Artikel 1 VO (EU) 2025/1928
Zulassung
Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Farbstoffe: ii) Stoffe, die bei Verfütterung an Tiere Lebensmitteln tierischen Ursprungs Farbe geben” angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
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