Artikel 20 VO (EU) 2025/202

Schließung zum Schutz des Laichens von Seezunge in den ICES-Unterdivisionen 20 bis 24

Fischereifahrzeugen der Union ist es vom 15. Mai bis zum 15. Juni untersagt, Seezunge in den ICES-Unterdivisionen 20 bis 24 gezielt zu befischen.

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