ANHANG III VO (EU) 2025/2621

Standardwerte für in das Zollgebiet der Union eingeführten Strom

Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz: Die bereitgestellten Daten basieren auf Daten der Internationalen Energieagentur (IEA) und unterliegen einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ Nicht kommerziell-Share Alike 4.0 CC BY NC SA (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de ). Diese Daten dienen der Bestimmung der mit CBAM-Waren verbundenen grauen Emissionen im Rahmen der CBAM-Verordnung. Jede weitere Verwendung oder Weiterverbreitung der Daten ist nur für nichtgewerbliche Zwecke zulässig. Wer Daten über Emissionsfaktoren für gewerbliche Zwecke verwenden möchte, wird gebeten, sich an die IEA zu wenden, um eine entsprechende Lizenz zu erwerben.

Land oder Gebiet

Emissionsfaktor

(tCO2eq/MWh)

Albanien 0
Belarus 0,383
Bosnien und Herzegowina 1,148
Ägypten 0,442
Georgien 0,440
Israel 0,480
Kosovo 0,984
Republik Moldau 0,530
Montenegro 0,979
Marokko 0,907
Nordmazedonien 0,887
Russische Föderation 0,585
Serbien 1,041
Tunesien 0,436
Türkei 0,718
Ukraine 0,907
Vereinigtes Königreich 0,430
Europäische Union 0,612

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