Präambel VO (EU) 2025/345

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße(*), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 4,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 7. Dezember 2020 hat der Rat die Verordnung (EU) 2020/1998 angenommen.
(2)
Die Angaben zu zwei in Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 aufgeführten Person sollten aktualisiert werden.
(3)
Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(*)

ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/1998/oj.

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