Präambel VO (EU) 2025/2558
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007(*), insbesondere auf Artikel 47 und 47a,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 30. August 2017 hat der Rat die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.
- (2)
- Gemäß Artikel 47a Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 hat der Rat die Liste der benannten Personen, Organisationen, Einrichtungen und Schiffe in den Anhängen XV, XVI, XVII und XVIII der genannten Verordnung überprüft.
- (3)
- Die restriktiven Maßnahmen gegen die Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 sollten aufrechterhalten werden. Die Einträge für eine Person und drei Einrichtungen in den genannten Anhängen sollten aktualisiert werden.
- (4)
- Die Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L 224 vom 31.8.2017, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/1509/oj.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.