittelzusatzstoff und in Vormischungen:

Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit Fluoreszenzdetektion (HPLC-FLD) — EN ISO 13904

Zur Bestimmung von Tryptophan im Mischfuttermittel:

Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit Fluoreszenzdetektion (HPLC-FLD) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission(2)

Alle Tierarten
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen sowie die Stabilität bei Wärmebehandlung und in Wasser anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff darf über das Tränkwasser verabreicht werden.
3.
Die Futtermittelunternehmer stellen sicher, dass L-Tryptophan bei der Verfütterung an Wiederkäuer vor dem Abbau im Pansen geschützt wird.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen ist Folgendes anzugeben:

„Bei der Supplementierung mit L-Tryptophan, insbesondere über das Tränkwasser, sind alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren zu berücksichtigen, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”

5.
Der Endotoxingehalt des Zusatzstoffs und sein Staubbildungspotenzial müssen eine Exposition gegenüber Endotoxin von höchstens 1600 IE Endotoxinen/m(3) Luft gewährleisten (3).
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenziellen, sich aus der Verwendung ergebenden Risiken vorzubeugen. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
23. Februar 2035

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (ABl. L 54 vom 26.2.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/152/oj).

(3)

Die Exposition wurde auf der Grundlage des Endotoxingehalts und des Staubbildungspotenzials des Zusatzstoffs gemäß der von der EFSA angewandten Methode berechnet (EFSA Journal, 2015;13(2):4015). Analysemethode: Europäisches Arzneibuch 2.6.14. (bakterielle Endotoxine).

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