Präambel VO (EU) 2025/345
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße(*), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 4,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 7. Dezember 2020 hat der Rat die Verordnung (EU) 2020/1998 angenommen.
- (2)
- Die Angaben zu zwei in Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 aufgeführten Person sollten aktualisiert werden.
- (3)
- Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/1998/oj.
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