Artikel 1 VO (EU) 2025/339

Für die Zwecke der Durchführung der Maßnahme gemäß Artikel 6a der Verordnung (EU) 2020/2220, insbesondere ihrer Aufnahme in die mit der genannten Verordnung verlängerten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den ELER-Programmplanungszeitraum 2014-2020, lautet der Code der Maßnahme und der Teilmaßnahme gemäß Anhang I Teil 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 23 (M23).

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