Artikel 1 VO (EU) 2025/23
Gegenstand
In dieser Verordnung werden detaillierte Vorschriften für die Aufteilung der Zuständigkeiten der für die Aufsicht über Bodenabfertigungsdienste und über die Organisationen, die diese Dienste erbringen, zuständigen nationalen Behörden sowie für den Informationsaustausch, die Qualifikation des Personals und die Verwaltungs- und Managementsysteme dieser zuständigen Behörden festgelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.