Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2025/348
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 18. Februar 2025
Für die Kommission
Im Namen der Präsidentin
Generaldirektor
Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion
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