Artikel 1 VO (EU) 2025/291

(1) Auf die Einfuhren von Dekorpapier, das derzeit unter den KN-Codes ex48025400, ex480255, ex48059100 und ex48116000 (TARIC-Codes 4802540010, 4802551510, 4802552510, 4802553010, 4802559010, 4805910010 und 4811600010) eingereiht wird und folgende Eigenschaften aufweist, wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt:

ein Quadratmetergewicht von 30-150 g, einen Aschegehalt zwischen 5 % und 50 %,

eine Saughöhe nach Klemm von mindestens 12 mm pro 10 Minuten oder eine Harzaufnahme von 20 % bis 200 %,

eine Nassfestigkeit von 6 bis 12 Newton (N) je 15 mm,

eine Luftdurchlässigkeit nach Gurley von 3 bis 80 Sekunden je 100 ml,

eine Glätte nach Bekk von 20 bis 300,

in Rollen mit einer Breite von bis zur 300 cm,

auch vorimprägniert mit einer Kombination aus Latex oder natürlichen Bindemitteln (z. B. Stärke),

ausgenommen Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen,

ausgenommen mit Lösungen aus Melaminharz, Harnstoffharz, Phenolharz oder aus anderen duroplastischen oder thermoplastischen Harzen gesättigtes Papier,

und mit Ursprung in der Volksrepublik China.

(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Ursprungsland Unternehmen Vorläufiger Antidumpingzoll TARIC-Zusatzcode
Volksrepublik China Hangzhou Huawang New Material Technology Co., Ltd 34,9 % 89LJ
Volksrepublik China Kingdecor (Zhejiang) Co., Ltd. 31,0 % 89LK
Volksrepublik China Andere im Anhang aufgeführte mitarbeitende Unternehmen 33,6 %
Volksrepublik China Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der VR China 34,9 % 8999

(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Stückzahl] [überprüfte Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.” Bis zur Vorlage dieser Rechnung gilt der für alle anderen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China geltende Zollsatz.

(4) Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.

(5) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

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