ANHANG XI VO (EU) 2025/2196
LISTE DER MINDESTANGABEN ALS GRUNDLAGE FÜR DIE FÜNFJAHRESBERICHTE ÜBER DIE ANWENDUNG DER VERORDNUNG (EG) Nr. 1224/2009
- 1.
-
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
ZUSAMMENFASSUNG
Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
- 2.
-
ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZU GEWÄSSERN UND
RESSOURCEN ZUSAMMENFASSUNG
- 2.1.
-
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Fanglizenzen
- —
-
Anzahl der gültigen ausgestellten Fanglizenzen
- —
-
Anzahl der vorübergehend ausgesetzten Fanglizenzen
- —
-
Anzahl der endgültig entzogenen Fanglizenzen
- 2.2.
-
Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Fangerlaubnis
- —
-
Anzahl der gültigen ausgestellten Fangerlaubnisse
- —
-
Anzahl der ausgesetzten Fangerlaubnisse
- —
-
Anzahl der endgültig entzogenen Fangerlaubnisse
- 2.3.
-
Artikel 7a der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Fangerlaubnis für andere Fischereifahrzeuge der Union als Fangschiffe
- —
-
Anzahl der gültigen ausgestellten Fangerlaubnisse für Fischereifahrzeuge der Union, bei denen es sich nicht um Fangschiffe handelt
- —
-
Anzahl der ausgesetzten Fangerlaubnisse für Fischereifahrzeuge der Union, bei denen es sich nicht um Fangschiffe handelt
- —
-
Anzahl der endgültig entzogenen Fangerlaubnisse für Fischereifahrzeuge der Union, bei denen es sich nicht um Fangschiffe handelt
- 2.4.
-
Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Schiffsüberwachungssysteme (VMS)
- —
-
Anzahl der Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von weniger als 12 m mit einem funktionsfähigen Schiffsüberwachungsgerät
- —
-
Anzahl der Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von 12 m oder mehr mit einem funktionsfähigen Schiffsüberwachungsgerät
- 2.5.
-
Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS)
- —
-
Anzahl der Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von 15 m oder mehr mit einem AIS
- —
-
Anzahl der Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von maximal 15 m mit einem AIS
- —
-
Anzahl der Meldungen über abgeschaltete AIS und entsprechende Begründungen
- —
-
Anzahl der AIS-fähigen FÜZ
- 2.6.
-
Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Schiffsortungssysteme (VDS)
- —
-
Anzahl der VDS-fähigen FÜZ
- 2.7.
-
Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Elektronische Fernüberwachung (REM)
- —
-
Anzahl der Fangschiffe, die zur Installation eines REM-Systems verpflichtet sind
- —
-
Anzahl der Fangschiffe, die auf freiwilliger Basis ein REM-System installiert haben
- 3.
-
FISCHEREIKONTROLLE
ZUSAMMENFASSUNG KONTROLLE DER NUTZUNG VON FANGMÖGLICHKEITEN
- 3.1.
-
Artikel 14, 15 und 15a der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Ausfüllen und elektronische Übermittlung von Fischereilogbüchern und Anlandeerklärungen
- —
-
Anzahl der Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von weniger als 12 m mit einem funktionsfähigen elektronischen Fischereilogbuch
- —
-
Anzahl der Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von 12 m oder mehr mit einem funktionsfähigen elektronischen Fischereilogbuch
- 3.2.
-
Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Anmeldung
- —
-
Anzahl der in FÜZ eingegangenen Anmeldungen
- 3.3.
-
Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Genehmigung zum Einlaufen in den Hafen
- —
-
Anzahl der Fälle, in denen der Zugang zum Hafen untersagt wurde
- 3.4.
-
Artikel 19a der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Anmeldung der Anlandung in Drittlandshäfen
- —
-
Anzahl der in FÜZ eingegangenen Anmeldungen
- 3.5.
-
Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Umladungen in Häfen oder an Anlandestellen
- —
-
Anzahl der vom Mitgliedstaat genehmigten Umladungen
- 3.6.
-
Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Überwachung des Fischereiaufwands
- —
-
Anzahl der von der Fischereiaufwandsregelung ausgenommenen Fischereifahrzeuge nach Gebieten
- 3.7.
-
Artikel 33 und 34 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand
- —
-
Anwendung von Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
- —
-
Nähere Angaben zu den jährlich gemeldeten Schließungen von Fischereibetrieben
- 3.8.
-
Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Schließung von Fischereien
- —
-
Anwendung von Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
- 4.
-
KONTROLLE DES FLOTTENMANAGEMENTS
- 4.1.
-
Artikel 38 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Fangkapazität
- —
-
Einhaltung des Artikels 38 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
- —
-
Anzahl der Schiffe, die für eine Datenüberprüfung gemäß Artikel 41 ausgewählt wurden
- —
-
Anzahl der Schiffe, die einer Datenüberprüfung gemäß Artikel 41 unterzogen wurden
- —
-
Anzahl der Schiffe, die für eine technische Überprüfung der Maschinenleistungen gemäß Artikel 41 ausgewählt wurden
- —
-
Anzahl der Schiffe, die einer technischen Überprüfung der Maschinenleistungen gemäß Artikel 41 unterzogen wurden
- 4.2.
-
Artikel 39a der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Kontinuierliche Überwachung der Maschinenleistung
- —
-
Anzahl der Fangschiffe, die zum Einbau eines Systems zur kontinuierlichen Überwachung der Maschinenleistung verpflichtet sind
- —
-
Anzahl der Fangschiffe, die freiwillig ein System zur kontinuierlichen Überwachung der Maschinenleistung eingebaut haben
- 4.3.
-
Artikel 41a der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Überprüfung der Tonnage
- —
-
Anzahl der Fangschiffe, die einer Überprüfung der Tonnage unterzogen wurden
- 4.4.
-
Artikel 42 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Umladung im Hafen
- —
-
Anzahl der genehmigten Umladungen von Fängen pelagischer Arten
- 5.
-
KONTROLLE DER TECHNISCHEN MASSNAHMEN
ZUSAMMENFASSUNG
- 5.1.
-
Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Bergung von verloren gegangenem Fanggerät
- —
-
Anzahl der gemeldeten verloren gegangenen Fanggeräte
- —
-
Anzahl der geborgenen Fanggeräte
- 6.
-
KONTROLLE DER GEBIETE MIT FANGBESCHRÄNKUNGEN
ZUSAMMENFASSUNG
- 6.1.
-
Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Kontrolle der Gebiete mit Fangbeschränkungen (FRA)
- —
-
Anzahl der Fangschiffe, die in FRA unter Hoheit oder Gerichtsbarkeit des Mitgliedstaats Fischfang betreiben dürfen
- —
-
Anzahl der Fangschiffe, die in FRA unter Hoheit oder Gerichtsbarkeit des Mitgliedstaats einfahren, diese durchfahren und aus diesen ausfahren
- 7.
-
KONTROLLE DER FREIZEITFISCHEREI
ZUSAMMENFASSUNG
- 7.1.
-
Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
- —
-
Nähere Angaben zum Stand der Durchführung
- 8.
-
KONTROLLE DER VERMARKTUNG
ZUSAMMENFASSUNG
- 8.1.
-
Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Grundsätze für die Kontrolle der Vermarktung
- —
-
Nähere Angaben zum Stand der Durchführung
- 8.2.
-
Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Gemeinsame Vermarktungsnormen
- —
-
Nähere Angaben zum Stand der Durchführung
- 8.3.
-
Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Rückverfolgbarkeit
- —
-
Nähere Angaben zum Stand der Durchführung
- 8.4.
-
Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Erstverkauf
- —
-
Anzahl eingetragener Käufer, Fischauktionen oder sonstiger für die Erstvermarktung von Fischereierzeugnissen verantwortlicher Stellen oder Personen
- 8.5.
-
Artikel 60 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Wiegen
- —
-
Anzahl der Stichprobenpläne für das Wiegen bei der Anlandung
- —
-
Anzahl der Fischereifahrzeuge, die auf See wiegen dürfen
- —
-
Anzahl der Kontrollpläne für das Wiegen nach dem Transport
- —
-
Anzahl der gemeinsamen Kontrollprogramme mit anderen Mitgliedstaaten zur Beförderung vor dem Wiegen
- 8.6.
-
Artikel 62 und 65 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Ausfüllen und Übermittlung von Verkaufsbelegen
- —
-
Anzahl der übermittelten elektronischen Verkaufsbelege
- —
-
Anzahl der von den Verkaufsbelegbestimmungen ausgenommener Einrichtungen/Personen
- 8.7.
-
Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Ausfüllen und Übermittlung von Transportdokumenten
- —
-
Stand der Durchführung
- 9.
-
SCHIFFSÜBERWACHUNG
ZUSAMMENFASSUNG
- 9.1.
-
Artikel 71 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Sichtungen und Ortung auf See
- —
-
Anzahl der erstellten Berichte
- —
-
Anzahl der eingegangenen Berichte
- 9.2.
-
Artikel 73 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Kontrollbeobachter
- —
-
Anzahl der durchgeführten Kontrollbeobachterprogramme
- —
-
Anzahl der eingegangenen Kontrollbeobachterberichte
- 10.
-
INSPEKTIONEN UND DURCHSETZUNG
ZUSAMMENFASSUNG
- 10.1.
-
Artikel 74 und 76 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Durchführung von Inspektionen
- —
-
Anzahl der Fischereiinspektoren in Voll-/Teilzeit
- —
-
Anzahl der Inspektionen, aufgeschlüsselt nach Art der Inspektion und Voll-/Teilzeitinspektoren
- —
-
Anzahl der Inspektionen in Gebieten mit Fangbeschränkungen
- —
-
Anzahl der Mitteilungen an andere zuständige Behörden über Fischereitätigkeiten, die mutmaßlich unter Einsatz von Zwangsarbeit betrieben wurden
- 10.2.
-
Inspektionstätigkeit: auf See
- —
-
Anzahl der Inspektionen auf See aller Fischereifahrzeuge jedes Mitgliedstaats
- —
-
Anzahl der Inspektionen auf See von Drittlandschiffen (Drittland angeben)
- 10.3.
-
Folgemaßnahmen zu Inspektionen und festgestellten Verstößen
- —
-
Anzahl der Überwachungsberichte, die in die Fischereikontrolldatenbank die Überwachungsdatenbank eingetragen wurden
- —
-
Anzahl der Inspektionsberichte, die in die Fischereikontrolldatenbank die Überwachungsdatenbank eingetragen wurden
- —
-
Anzahl der an einen anderen Mitgliedstaat abgegebenen Verfahren
- 10.4.
-
Artikel 79 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Unionsinspektoren
- —
-
Anzahl der gemeinsamen Einsatzpläne innerhalb der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten
- —
-
Anzahl der bei gemeinsamen Einsatzplänen festgestellten Verstöße
- —
-
Anzahl der Inspektionen durch Unionsinspektoren
- 10.5.
-
Artikel 80, 81, 82 und 83 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Inspektionen von Fischereifahrzeugen außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats
- —
-
Anzahl der Inspektionen
- 10.6.
-
Artikel 85 und 86 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Verfahren bei Verstößen, die bei Inspektionen festgestellt werden
- —
-
Stand der Durchführung
- —
-
Anzahl der an den Flaggenstaat abgegebenen Verfahren
- 11.
-
DURCHSETZUNG
ZUSAMMENFASSUNG
- 11.1.
-
Artikel 89, 89a, 90, 91, 91a, 91b und 92 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften
- —
-
Stand der Durchführung
- —
-
Anzahl der Unterrichtungen anderer Mitgliedstaaten
- 11.2.
-
Artikel 93 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Nationale Verstoßkartei
- —
-
Stand der Durchführung
- 12.
-
KONTROLLPROGRAMME
- 12.1.
-
Artikel 94 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Gemeinsame Kontrollprogramme
- —
-
Anzahl der durchgeführten Kontroll-, Inspektions- und Überwachungsprogramme
- 12.2.
-
Artikel 95 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Spezifische Kontroll- und Inspektionsprogramme
- —
-
Anzahl der durchgeführten spezifischen Kontroll- und Inspektionsprogramme
- 13.
-
DATEN UND INFORMATIONEN
- 13.1.
-
Artikel 109 bis 116 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
Analyse und Audit der Daten
- —
-
Zusammenfassung des Stands der Durchführung
- 14.
-
DURCHFÜHRUNG
- 14.1.
-
Artikel 117 und 118 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
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