ANHANG XI VO (EU) 2025/2196

LISTE DER MINDESTANGABEN ALS GRUNDLAGE FÜR DIE FÜNFJAHRESBERICHTE ÜBER DIE ANWENDUNG DER VERORDNUNG (EG) Nr. 1224/2009

1.
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

ZUSAMMENFASSUNG Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

2.
ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZU GEWÄSSERN UND

RESSOURCEN ZUSAMMENFASSUNG

2.1.
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Fanglizenzen
—

Anzahl der gültigen ausgestellten Fanglizenzen

—

Anzahl der vorübergehend ausgesetzten Fanglizenzen

—

Anzahl der endgültig entzogenen Fanglizenzen

2.2.
Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Fangerlaubnis
—

Anzahl der gültigen ausgestellten Fangerlaubnisse

—

Anzahl der ausgesetzten Fangerlaubnisse

—

Anzahl der endgültig entzogenen Fangerlaubnisse

2.3.
Artikel 7a der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Fangerlaubnis für andere Fischereifahrzeuge der Union als Fangschiffe
—

Anzahl der gültigen ausgestellten Fangerlaubnisse für Fischereifahrzeuge der Union, bei denen es sich nicht um Fangschiffe handelt

—

Anzahl der ausgesetzten Fangerlaubnisse für Fischereifahrzeuge der Union, bei denen es sich nicht um Fangschiffe handelt

—

Anzahl der endgültig entzogenen Fangerlaubnisse für Fischereifahrzeuge der Union, bei denen es sich nicht um Fangschiffe handelt

2.4.
Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Schiffsüberwachungssysteme (VMS)
—

Anzahl der Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von weniger als 12 m mit einem funktionsfähigen Schiffsüberwachungsgerät

—

Anzahl der Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von 12 m oder mehr mit einem funktionsfähigen Schiffsüberwachungsgerät

2.5.
Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS)
—

Anzahl der Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von 15 m oder mehr mit einem AIS

—

Anzahl der Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von maximal 15 m mit einem AIS

—

Anzahl der Meldungen über abgeschaltete AIS und entsprechende Begründungen

—

Anzahl der AIS-fähigen FÜZ

2.6.
Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Schiffsortungssysteme (VDS)
—

Anzahl der VDS-fähigen FÜZ

2.7.
Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Elektronische Fernüberwachung (REM)
—

Anzahl der Fangschiffe, die zur Installation eines REM-Systems verpflichtet sind

—

Anzahl der Fangschiffe, die auf freiwilliger Basis ein REM-System installiert haben

3.
FISCHEREIKONTROLLE

ZUSAMMENFASSUNG KONTROLLE DER NUTZUNG VON FANGMÖGLICHKEITEN

3.1.
Artikel 14, 15 und 15a der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Ausfüllen und elektronische Übermittlung von Fischereilogbüchern und Anlandeerklärungen
—

Anzahl der Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von weniger als 12 m mit einem funktionsfähigen elektronischen Fischereilogbuch

—

Anzahl der Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von 12 m oder mehr mit einem funktionsfähigen elektronischen Fischereilogbuch

3.2.
Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Anmeldung
—

Anzahl der in FÜZ eingegangenen Anmeldungen

3.3.
Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Genehmigung zum Einlaufen in den Hafen
—

Anzahl der Fälle, in denen der Zugang zum Hafen untersagt wurde

3.4.
Artikel 19a der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Anmeldung der Anlandung in Drittlandshäfen
—

Anzahl der in FÜZ eingegangenen Anmeldungen

3.5.
Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Umladungen in Häfen oder an Anlandestellen
—

Anzahl der vom Mitgliedstaat genehmigten Umladungen

3.6.
Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Überwachung des Fischereiaufwands
—

Anzahl der von der Fischereiaufwandsregelung ausgenommenen Fischereifahrzeuge nach Gebieten

3.7.
Artikel 33 und 34 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand
—

Anwendung von Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

—

Nähere Angaben zu den jährlich gemeldeten Schließungen von Fischereibetrieben

3.8.
Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Schließung von Fischereien
—

Anwendung von Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

4.
KONTROLLE DES FLOTTENMANAGEMENTS

4.1.
Artikel 38 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Fangkapazität
—

Einhaltung des Artikels 38 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

—

Anzahl der Schiffe, die für eine Datenüberprüfung gemäß Artikel 41 ausgewählt wurden

—

Anzahl der Schiffe, die einer Datenüberprüfung gemäß Artikel 41 unterzogen wurden

—

Anzahl der Schiffe, die für eine technische Überprüfung der Maschinenleistungen gemäß Artikel 41 ausgewählt wurden

—

Anzahl der Schiffe, die einer technischen Überprüfung der Maschinenleistungen gemäß Artikel 41 unterzogen wurden

4.2.
Artikel 39a der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Kontinuierliche Überwachung der Maschinenleistung
—

Anzahl der Fangschiffe, die zum Einbau eines Systems zur kontinuierlichen Überwachung der Maschinenleistung verpflichtet sind

—

Anzahl der Fangschiffe, die freiwillig ein System zur kontinuierlichen Überwachung der Maschinenleistung eingebaut haben

4.3.
Artikel 41a der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Überprüfung der Tonnage
—

Anzahl der Fangschiffe, die einer Überprüfung der Tonnage unterzogen wurden

4.4.
Artikel 42 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Umladung im Hafen
—

Anzahl der genehmigten Umladungen von Fängen pelagischer Arten

5.
KONTROLLE DER TECHNISCHEN MASSNAHMEN

ZUSAMMENFASSUNG

5.1.
Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Bergung von verloren gegangenem Fanggerät
—

Anzahl der gemeldeten verloren gegangenen Fanggeräte

—

Anzahl der geborgenen Fanggeräte

6.
KONTROLLE DER GEBIETE MIT FANGBESCHRÄNKUNGEN

ZUSAMMENFASSUNG

6.1.
Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Kontrolle der Gebiete mit Fangbeschränkungen (FRA)
—

Anzahl der Fangschiffe, die in FRA unter Hoheit oder Gerichtsbarkeit des Mitgliedstaats Fischfang betreiben dürfen

—

Anzahl der Fangschiffe, die in FRA unter Hoheit oder Gerichtsbarkeit des Mitgliedstaats einfahren, diese durchfahren und aus diesen ausfahren

7.
KONTROLLE DER FREIZEITFISCHEREI

ZUSAMMENFASSUNG

7.1.
Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

—

Nähere Angaben zum Stand der Durchführung

8.
KONTROLLE DER VERMARKTUNG

ZUSAMMENFASSUNG

8.1.
Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Grundsätze für die Kontrolle der Vermarktung
—

Nähere Angaben zum Stand der Durchführung

8.2.
Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Gemeinsame Vermarktungsnormen
—

Nähere Angaben zum Stand der Durchführung

8.3.
Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Rückverfolgbarkeit
—

Nähere Angaben zum Stand der Durchführung

8.4.
Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Erstverkauf
—

Anzahl eingetragener Käufer, Fischauktionen oder sonstiger für die Erstvermarktung von Fischereierzeugnissen verantwortlicher Stellen oder Personen

8.5.
Artikel 60 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Wiegen
—

Anzahl der Stichprobenpläne für das Wiegen bei der Anlandung

—

Anzahl der Fischereifahrzeuge, die auf See wiegen dürfen

—

Anzahl der Kontrollpläne für das Wiegen nach dem Transport

—

Anzahl der gemeinsamen Kontrollprogramme mit anderen Mitgliedstaaten zur Beförderung vor dem Wiegen

8.6.
Artikel 62 und 65 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Ausfüllen und Übermittlung von Verkaufsbelegen
—

Anzahl der übermittelten elektronischen Verkaufsbelege

—

Anzahl der von den Verkaufsbelegbestimmungen ausgenommener Einrichtungen/Personen

8.7.
Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Ausfüllen und Übermittlung von Transportdokumenten
—

Stand der Durchführung

9.
SCHIFFSÜBERWACHUNG

ZUSAMMENFASSUNG

9.1.
Artikel 71 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Sichtungen und Ortung auf See
—

Anzahl der erstellten Berichte

—

Anzahl der eingegangenen Berichte

9.2.
Artikel 73 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Kontrollbeobachter
—

Anzahl der durchgeführten Kontrollbeobachterprogramme

—

Anzahl der eingegangenen Kontrollbeobachterberichte

10.
INSPEKTIONEN UND DURCHSETZUNG

ZUSAMMENFASSUNG

10.1.
Artikel 74 und 76 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Durchführung von Inspektionen
—

Anzahl der Fischereiinspektoren in Voll-/Teilzeit

—

Anzahl der Inspektionen, aufgeschlüsselt nach Art der Inspektion und Voll-/Teilzeitinspektoren

—

Anzahl der Inspektionen in Gebieten mit Fangbeschränkungen

—

Anzahl der Mitteilungen an andere zuständige Behörden über Fischereitätigkeiten, die mutmaßlich unter Einsatz von Zwangsarbeit betrieben wurden

10.2.
Inspektionstätigkeit: auf See

—

Anzahl der Inspektionen auf See aller Fischereifahrzeuge jedes Mitgliedstaats

—

Anzahl der Inspektionen auf See von Drittlandschiffen (Drittland angeben)

10.3.
Folgemaßnahmen zu Inspektionen und festgestellten Verstößen

—

Anzahl der Überwachungsberichte, die in die Fischereikontrolldatenbank die Überwachungsdatenbank eingetragen wurden

—

Anzahl der Inspektionsberichte, die in die Fischereikontrolldatenbank die Überwachungsdatenbank eingetragen wurden

—

Anzahl der an einen anderen Mitgliedstaat abgegebenen Verfahren

10.4.
Artikel 79 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Unionsinspektoren
—

Anzahl der gemeinsamen Einsatzpläne innerhalb der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten

—

Anzahl der bei gemeinsamen Einsatzplänen festgestellten Verstöße

—

Anzahl der Inspektionen durch Unionsinspektoren

10.5.
Artikel 80, 81, 82 und 83 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Inspektionen von Fischereifahrzeugen außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats
—

Anzahl der Inspektionen

10.6.
Artikel 85 und 86 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Verfahren bei Verstößen, die bei Inspektionen festgestellt werden
—

Stand der Durchführung

—

Anzahl der an den Flaggenstaat abgegebenen Verfahren

11.
DURCHSETZUNG

ZUSAMMENFASSUNG

11.1.
Artikel 89, 89a, 90, 91, 91a, 91b und 92 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften
—

Stand der Durchführung

—

Anzahl der Unterrichtungen anderer Mitgliedstaaten

11.2.
Artikel 93 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Nationale Verstoßkartei
—

Stand der Durchführung

12.
KONTROLLPROGRAMME

12.1.
Artikel 94 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Gemeinsame Kontrollprogramme
—

Anzahl der durchgeführten Kontroll-, Inspektions- und Überwachungsprogramme

12.2.
Artikel 95 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Spezifische Kontroll- und Inspektionsprogramme
—

Anzahl der durchgeführten spezifischen Kontroll- und Inspektionsprogramme

13.
DATEN UND INFORMATIONEN

13.1.
Artikel 109 bis 116 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Analyse und Audit der Daten
—

Zusammenfassung des Stands der Durchführung

14.
DURCHFÜHRUNG

14.1.
Artikel 117 und 118 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009

Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.