Ätherisches Öl aus den Blättern von Melaleuca cajuputi Maton & Sm. ex R. Powell und Melaleuca leucadendra (L.) L.
Flüssig
Charakterisierung des Wirkstoffs
Ätherisches Cajeputöl
Ätherisches Öl gemäß der Definition des Europarats(1), durch Dampfdestillation extrahiert aus den Blättern von Melaleuca cajuputi Maton & Sm. ex R. Powell und Melaleuca leucadendra (L.) L.
CAS-Nummer: 8008-98-8 für ätherisches Öl von Melaleuca leucandendron L.
Einecs-Nummer: 931-800-6
FEMA-Nummer: 2225
CoE-Nummer: 276
Spezifikation
—
1,8-Cineol (Eucalyptol): 50-70 %
—
α-Terpineol: 4-12 %
—
d-Limonen: 3-9 %
—
Methyleugenol, Estragol und Safrol: ≤ 0,01 mg/kg
Analysemethode(2)
Zur Bestimmung von 1,8-Cineol (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff:
—
Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) (ISO 11024)
Alle Tierarten
—
—
—
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben: Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
—
23 mg für Masttruthühner;
—
18 mg für Masthühner und Mastgeflügel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;
—
18 mg für Jungtiere aller Geflügelarten für Lege- oder Zuchtzwecke;
—
26 mg für alle Geflügelarten für Lege- und Zuchtzwecke;
—
18 mg für Ziervögel;
—
37 mg für Mastschweine;
—
31 mg für Mastschweine von Suidae von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;
—
31 mg für Ferkel (Saugferkel und Absetzferkel) aller Suidae;
—
30 mg für alle Suidae für Reproduktionszwecke;
—
78 mg für Mastkälber bis zu 6 Monaten;
—
69 mg für Schafe und Ziegen;
—
69 mg für Mastrinder, andere Wiederkäuer für Mastzwecke außer Schafen und Ziegen sowie Camelidae für Mastzwecke;
—
45 mg für alle anderen Wiederkäuer und alle anderen Camelidae;
—
50 mg für Equidae;
—
28 mg für Kaninchen;
—
40 mg für Salmoniden und Fische von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;
—
30 mg für Hunde;
—
5 mg für Katzen;
—
50 mg für Zierfische;
—
5 mg für andere Tierarten und Tierkategorien.
4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
5. März 2035
Fußnote(n):
(1)
„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).
(2)
Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en