ANHANG VO (EU) 2025/392
„ANHANG Va
Teil A
Für diesen Anhang gelten allgemeine Anmerkungen, Akronyme und Abkürzungen sowie Begriffsbestimmungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 mit Ausnahme von „Teil I – Allgemeine Anmerkungen, Akronyme und Abkürzungen sowie Begriffsbestimmungen, allgemeine Anmerkungen zu Anhang I Nummer 2“. Für diesen Anhang gelten die Begriffsbestimmungen der Gemeinsamen Militärgüterliste (CML) der Europäischen Union C/2024/1945. Unbeschadet des Artikels 1m dieser Verordnung sind nicht erfasste Güter, die einen oder mehrere der in diesem Anhang aufgeführten Bestandteile enthalten, nicht kontrollpflichtig nach Artikel 1f Absatz 1 und Artikel 1fa Absatz 1 dieser Verordnung.Kategorie I – Allgemeine Elektronik
- X.A.I.001
- Elektronische Geräte und Bestandteile.
- a)
- „Mikroprozessoren“, „Mikrocomputer“ und Mikrocontroller mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Leistungsgeschwindigkeit größer/gleich 5 GigaFLOPS und arithmetische Logikeinheit mit einer Zugriffsbreite größer/gleich 32 bit,
- 2.
- Taktfrequenz größer als 25 MHz oder
- 3.
- mit mehr als einem Daten- oder Befehlsbus oder mehr als einer seriellen Kommunikationsschnittstelle für die direkte externe Zusammenschaltung paralleler „Mikroprozessoren“ mit einer Übertragungsrate von 2,5 Mbyte/s,
- b)
- Speicherschaltungen wie folgt:
- 1.
- Elektrisch programmierbare und löschbare Festwertspeicher (EEPROMs) mit Speicherkapazität von:
- a)
- mehr als 16 Mbit/s pro Paket für Flash-Speicher-Typen oder
- b)
- mehr als einem der folgenden Grenzwerte für alle anderen EEPROM-Typen:
- 1.
- mehr als 1 Mbit pro Paket oder
- 2.
- mehr als 256 kbit pro Paket und maximale Zugriffszeit kleiner als 80 ns,
- 2.
- Statische Schreib-Lese-Speicher (SRAM) mit Speicherkapazität von:
- a)
- mehr als 1 Mbit pro Paket oder
- b)
- mehr als 256 kbit pro Paket und maximale Zugriffszeit kleiner als 25 ns,
- c)
- Analog-Digital-Wandler mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Auflösung größer/gleich 8 bit, aber kleiner als 12 bit, mit einer Ausgaberate größer als 200 Megasamples pro Sekunde (MSPS),
- 2.
- Auflösung von 12 bit, mit einer Ausgaberate größer als 105 Megasamples pro Sekunde (MSPS),
- 3.
- Auflösung größer als 12 bit, aber kleiner/gleich 14 bit, mit einer Ausgaberate größer als 10 Megasamples pro Sekunde (MSPS) oder
- 4.
- Auflösung größer als 14 bit, mit einer Ausgaberate größer als 2,5 Megasamples pro Sekunde (MSPS),
- d)
- anwenderprogrammierbare Logikschaltkreise mit einer maximalen Anzahl einzelner digitaler Ein-/Ausgaben zwischen 200 und 700,
- e)
- FFT-Prozessoren (Fast Fourier Transform), ausgelegt für eine komplexe FFT mit 1024 Punkten in weniger als 1 ms,
- f)
- kundenspezifische integrierte Schaltungen, deren Funktion unbekannt ist oder deren Erfassungsstatus in Bezug auf die Endbenutzergeräte dem Hersteller nicht bekannt ist, mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- mehr als 144 Anschlüsse oder
- 2.
- typische „Signallaufzeit des Grundgatters“ (basic gate propagation delay time) kleiner als 0,4 ns;
- g)
- „elektronische Vakuumbauelemente“ mit Wanderfeld, für Impuls- oder Dauerstrichbetrieb, wie folgt:
- 1.
- hohlraumgekoppelte oder davon abgeleitete Geräte,
- 2.
- Geräte, die auf Schaltungen mit Wendelwellenleitern, gefalteten Wellenleitern oder schlangenlinienförmigen Wellenleitern basieren, oder davon abgeleitete Geräte mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- „Momentan-Bandbreite“ größer/gleich einer halben Oktave und Produkt der mittleren Leistung (in Kilowatt) und der Frequenz (in Gigahertz) größer als 0,2 oder
- b)
- „Momentan-Bandbreite“ weniger als eine halbe Oktave und Produkt der mittleren Leistung (in Kilowatt) und der Frequenz (in Gigahertz) größer als 0,4,
- h)
- flexible Strahlführungselemente, ausgelegt für den Einsatz bei Frequenzen größer als 40 GHz,
- i)
- Vorrichtungen mit akustischen Oberflächenwellen (surface acoustic waves) und mit akustischen, oberflächennahen Volumenwellen (surface skimming [shallow bulk] acoustic waves), mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Trägerfrequenz größer als 1 GHz oder
- 2.
- Trägerfrequenz kleiner/gleich 1 GHz und
- a)
- „Frequenz-Nebenkeulendämpfung“ größer als 55 dB,
- b)
- Produkt aus maximaler Verzögerungszeit (in Mikrosekunden) und Bandbreite (in Megahertz) größer als 100 oder
- c)
- dispergierende Verzögerung größer als 10 μs,
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.A.I.001.i ist „Frequenz-Nebenkeulendämpfung“ der im Datenblatt angegebene Dämpfungshöchstwert.
- j)
- „Zellen“ wie folgt:
- 1.
- „Primärzellen“ mit einer „Energiedichte“ kleiner/gleich 550 Wh/kg bei 293 K (20 oC),
- 2.
- „Sekundärzellen“ mit einer Energiedichte kleiner/gleich 350 Wh/kg bei 293 K (20 oC),
Anmerkung: Unternummer X.A.I.001j erfasst nicht Batterien; dies schließt auch Batterien, die aus einzelnen Zellen bestehen (single cell batteries), ein.
Technische Anmerkungen:
- 1.
- Im Sinne von Unternummer X.A.I.001j wird die Energiedichte (Wh/kg) berechnet aus der Nominalspannung multipliziert mit der nominellen Kapazität (in Amperestunden - Ah) geteilt durch die Masse (in Kilogramm). Falls die nominelle Kapazität nicht angegeben ist, wird die Energiedichte berechnet aus der quadrierten Nominalspannung multipliziert mit der Entladedauer (in Stunden), dividiert durch die Entladelast (in Ohm) und die Masse (in Kilogramm).
- 2.
- Im Sinne von Unternummer X.A.I.001.j wird „Zelle“ definiert als ein elektrochemisches Bauelement, das über positive und negative Elektroden sowie über den Elektrolyten verfügt und eine Quelle für elektrische Energie ist. Sie ist die Grundeinheit einer Batterie.
- 3.
- Im Sinne der Unternummer X.A.I.001j1 wird „Primärzelle“ definiert als eine „Zelle“ die nicht durch irgendeine andere Quelle aufgeladen werden kann.
- 4.
- Im Sinne der Unternummer X.A.I.001j2 wird „Sekundärzelle“ definiert als eine „Zelle“ die durch eine externe elektrische Quelle aufgeladen werden kann.
- k)
- „supraleitende“ Elektromagnete oder Zylinderspulen, besonders konstruiert, um in weniger als einer Minute vollständig geladen oder entladen zu werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Unternummer X.A.I.001k erfasst nicht „supraleitende“ Elektromagnete oder Zylinderspulen, besonders konstruiert für medizinisches Gerät für Magnetresonanzbilderzeugung (Magnetic Resonance Imaging).
- 1.
- Maximale Energieabgabe während der der Entladung geteilt durch die Dauer der Entladung von mehr als 500 kJ pro Minute,
- 2.
- innerer Durchmesser der Strom führenden Windungen größer als 250 mm und
- 3.
- spezifiziert für eine magnetische Induktion größer als 8 Tesla oder eine „Gesamtstromdichte“ (overall current density) in der Windung größer als 300 A/mm2,
- l)
- Schaltkreise oder Systeme für die Speicherung elektromagnetischer Energie, die Bauteile aus „supraleitenden“ Werkstoffen enthalten, besonders konstruiert für den Betrieb bei Temperaturen unter der „kritischen Temperatur“ von wenigstens einem ihrer „supraleitenden“ Bestandteile und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Resonanzbetriebsfrequenz größer als 1 MHz,
- 2.
- gespeicherte Energiedichte größer/gleich 1 MJ/m3 und
- 3.
- Entladezeit kleiner als 1 ms,
- m)
- Wasserstoff-/Wasserstoff-Isotop-Thyratrone, keramisch-metallische Konstruktion und spezifiziert für Spitzenströme größer/gleich 500A,
- n)
- keramische Frequenzfilter,
- o)
- „weltraumgeeignete“ Solarzellen, CIC-Baugruppen (cell-interconnect-coverglass assemblies), Solarpaneele und Solararrays, die nicht von Unternummer 3A001e4(*) erfasst werden,
- p)
- Cermet-Trimmer.
- X.A.I.002
- „Elektronische Baugruppen“, Module und Ausrüstung für allgemeine Zwecke.
- a)
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste elektronische Prüfgeräte,
- b)
- Digitale Mess-/Datenaufzeichnungsmagnetbandgeräte mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- maximale Übertragungsrate über die digitale Schnittstelle größer als 60 Mbit/s und Einsatz von Schrägschriftverfahren,
- 2.
- maximale Übertragungsrate der digitalen Schnittstelle größer als 120 Mbit/s und Einsatz von Festkopfverfahren oder
- 3.
- „weltraumgeeignet“,
- c)
- Einrichtungen mit einer maximalen Übertragungsrate über die digitale Schnittstelle größer als 60 Mbit/s, konstruiert, um digitale Videobandgeräte als digitale Messmagnetbandgeräte einsetzen zu können,
- d)
- nichtmodulare analoge Oszilloskope mit einer Bandbreite größer/gleich 1 GHz,
- e)
- modulare analoge Oszilloskopsysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Grundgerät (Mainframe) mit einer Bandbreite größer/gleich 1 GHz oder
- 2.
- Einschubmodule mit einer Einzelbandreite größer/gleich 4 GHz,
- f)
- analoge Sampling-Oszilloskope für die Analyse von periodischen Ereignissen mit einer effektiven Bandbreite größer als 4 GHz,
- g)
- digitale Oszilloskope und Transientenrekorder mit A-/D-Wandlerverfahren, die geeignet sind zur Speicherung transienter Vorgänge durch sequentielle Abtastung einmaliger Eingangssignale in aufeinanderfolgenden Intervallen von weniger als 1 ns (mehr als 1 Gigasamples pro Sekunde (GSPS)), mit einer digitalen Auflösung von 8 Bit oder mehr und einer Speichermöglichkeit von 256 oder mehr Abtastwerten.
Anmerkung: Nummer X.A.I.002 erfasst die folgenden besonders konstruierten Bestandteile für analoge Oszilloskope:
- 1.
- Einschubmodule,
- 2.
- externe Verstärker,
- 3.
- Vorverstärker,
- 4.
- Sampling-Zusätze,
- 5.
- Kathodenstrahlröhren.
- X.A.I.003
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Datenverarbeitungsausrüstung, wie folgt:
- a)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Frequenzumwandler und besonders konstruierte Bestandteile hierfür,
- b)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Massenspektrometer,
- c)
- alle Röntgenblitzgeräte oder Bestandteile damit konstruierter gepulster Stromversorgungssysteme, einschließlich Marx-Generatoren, impulsformende Hochleistungsnetze, Hochspannungskondensatoren und Trigger,
- d)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Signalverstärker,
- e)
- elektronische Ausrüstung zur Generierung von Zeitverzögerung oder zur Messung von Zeitintervallen wie folgt:
- 1.
- Digitale Zeitverzögerungsgeneratoren mit einer Auflösung von 50 ns oder weniger innerhalb von Zeitintervallen von größer/gleich 1 μs oder
- 2.
- Mehrkanal- (3 Kanäle oder mehr) oder modulare Zeitintervallmessgeräte und chronometrische Instrumente mit einer Auflösung von 50 ns oder weniger innerhalb von Zeitintervallen von größer/gleich 1 μs,
- f)
- chromatografische und spektroskopische Analyseinstrumente.
- X.B.I.001
- Ausrüstung für die Fertigung von Elektronikbauelementen oder -materialien wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
- a)
- Ausrüstung, besonders konstruiert für die Herstellung von Elektronenröhren und optischen Elementen, sowie von Nummer 3A001(**) oder X.A.I.001 erfasste besonders konstruierte Bestandteile hierfür,
- b)
- Ausrüstung, besonders konstruiert für die Herstellung von Halbleiterbauelementen, integrierten Schaltungen und „elektronischen Baugruppen“, wie folgt, und Systeme, die solche Ausrüstung enthalten oder die Eigenschaften dieser Ausrüstung aufweisen:
Anmerkung: Unternummer X.B.I.001b erfasst auch Ausrüstung, die für die Herstellung anderer Vorrichtungen verwendet oder geändert wird, wie z. B. Bildsensoren, elektro-optische Geräte und Akustikwellenvorrichtungen.
- 1.
- Ausrüstung für die Verarbeitung von Materialien für die Herstellung von Einrichtungen und Bestandteilen gemäß Unternummer X.B.I.001.b wie folgt:
Anmerkung: Nummer X.B.I.001 erfasst nicht Quarzofenrohre, Ofenauskleidungen, Paddles, Schiffchen (ausgenommen besonders konstruierte käfigförmige Schiffchen), Bubbler, Kassetten oder Tiegel besonders konstruiert für die von Unternummer X.B.I.001b1 erfasste Verarbeitungsausrüstung.
- a)
- Ausrüstung zur Herstellung von polykristallinem Silicium und von Nummer 3C001 erfasster Materialien(***),
- b)
- Ausrüstung, besonders konstruiert für die Reinigung oder Verarbeitung von Halbleitermaterialien der Kategorien III/V und II/VI, erfasst von Nummer 3C001, 3C002, 3C003, 3C004 oder 3C005(****), ausgenommen Kristallziehanlagen, für die die Unternummer X.B.I.001.b.1.c gilt,
- c)
- Kristallzieher und -öfen wie folgt:
Anmerkung: Unternummer X.B.I.001b1c erfasst nicht Diffusions- und Oxidationsöfen.
- 1.
- Ausrüstung für das Glühen oder Rekristallisation mit Ausnahme von Öfen mit konstanter Temperatur mit hohem Energietransfer, die in der Lage sind, Halbleiterwafer bei einem Durchsatz von über 0,005 m2 pro Minute zu verarbeiten,
- 2.
- „speicherprogrammgesteuerte“ Kristallziehanlagen mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- wiederaufladbar ohne Austausch des Tiegelbehälters,
- b)
- geeignet für den Betrieb bei Drücken größer als 2,5 x 105 Pa oder
- c)
- geeignet zum Ziehen von Kristallen mit einem Durchmesser größer als 100 mm,
- d)
- „speicherprogrammgesteuerte“ Epitaxie-Ausrüstung mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- geeignet zur Herstellung einer Siliziumschicht mit einer gleichmäßigen Schichtdicke mit weniger als ±2,5 % Abweichung auf einer Strecke von größer/gleich 200 mm,
- 2.
- geeignet zur Erzeugung einer Schicht aus anderen Stoffen als Silizium mit einer gleichmäßigen Dicke über den Wafer größer/gleich ±3,5 % oder
- 3.
- Rotation der einzelnen Wafer während der Verarbeitung,
- e)
- Molekularstrahlepitaxie-Ausrüstung,
- f)
- magnetisch verstärkte „Sputtering“-Ausrüstung mit besonders konstruierten integrierten Ladeschleusen, geeignet zur Übertragung von Wafern in einer isolierten Vakuumumgebung,
- g)
- Ausrüstung besonders konstruiert für Ionenimplantation, ionen- oder photonenbeschleunigte Diffusion mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Fähigkeit zur Erstellung von Testmustern,
- 2.
- Elektronenenergie (Beschleunigungsspannung) größer als 200 keV,
- 3.
- optimiert, um bei einer Elektronenenergie (Beschleunigungsspannung) kleiner als 10 keV zu arbeiten, oder
- 4.
- geeignet zur Implantation von Sauerstoff mit hoher Energie in ein erhitztes „Substrat“,
- h)
- „speicherprogrammierbare“ Ausrüstung für den selektiven Materialabtrag (Ätzen) mittels anisotroper Trockenätzverfahren (z. B. Plasma), wie folgt:
- 1.
- „Chargen-Typen“ mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Endpunkterfassung, ausgenommen optische Emissionsspektroskopien, oder
- b)
- Arbeitsdruck (Ätzen) des Reaktors kleiner/gleich 26,66 Pa,
- 2.
- „Einzel-Wafer-Typen“ mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Endpunkterfassung, ausgenommen optische Emissionsspektroskopien,
- b)
- Arbeitsdruck (Ätzen) des Reaktors kleiner/gleich 26,66 Pa, oder
- c)
- Wafer-Bearbeitung mit Kassettenbetrieb und Ladeschleusen,
Anmerkungen:
- 1.
- „Chargen-Typen“ bezieht sich auf Maschinen, die nicht für die Herstellung von Einzelwafern besonders konstruiert sind. Diese Maschinen können zwei oder mehr Wafer gleichzeitig unter Verwendung gemeinsamer Prozessparameter verarbeiten, z. B. HF- Nennleistung, Temperatur, Ätzgasart, Durchsatz.
- 2.
- „Einzelwafer-Typen“ bezieht sich auf Maschinen, die für die Herstellung von Einzelwafern besonders konstruiert sind. Diese Maschinen können automatische Waferhandling-Techniken verwenden, um einen einzelnen Wafer in die Verarbeitungsanlage zu laden. Die Definition schließt Geräte ein, die mehrere Wafer beladen und verarbeiten können, bei denen jedoch die Ätzparameter, z. B. RF-Leistung oder Endpunkt, für jeden einzelnen Wafer unabhängig bestimmt werden können.
- i)
- Ausrüstung für die „chemische Beschichtung aus der Gasphase“ (CVD), z. B. plasmaverstärktes CVD (PECVD) oder photonenverstärktes CVD, für die Herstellung von Halbleiterbauelementen, mit einer der folgenden Eigenschaften zum Beschichten von Oxiden, Nitriden, Metallen oder Polysilizium:
- 1.
- Ausrüstung zur „chemischen Beschichtung aus der Gasphase“ mit Betrieb unter 105 Pa oder
- 2.
- PECVD-Ausrüstung, die entweder unter 60 Pa arbeitet oder für automatische Waferbearbeitung mit Kassettenbetrieb und Ladeschleusen ausgelegt ist,
Anmerkung: Unternummer X.B.I.001b1i erfasst nicht Niederdrucksysteme zur „chemischen Beschichtung aus der Gasphase“ (LPCVD) oder reaktive „Sputtering“-Ausrüstung.
- j)
- Elektronenstrahlsysteme, besonders konstruiert oder geändert für die Maskenherstellung oder die Verarbeitung von Halbleiterbauelementen mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Ablenkung des Elektronenstrahls,
- 2.
- geformtes, nicht-Gaußsches Strahlprofil,
- 3.
- Digital-Analog-Umwandlungsrate größer als 3 MHz,
- 4.
- Digital-Analog-Umwandlungsgenauigkeit größer als 12 bit oder
- 5.
- Präzision der Rückkopplungskontrolle für Ziel-zu-Strahl-Position von 1 μm oder feiner.
Anmerkung: Unternummer X.B.I.001b1j erfasst nicht Beschichtungssysteme mittels Elektronenstrahl oder Rasterelektronenmikroskope für allgemeine Zwecke.
- k)
- Ausrüstung für die Oberflächenendbearbeitung zur Bearbeitung von Halbleiterwafern wie folgt:
- 1.
- Besonders konstruierte Ausrüstung für die Rückseitenbearbeitung von Wafern mit einem Durchmesser von mehr als 100 μm und deren anschließendes Abtrennen oder
- 2.
- Besonders konstruierte Ausrüstung zur Erreichung einer Oberflächenrauheit der aktiven Oberfläche eines bearbeiteten Wafers mit einem 2-Sigma-Wert kleiner/gleich 2 μm, Gesamtmessuhrausschlag (Total indicated reading – TIR),
Anmerkung: Unternummer X.B.I.001b1k erfasst nicht einseitige Läpp- und Polierausrüstung für die Wafer-Oberflächenbearbeitung.
- l)
- Ausrüstung zur internen Vernetzung, darunter gemeinsame einfache oder mehrere besonders konstruierte Vakuumkammern zur Integration der von Nummer X.B.I.001 erfassten Ausrüstung in ein vollständiges System,
- m)
- „speicherprogrammierbare“ Ausrüstung unter Einsatz von „Lasern“ für die Reparatur oder das Beschneiden „monolithisch integrierter Schaltungen“ mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Positioniergenauigkeit feiner als ± 1 μm oder
- 2.
- Fokusgröße (Schnittfugenbreite) kleiner als 3 μm.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Unternummer X.B.I.001b1 bezeichnet „Kathodenzerstäubungsbeschichtung“ (Sputtern/Aufstäuben) (sputtering) ein Verfahren zur Herstellung von Auflageschichten. Dabei werden positiv geladene Ionen mithilfe eines elektrischen Feldes auf die Oberfläche eines Targets (Beschichtungsmaterial) geschossen. Die Bewegungsenergie der auftreffenden Ionen reicht aus, um Atome aus der Oberfläche des Targets herauszulösen, die sich auf dem Substrat niederschlagen. (Anmerkung: Sputtern mittels Trioden-, oder Magnetronanlagen oder mittels HF-Spannung zur Erhöhung der Haftfestigkeit der Schicht und der Beschichtungsrate sind übliche Varianten dieses Verfahrens.
- 2.
- Masken, Masken-Substrate, Ausrüstung zur Herstellung von Masken und Ausrüstung für die Bildübertragung zur Herstellung von Einrichtungen und Bestandteilen gemäß Nummer X.B.I.001 wie folgt:
Anmerkung: Der Begriff Masken bezieht sich auf Masken, die in der Elektronenstrahllithografie, der Röntgenlithografie und der UV-Lithografie sowie in der üblichen UV- und Fotolithografie im sichtbaren Spektrum verwendet werden.
- a)
- Fertige Masken, Reticles und Konstruktionen, ausgenommen:
- 1.
- fertige Masken oder Reticles für die Herstellung von integrierten Schaltungen, die nicht von Nummer 3A001(*****) erfasst sind, oder
- 2.
- Masken oder Reticles, mit allen folgenden Eigenschaften:
- a)
- ihre Konstruktion beruht auf Geometrien größer/gleich 2,5 μm und
- b)
- ihre Konstruktion enthält keine besonderen Merkmale zur Änderung des Verwendungszwecks durch Herstellungsausrüstung oder „Software“,
- b)
- Masken-Substrate wie folgt:
- 1.
- hartoberflächenbeschichtete (z. B. Chrom, Silizium, Molybdän) „Substrate“ (z. B. Glas, Quarz, Saphir) für die Herstellung von Masken mit Abmessungen größer als 125 mm x 125 mm oder
- 2.
- Substrate besonders konstruiert für Röntgenmasken,
- c)
- Ausrüstung, ausgenommen Universalrechner, besonders konstruiert für das computergestützte Design (CAD) von Halbleiterbauelementen oder integrierten Schaltungen,
- d)
- Ausrüstung oder Maschinen zur Herstellung von Masken oder Reticles, wie folgt:
- 1.
- Fotooptische Step-and-repeat-Kameras, geeignet zur Produktion von Anordnungen größer als 100 mm x 100 mm oder geeignet zur einer einfachen Belichtung größer als 6 mm x 6 mm in der Bildebene (d. h. Brenn-)Ebene oder geeignet zur Erzeugung von Linienbreiten kleiner als 2,5 μm im Fotolack auf dem „Substrat“,
- 2.
- Ausrüstung zur Herstellung von Masken- Reticles mit Ionen- „Laser“-Strahllithografie, geeignet für die Produktion von Linienbreiten kleiner als 2,5 μm, oder
- 3.
- Geräte oder Halter zum Ändern von Masken oder Reticles oder zum Hinzufügen von Pellicles zum Entfernen von Mängeln,
Anmerkung: Unternummern X.B.I.001b2d1 und b2d2 erfassen keine Ausrüstung zur Maskenherstellung nach fotooptischen Verfahren, die entweder vor dem 1. Januar 1980 im Handel erhältlich waren oder deren Leistung nicht besser ist als diese Geräte.
- e)
- „speicherprogrammierbare“ Ausrüstung für die Kontrolle von Masken, Reticles oder Pellicles mit folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Auflösung von 0,25 μm oder feiner und
- 2.
- Präzision von 0,75 μm oder feiner über eine Entfernung in einer oder zwei Koordinaten größer/gleich 63,5 mm,
Anmerkung: Unternummer X.B.I.001b2e erfasst nicht Rasterelektronenmikroskope für allgemeine Anwendungen, außer wenn besonders konstruiert und zur automatischen Musterprüfung instrumentiert.
- f)
- Ausrüstung für die Justierung und Belichtung zur Waferproduktion unter Verwendung fotooptischer oder Röntgentechniken, z. B. Lithografie- Ausrüstung, einschließlich sowohl Ausrüstung für Projektionsbildübertragung als auch Step-and-repeat (direct step on wafer)- oder step-and-scan (scanner)-Ausrüstung, die eine der folgenden Funktionen ausführen kann:
Anmerkung: Unternummer X.B.I.001b2f erfasst nicht Ausrüstung für die Justierung und Belichtung fotooptischer Masken bei Kontakt- und Proximitybelichtung oder Ausrüstung für Kontaktbildübertragung.
- 1.
- Herstellung einer Strukturbreite von weniger als 2,5 μm,
- 2.
- Justierung mit einer Genauigkeit kleiner als ±0,25 μm (3 Sigma),
- 3.
- Maschine-zu-Maschine-Overlay kleiner/gleich ±0,3 μm oder
- 4.
- Wellenlänge der Lichtquelle kleiner als 400 nm,
- g)
- Elektronenstrahl-, Ionenstrahl oder Röntgenstrahl-Ausrüstung für die Projektionsbildübertragung, geeignet zur Erzeugung von Strukturbreiten kleiner als 2,5 μm,
Anmerkung: Für Systeme mit fokussiertem abgelenkten Strahl (Direktschreibsysteme) siehe Unternummer X.B.I.001b1j.
- h)
- Ausrüstung, die „Laser“ zur Direktschreibvorgängen auf Wafer verwendet, geeignet für die Erzeugung von Strukturbreiten kleiner als 2,5 μm.
- 3.
- Ausrüstung für den Zusammenbau integrierter Schaltungen, wie folgt:
- a)
- „speicherprogrammgesteuerte“ Die-Bonder mit allen folgenden Eigenschaften:
- 1.
- besonders konstruiert für „integrierte Hybrid-Schaltungen“,
- 2.
- Positionierungverfahrweg der Stufe X-Y größer als 37,5 x 37,5 mm und
- 3.
- Genauigkeit der Positionierung in der X-Y-Ebene feiner als ± 10 μm,
- b)
- „speicherprogrammierbare“ Ausrüstung zur Herstellung mehrerer Bindungen in einem einzigen Vorgang (z. B. Beam-Lead-Bonder, Chipträger-Verbindungen, Tape-Bonder),
- c)
- halbautomatische oder automatische Hot-Cap-Versiegelungsvorrichtungen, bei denen die Kappe lokal auf eine höhere Temperatur als der Grundkörper des Pakets erhitzt wird, besonders konstruiert für von Nummer 3A001 erfasste keramische Mikroprozessorbaugruppen(******) mit einem Durchsatz größer/gleich ein Paket pro Minute.
Anmerkung: Unternummer X.B.I.001b3 erfasst keine Punktschweißgeräte im Widerstandsschweißverfahren für allgemeine Zwecke.
- 4.
- Luftfilter, die geeignet sind, eine Umgebungsluft zu generieren, die 10 oder weniger Partikel von 0,3 μm oder weniger pro 0,02832 m3 enthält sowie dafür bestimmtes Filterzubehör.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.B.I.001 bezeichnet der Ausdruck „speicherprogrammierbar“ (stored program controlled) eine Steuerung, die in einem elektronischen Speicher Befehle speichert, die ein Prozessor zur Ausführung von vorher festgelegten Funktionsabläufen verwenden kann. Ausrüstung kann unabhängig davon „speicherprogrammierbar“ sein, ob sich der elektronische Speicher innerhalb oder außerhalb der Ausrüstung befindet.
- X.B.I.002
- Ausrüstung für die Prüfung oder das Testen elektronischer Bestandteile, Werkstoffe und Materialien sowie besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür.
- a)
- Ausrüstung, besonders konstruiert für die Prüfung oder das Testen von Elektronenröhren und optischen Elementen, sowie von Nummer 3A001(*******) oder X.A.I.001 erfasste besonders konstruierte Bestandteile hierfür,
- b)
- Ausrüstung, besonders konstruiert für die Prüfung oder das Testen von Halbleiterbauelementen, integrierten Schaltungen und „elektronischen Baugruppen“, wie folgt, und Systeme, die solche Ausrüstung enthalten oder die Eigenschaften dieser Ausrüstung aufweisen:
Anmerkung: Unternummer X.B.I.002b erfasst auch Ausrüstung, die für die Prüfung oder das Testen anderer Vorrichtungen verwendet oder geändert wird, wie z. B. Bildsensoren, elektro-optische Geräte und Akustikwellenvorrichtungen.
- 1.
- „Speicherprogrammierbare“ Prüfausrüstung für die automatische Erkennung von Mängeln, Fehlern oder Kontaminanten kleiner/gleich 0,6 μm in oder auf bearbeiteten Wafern, Substraten, ausgenommen gedruckte Schaltungen oder Chips, mit optischen Bildbeschaffungsverfahren für den Mustervergleich,
Anmerkung: Unternummer X.B.I.002b1 erfasst nicht Rasterelektronenmikroskope für allgemeine Anwendungen, außer wenn besonders konstruiert und zur automatischen Musterprüfung instrumentiert.
- 2.
- Besonders konstruierte „speicherprogrammierbare“ Mess- und Analyseausrüstung, wie folgt:
- a)
- Besonders konstruiert für die Messung des Sauerstoff- oder Kohlenstoffgehalts in Halbleitermaterialien,
- b)
- Ausrüstung zur Messung der Linienbreite mit einer Auflösung von 1 μm oder feiner,
- c)
- besonders konstruierte Ebenheitsmesseinrichtungen, geeignet zur Messung von Abweichungen von der Ebenheit kleiner/gleich 10 μm mit einer Auflösung von 1 μm oder feiner,
- 3.
- „speicherprogrammierbare“ Wafertestausrüstung mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Positioniergenauigkeit feiner als 3,5 μm,
- b)
- geeignet zum Testen von Geräten mit mehr als 68 Anschlüssen oder
- c)
- geeignet zum Testen bei Frequenzen größer als 1 GHz,
- 4.
- Prüfausrüstung, wie folgt:
- a)
- „speicherprogrammierbare“ Ausrüstung, besonders konstruiert für das Testen von diskreten Halbleiterbauelementen und ungehäusten Chips, geeignet zum Testen bei Frequenzen größer als 18 GHz,
Technische Anmerkung: Diskrete Halbleiterbauelemente umfassen Fotozellen und Solarzellen.
- b)
- „speicherprogrammierbare“ Ausrüstung, besonders konstruiert für das Testen integrierter Schaltungen und „elektronischer Baugruppen“ hierfür, geeignet für Funktionsprüfungen:
- 1.
- bei einer „Testmusterrate“ größer als 20 MHz oder
- 2.
- bei einer „Testmusterrate“ größer als 10 MHz und kleiner/gleich 20 MHz und geeignet zum Testen von Gehäusen mit mehr als 68 Anschlüssen.
Anmerkungen: Unternummer X.B.I.002b4b erfasst nicht Prüfausrüstung, besonders konstruiert für das Testen von:
- 1.
- Speichern,
- 2.
- „Baugruppen“ oder einer Klasse von „elektronischen Baugruppen“ für die Haushalts- oder Unterhaltungs- Elektronik und
- 3.
- elektronischen Bestandteilen, „elektronischen Baugruppen“ und integrierten Schaltungen, die nicht von Nummer 3A001(********)oder X.A.I.001 erfasst werden, sofern diese Prüfausrüstungen keine Rechenanlagen mit „anwenderzugänglicher Programmierbarkeit“ enthalten.
Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer X.B.I.002b4b wird „Testmusterrate“ (pattern rate) definiert als die maximal mögliche Frequenz in der digitalen Betriebsart eines Testers. Sie entspricht daher der höchstmöglichen Datenrate, die ein Tester im nicht gemultiplexten Betrieb erreichen kann. Sie wird auch Testgeschwindigkeit, maximale Digitalfrequenz oder maximale digitale Geschwindigkeit genannt.
- c)
- Ausrüstung, besonders konstruiert für die Bestimmung der Leistung von Focal-Plane-Arrays bei Wellenlängen größer als 1200 nm, bei der „speicherprogrammierbare“ Messungen oder computergestützte Auswertungen verwendet werden, mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Mit Lichtpunktabtastern mit einem Durchmesser kleiner als 0,12 mm,
- 2.
- konstruiert zur Messung lichtempfindlicher Leistungsparameter und zur Bewertung des Frequenzgangs, der Modulationsübertragungsfunktion, der Gleichmäßigkeit der Ansprechempfindlichkeit oder des Rauschens, oder
- 3.
- konstruiert für die Bewertung von Arrays, geeignet zur Erstellung von Bildern mit mehr als 32 x 32 Zeilenelementen,
- 5.
- Elektronenstrahltestsysteme, konstruiert für den Betrieb bei oder unter 3 keV, oder „Laser“strahlsysteme, zur berührungsfreien Prüfung von Halbleiterbauelementen im eingeschalteten Zustand, mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- stroboskopische Fähigkeit entweder mittels Strahlaustastung oder Pulsbetrieb des Detektors,
- b)
- mit Elektronenspektrometer zur Spannungsmessung mit einer Auflösung kleiner als 0,5 V oder
- c)
- mit elektrischen Prüfvorrichtungen für die Leistungsanalyse integrierter Schaltungen.
Anmerkung: Unternummer X.B.I.002b5 erfasst nicht Rasterelektronenmikroskope, ausgenommen solche, die für die berührungsfreie Prüfung von Halbleiterbauelementen im eingeschalteten Zustand besonders konstruiert und ausgerüstet sind.
- 6.
- „Speicherprogrammierbare“ multifunktionale fokussierte Ionenstrahlsysteme, besonders konstruiert für die Fertigung, Reparatur, Aufbauanalyse und Prüfung von Masken oder Halbleiterbauelementen und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Präzision der Rückkopplungskontrolle für Ziel-zu-Strahl-Position von 1 μm oder feiner oder
- b)
- Digital-Analog-Umwandlungsgenauigkeit größer als 12 bit.
- 7.
- Partikelmesssysteme, die „Laser“ verwenden, konstruiert zum Messen von Partikelgrößen und -konzentrationen in der Luft, mit den beiden folgenden Eigenschaften:
- a)
- geeignet zur Messung von Partikelgrößen kleiner/gleich 0,2 μm bei einer Durchflussrate größer/gleich 0,02832 m3 pro Minute und
- b)
- geeignet zur Charakterisierung von reiner Luft der Klasse 10 oder besser.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.B.I.002 bezeichnet der Ausdruck „speicherprogrammierbar“ (stored program controlled) eine Steuerung, die in einem elektronischen Speicher Befehle speichert, die ein Prozessor zur Ausführung von vorher festgelegten Funktionsabläufen verwenden kann. Ausrüstung kann unabhängig davon „speicherprogrammierbar“ sein, ob sich der elektronische Speicher innerhalb oder außerhalb der Ausrüstung befindet.
- X.B.I.003
- Ausrüstung für die Fertigung von gedruckten Schaltungen (PCB) sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür, wie folgt:
- a)
- Filmherstellungsausrüstung,
- b)
- Lötmasken-Beschichtungsanlagen,
- c)
- Fotoplotter-Ausrüstung,
- d)
- Beschichtungs- oder Galvanisierungsanlagen,
- e)
- Vakuumkammern und -pressen,
- f)
- Rollenlaminatoren,
- g)
- Justierausrüstung oder
- h)
- Ätzausrüstung.
- X.B.I.004
- Automatische optische Prüfausrüstung zum Testen von gedruckten Schaltungen (PCB) auf der Grundlage optischer oder elektrischer Sensoren, die Qualitätsmängel hinsichtlich einer der folgenden Punkte erkennen können:
- a)
- Abstände, Fläche, Volumen oder Höhe,
- b)
- Billboarding,
- c)
- Bauteile (vorhanden, nicht vorhanden, gedreht, versetzt, Polarität, schief),
- d)
- Lot (Lötbrückenbildung, mangelhafte Lötfugen),
- e)
- Verbindungen (unzureichende Paste, Abheben),
- f)
- Tombstoning oder
- g)
- elektrischer Test (Kurzschlüsse, geöffnete Kontakte, Widerstand, Kapazität, Leistung, Netzleistung).
- X.C.I.001
- Positiv-Fotoresists, konstruiert für die Halbleiter-Lithografie, besonders eingestellt (optimiert) für den Einsatz bei Wellenlängen zwischen 370 und 193 nm.
- X.C.I.002
- Chemikalien und Materialien der bei der Herstellung von gedruckten Schaltungen verwendeten Art wie folgt:
- a)
- Druckschaltungs-Verbundsubstrate aus Glasfaser oder Baumwolle (z. B. FR-4, FR-2, FR-6, CEM-1, G-10 usw.),
- b)
- Mehrschichtige Druckschaltungs-Substrate, die mindestens eine Schicht aus einem der folgenden Materialien enthalten:
- 1.
- Aluminium,
- 2.
- Polytetrafluorethylen (PTFE) oder
- 3.
- keramische Werkstoffe (z. B. Aluminiumoxid, Titanoxid usw.);
- c)
- Ätzchemikalien:
- 1.
- Eisenchlorid (CAS-Nr. 7705-08-0),
- 2.
- Kupferchlorid (CAS-Nr. 7447-39-4),
- 3.
- Ammoniumpersulfat (CAS-Nr. 7727-54-0),
- 4.
- Natriumpersulfat (CAS-Nr. 7775-27-1) oder
- 5.
- chemische Zubereitungen, besonders konzipiert zum Ätzen und eine der in den Unternummern X.C.I.002c1 bis X.C.I.002c4 erfassten Chemikalien enthaltend.
Anmerkung: Unternummer X.C.I.002.c erfasst nicht „Mischungen von Chemikalien“, die eine oder mehrere der von Unternummer X.C.I.002.c. erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine einzeln erfasste Chemikalie zu mehr als 10 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.
- d)
- Kupferfolie mit einer Mindestreinheit von 95 % und einer Dicke von weniger als 100 μm,
- e)
- polymere Stoffe und Folien daraus mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm, wie folgt:
- 1.
- aromatische Polyimide,
- 2.
- Parylene,
- 3.
- Benzocyclobuten (BCB) oder
- 4.
- Polybenzoxazole.
- X.D.I.001
- „Software“, besonders entwickelt für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von elektronischen Bauelementen, oder Bestandteilen, die von Nummer X.A.I.001 erfasst werden, von elektronischer Ausrüstung für allgemeine Zwecke, die von Nummer X.A.I.002 erfasst wird, oder von Herstellungs- und Testausrüstung, die von den Nummern X.B.I.001 und X.B.I.002 erfasst wird, oder „Software“, besonders entwickelt für die „Verwendung“ von Ausrüstung, die von den Unternummern 3B001g und 3B001h(*********) erfasst wird.
- X.D.I.002
- „Software“, besonders entwickelt für die Prüfung, „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von gedruckten Schaltungen.
- X.E.I.001
- „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von elektronischen Bauelementen oder Bestandteilen, die von Nummer X.A.I.001 erfasst werden, von elektronischer Ausrüstung für allgemeine Zwecke, die von Nummer X.A.I.002 erfasst wird, von Herstellungs- und Testausrüstung, die von Nummer X.B.I.001 oder X.B.I.002 erfasst wird, oder von Werkstoffen und Materialien, die von Nummer X.C.I.001 erfasst werden.
- X.E.I.002
- „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von gedruckten Schaltungen.
Kategorie II – Rechner
Anmerkung: Kategorie II erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen.
- X.A.II.001
- Computer, „elektronische Baugruppen“ und verwandte Geräte, die nicht von Nummer 4A001 oder 4A003(**********) erfasst werden, und besonders konstruierte und Bestandteile hierfür.
Anmerkung: Die Erfassung von in Nummer X.A.II.001 beschriebenen „Digitalrechnern“ und verwandten Geräten richtet sich nach dem Erfassungsstatus anderer Geräte oder Systeme, sofern
- a)
- die „Digitalrechner“ oder die verwandten Geräte wesentlich sind für die Funktion der anderen Geräte oder Systeme,
- b)
- die „Digitalrechner“ oder verwandten Geräte nicht einen „Hauptbestandteil“ der anderen Geräte oder Systeme darstellen und
N.B.1: Die Erfassung von Geräten zur „Signaldatenverarbeitung“ oder „Bildverarbeitung“, besonders konstruiert für andere Einrichtungen unter Einhaltung der Funktionsgrenzwerte dieser anderen Einrichtungen, wird durch den Erfassungsstatus der anderen Einrichtungen auch dann bestimmt, wenn das Kriterium des „Hauptbestandteils“ nicht mehr erfüllt ist.
N.B.2: Die Erfassung von „Digitalrechnern“ oder verwandten Geräten für Telekommunikationseinrichtungen richtet sich nach Kategorie 5, Teil 1 (Telekommunikation)(***********).
- c)
- die „Technologie“ für die „Digitalrechner“ oder verwandte Geräte von Nummer 4E(************)geregelt wird.
- a)
- Elektronische Rechner und verwandte Geräte sowie „elektronische Baugruppen“ und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, ausgelegt für den Betrieb bei Umgebungstemperaturen oberhalb 343 K (70 oC),
- b)
- „Digitalrechner“, einschließlich Geräten zur „Signaldatenverarbeitung“ oder „Bildverarbeitung“, mit einer „angepassten Spitzenleistung“ („APP“) größer/gleich 0,0128 gewichtete TeraFLOPS (WT),
- c)
- „Elektronische Baugruppen“, besonders konstruiert oder geändert zur Steigerung der Rechenleistung durch Zusammenschalten von Prozessoren, wie folgt:
- 1.
- konstruiert, um Konfigurationen von 16 oder mehr Prozessoren zusammenschalten zu können,
- 2.
- nicht belegt.
Anmerkung 1: Unternummer X.A.II.001c gilt nur für „elektronische Baugruppen“ und programmierbare Zusammenschaltungen mit einer „APP“, die die Grenzwerte der Unternummer X.A.II.001b nicht überschreitet, soweit sie als einzelne „elektronische Baugruppen“ geliefert werden. Sie gilt nicht für „elektronische Baugruppen“, die aufgrund ihrer Konstruktion auf eine Verwendung als von Unternummer X.A.II.001k erfasste verwandte Geräte beschränkt sind.
Anmerkung 2: Unternummer X.A.II.001c erfasst keine „elektronischen Baugruppen“, besonders konstruiert für Produkte oder Produktfamilien, deren Maximalkonfiguration die Grenzwerte der Unternummer X.A.II.001b nicht überschreitet.
- d)
- nicht belegt,
- e)
- nicht belegt,
- f)
- Geräte zur „Signaldatenverarbeitung“ oder „Bildverarbeitung“, mit einer „angepassten Spitzenleistung“ („APP“) größer/gleich 0,0128 gewichtete TeraFLOPS (WT),
- g)
- nicht belegt,
- h)
- nicht belegt,
- i)
- Geräte mit „Endgeräte-Schnittstellen“, die die Grenzwerte der Nummer X.A.III.101 überschreiten,
Technische Anmerkung: Im Sinne von Unternummer X.A.II.001i bezeichnet der Ausdruck „Endgeräte-Schnittstellen“ Ausrüstung für den Ein- oder Austritt von Informationen im Telekommunikationssystem, beispielsweise Telefongeräte, Datengeräte, Computer usw.
- j)
- Geräte, besonders konstruiert für die externe Vernetzung von „Digitalrechnern“ oder verwandten Geräten, die eine Kommunikation mit Datenraten über 80 MByte/s erlauben,
Anmerkung: Unternummer X.A.II.001j erfasst keine Geräte zur internen Vernetzung (z. B. Rückwandplatinen, Bussysteme), passives Netzwerkzubehör, „Netzzugangssteuerungen“ oder „Kommunikationskanalsteuerungen“.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Unternummer X.A.II.001j wird „Kommunikationskanalsteuerung“ (communications channel controller) definiert als eine physikalische Schnittstelle zur Steuerung des Ablaufs von synchronen oder asynchronen digitalen Datenströmen. Es handelt sich um eine Baugruppe, die in Rechnern oder Telekommunikationseinrichtungen integriert sein kann, um diesen Telekommunikationszugang zu verschaffen.
- k)
- Hybridrechner und „elektronische Baugruppen“ sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, die Analog-Digital-Wandler enthalten und alle der folgenden Eigenschaften aufweisen:
- 1.
- 32 oder mehr Kanäle und
- 2.
- Auflösung größer/gleich 14 bit (ohne Vorzeichen) bei Wandlungsraten größer/gleich 200000 Hz.
- X.D.II.001
- „Software“ zur Prüfung und Validierung von „Programmen“, „Software“, die die automatische Generierung von „Quellcodes“ ermöglicht, und Betriebssystem-“Software“, besonders entwickelt für Rechner zur „Echtzeitverarbeitung“.
- a)
- „Software“ zur Prüfung und Validierung von „Programmen“ mit mathematischen und analytischen Verfahren, entwickelt oder geändert für „Programme“ mit mehr als 500000 „Quellcode“-Befehlen,
- b)
- „Software“, die die automatische Generierung von „Quellcodes“ aus Online-Daten von externen Sensoren ermöglicht, die in der Verordnung (EU) 2021/821 beschrieben sind, oder
- c)
- Betriebssystem-“Software“, besonders entwickelt für Rechner zur „Echtzeitverarbeitung“, die eine „Prozess-Reaktionszeit“ (global interrupt latency time) kleiner als 20 μs gewährleisten.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Unternummer X.D.II.001 wird „Prozess-Reaktionszeit“ (Reaktionszeit auf eine globale Unterbrechung) (global interrupt latency time) definiert als die Zeit, die ein Rechnersystem benötigt, um eine durch ein Ereignis verursachte Unterbrechung (interrupt) zu erkennen, die Unterbrechung zu bedienen und auf ein anderes speicher-residentes Programm (task) zur Bearbeitung dieser Unterbrechung umzuschalten.
- X.D.II.002
- „Software“, andere als von Nummer 4D001(*************) erfasst, besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Ausrüstung, die von Nummer 4A101(**************) erfasst wird.
- X.E.II.001
- „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Ausrüstung, die von Nummer X.A.II.001 erfasst wird, oder „Software“, die von Nummer X.D.II.001 oder X.D.II.002 erfasst wird.
- X.E.II.002
- „Technologie“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Geräten zur „Mehrfachstromverarbeitung“.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.E.II.002 wird „Mehrfachstromverarbeitung“ definiert als eine Mikroprogramm- oder Rechnerarchitektur-Technik zur simultanen Verarbeitung von mindestens zwei Datenfolgen unter der Steuerung mindestens einer Befehlsfolge, wie
- 1.
- SIMD (single instruction multiple data) für z. B. Vektor- oder Array-Rechner,
- 2.
- MSIMD (multiple single instruction multiple data),
- 3.
- MIMD (multiple instruction multiple data) einschließlich straff (tightly), eng (closely) oder lose (loosely) gekoppelter Architekturen oder
- 4.
- strukturierte Anordnungen (Datenfelder) von Recheneinheiten einschließlich systolischer Array-Rechner.
Kategorie III Teil 1 – Telekommunikation
Anmerkung: Kategorie III Teil 1 erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen.
- X.A.III.101
- Telekommunikationsausrüstungen.
- a)
- Jede Art von Telekommunikationseinrichtungen, die nicht von Unternummer 5A001a(***************) erfasst werden, besonders konstruiert für den Betrieb unter 219 K (– 54 oC) oder über 397 K (124 oC).
- b)
- Telekommunikationsübertragungseinrichtungen und -systeme sowie besonders entwickelte Bestandteile und besonders entwickeltes Zubehör hierfür mit einer der folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale:
Anmerkung: Telekommunikationsübertragungseinrichtungen:
- a)
- wie im Folgenden aufgelistet, oder Kombinationen hiervon:
- 1.
- Funkgeräte (z. B. Sender, Empfänger und Sendeempfänger),
- 2.
- Leitungsendgeräte,
- 3.
- Zwischenverstärker,
- 4.
- regenerative Verstärker,
- 5.
- Regeneratoren,
- 6.
- Code-Wandler (Transcoder),
- 7.
- Multiplexgeräte (einschl. statistischer Multiplexer),
- 8.
- Modulatoren/Demodulatoren (Modems),
- 9.
- Transmultiplexer (siehe CCITT Rec. G701),
- 10.
- „speicherprogrammierbare“ digitale Cross-connect-Einrichtungen,
- 11.
- „Netzübergänge“ (Gateways) und Brücken,
- 12.
- „Medienzugriffseinheiten“ sowie
- b)
- entwickelt zur Verwendung in Ein- oder Mehrkanalkommunikation über einen der folgenden Wege:
- 1.
- Draht,
- 2.
- Koaxialkabel,
- 3.
- Lichtwellenleiterkabel,
- 4.
- Elektromagnetische Strahlung; oder
- 5.
- akustische Wellenausbreitung unter Wasser.
- 1.
- Verwendung von digitalen Techniken einschließlich digitaler Verarbeitung von analogen Signalen und entwickelt für eine „digitale Übertragungsrate“ am höchsten Multiplexpunkt größer als 45 Mbit/s oder eine „gesamte digitale Übertragungsrate“ größer als 90 Mbit/s,
Anmerkung: Unternummer X.A.III.101b1 erfasst keine Ausrüstung, besonders konstruiert zur Integration und zum Betrieb in Satellitensystemen für zivile Verwendung.
- 2.
- Modems mit einer „Datenübertragungsrate“ größer als 9600 bit pro Sekunde bei Übertragung über einen Kanal mit der „Bandbreite eines Sprachkanals“,
- 3.
- „speicherprogrammierbare“ digitale Cross-connect-Einrichtungen mit einer „digitalen Übertragungsrate“ größer als 8,5 Mbit/s pro Anschluss,
- 4.
- Geräte mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- „Netzzugangssteuerungen“ und das zugehörige gemeinsame Übertragungsmedium mit einer „digitalen Übertragungsrate“ größer als 33 Mbit/s oder
- b)
- „Kommunikationskanalsteuerungen“ mit digitalem Ausgang mit einer „Datenübertragungsrate“ größer als 64000 bit/s pro Kanal,
Anmerkung: Wenn nicht erfasste Geräte eine „Netzzugangssteuerung“ enthalten, dann dürfen sie keine Telekommunikationsschnittstellen haben, ausgenommen solche, die von Unternummer X.A.III.101b4 beschrieben, jedoch nicht erfasst werden.
- 5.
- Verwendung von „Lasern“ mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Übertragungswellenlänge größer als 1000 nm oder
- b)
- Bandbreite größer als 45 MHz beim Einsatz von analogen Techniken,
- c)
- Einsatz von heterodynen oder homodynen optischen Techniken,
- d)
- Einsatz von Wellenlängen-Multiplex-Techniken oder
- e)
- Einsatz „optischer Verstärkung“,
- 6.
- Funkgeräte mit Eingangs- oder Ausgangsfrequenzen größer als
- a)
- 31 GHz für Satellitenfunk oder
- b)
- 26,5 GHz für andere Anwendungen,
Anmerkung: Unternummer X.A.III.101b6 erfasst keine Ausrüstung für zivile Verwendung, sofern diese auf von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) festgelegten Frequenzen zwischen 26,5 GHz und 31 GHz eingesetzt werden.
- 7.
- Funkgeräte mit Einsatz eines der folgenden Verfahren:
- a)
- Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 4, sofern die „gesamte digitale Übertragungsrate“ größer als 8,5 Mbit/s ist,
- b)
- Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 16, sofern die „gesamte digitale Übertragungsrate“ größer als 8,5 Mbit/s ist,
- c)
- andere digitale Modulationsverfahren mit einer „spektralen Effektivität“ größer als 3 bit/s/Hz oder
- d)
- adaptive Verfahren, die ein Störsignal größer als 15 dB kompensieren, bei einer Betriebsfrequenz im Bereich 1,5 MHz bis 87,5 MHz.
Anmerkungen:
- 1.
- Unternummer X.A.III.101b7 erfasst keine Ausrüstung, besonders konstruiert zur Integration und zum Betrieb in Satellitensystemen für zivile Verwendung.
- 2.
- Unternummer X.A.III.101b7 erfasst keine Richtfunk-Ausrüstung, die für den Betrieb in einem von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) festgelegten Frequenzband bestimmt ist, wie folgt:
- a)
- mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Frequenz kleiner/gleich 960 MHz oder
- 2.
- mit einer „gesamten digitalen Übertragungsrate“ kleiner/gleich 8,5 Mbit/s sowie
- b)
- mit einer „spektralen Effektivität“ kleiner/gleich 4 bit/s/Hz.
- c)
- „speicherprogrammierbare“ Vermittlungseinrichtungen und zugehörige Signalisierungssysteme mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
Anmerkung: Statistische Multiplexer mit digitalem Ein- und Ausgang, die Vermittlungsfunktionen haben, werden als „speicherprogrammierbare“ Vermittlungen behandelt.
- 1.
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Datenvermittlungs“(Nachrichten)-Ausrüstung oder -Systeme, konstruiert für den „Paket-Übertragungsmodus“, elektronische Baugruppen und Bestandteile hierfür,
- 2.
- nicht belegt.
- 3.
- Leitweglenkung oder Vermittlung von „Datagram“-Paketen,
Anmerkung: Unternummer X.A.III.101c3 erfasst nicht „Netzzugangssteuerungen“ oder Netze, die darauf beschränkt sind, ausschließlich „Netzzugangssteuerungen“ zu verwenden.
- 4.
- nicht belegt,
- 5.
- mehrstufige Priorität und Bevorrechtigung bei Leitungsvermittlungen,
Anmerkung: Unternummer X.A.III.101c5 erfasst nicht einstufige Bevorrechtigung.
- 6.
- automatisches Weiterleiten von Mobilfunk-Verbindungen von einer Mobilfunk-Vermittlung zur anderen oder die automatische Verbindung zu einer zentralen, mehreren Vermittlungen gemeinsamen Teilnehmer-Datenbank,
- 7.
- „speicherprogrammierbare“ digitale Cross-connect-Einrichtungen mit einer digitalen Übertragungsrate größer als 8,5 Mbit/s pro Anschluss,
- 8.
- „Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal“ bei entweder nichtassoziierter oder quasi-assoziierter Betriebsweise,
- 9.
- „dynamisch adaptive Leitweglenkung“,
- 10.
- Paketvermittlungen, Leitungsvermittlungen, Leitweglenkeinrichtungen (Router) mit Leitungsanschlüssen, die einen der folgenden Werte überschreiten:
- a)
- „Datenübertragungsrate“ von 64000 bit/s pro Kanal bei einer „Kommunikationskanalsteuerung“ oder
Anmerkung: Unternummer X.A.III.101c10a erfasst kein Multiplexen zu einem Summenbitstrom, nicht einzeln von Unternummer X.A.III.101b1 erfasst.
- b)
- „digitale Übertragungsrate“ von 33 Mbit/s bei einer „Netzzugangssteuerung“ und dem zugehörigen gemeinsamen Übertragungsmedium,
Anmerkung: Unternummer X.A.III.101c10 erfasst keine Paketvermittlungen oder Leitweglenkeinrichtungen (Router) mit Leitungsanschlüssen, die die in Unternummer X.A.III.101c10 angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten.
- 11.
- „optische Vermittlung“,
- 12.
- Einsatz von Verfahren mit „asynchronem Übertragungsmodus“ („ATM“),
- d)
- Lichtwellenleiter und Lichtwellenleiterkabel von mehr als 50 m Länge, entwickelt für Singlemodebetrieb,
- e)
- zentrale Netzsteuerung mit folgenden Merkmalen:
- 1.
- Sie empfängt Informationen von den Knoten (Vermittlungen) und
- 2.
- sie verarbeitet diese Daten zur Verkehrskontrolle ohne Bediener-(Operator)-Entscheidungen, sodass eine „dynamisch adaptive Leitweglenkung“ erfolgt,
Anmerkung 1: Unternummer X.A.III.101e erfasst keine Verkehrsleitungsentscheidungen, die auf vorher festgelegter Information beruhen.
Anmerkung 2: Unternummer X.A.III.101e beschränkt nicht die Verkehrssteuerung auf Basis von voraussagbaren statistischen Verkehrssituationen.
- f)
- phasengesteuerte Antennen für Frequenzen über 10,5 GHz mit aktiven Elementen und verteilten Bestandteilen, entwickelt zur elektronischen Steuerung der Abstrahlcharakteristik und -bündelung, ausgenommen solche für Instrumenten-Landesysteme gemäß den Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) (Mikrowellen-Landesysteme, MLS),
- g)
- andere als von der CML der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Mobilfunkausrüstung, „elektronische Baugruppen“ und Bestandteile hierfür
- h)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Richtfunk-Ausrüstung, konstruiert für die Nutzung bei Frequenzen größer/gleich 19,7 GHz, und Bestandteile hierfür. oder
- i)
- Videospiel-Controller, Gaming-Controller, Controller für Flugsimulatoren, Gamepads, Joysticks und andere Eingabeeinheiten für Videospielkonsolen oder Unterhaltungssysteme, kabelgebunden oder kabellos.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.A.III.101 bezeichnet
- 1.
- „Asynchroner Übertragungsmodus“ („ATM“) (asynchronous transfer mode) einen Übertragungsmodus, bei dem die Information in Zellen aufgegliedert ist; er arbeitet insoweit asynchron, als die Weiterleitung der Zellen von der gewünschten oder momentanen Bitrate abhängig ist.
- 2.
- „Bandbreite eines Sprachkanals“ (bandwidth of one voice channel) Datenübertragungseinrichtungen, die für den Einsatz in einem Sprachkanal von 3100 Hz entwickelt sind, entsprechend CCITT-Empfehlung G.151.
- 3.
- „Kommunikationskanalsteuerung“ (communications channel controller) eine physikalische Schnittstelle zur Steuerung des Ablaufs von synchronen oder asynchronen digitalen Datenströmen. Es handelt sich um eine Baugruppe, die in Rechnern oder Telekommunikationseinrichtungen integriert sein kann, um diesen Telekommunikationszugang zu verschaffen.
- 4.
- „Datagram“ (datagram) ein selbstständiges, unabhängiges Datenpaket, das genügend Leitweginformationen enthält, um ohne Bezug auf früher ausgetauschte Leitungsinformationen zwischen dieser sendenden oder der empfangenden Datenstation und dem Netzwerk von der sendenden zur empfangenden Datenstation geleitet zu werden.
- 5.
- „Einzelpaket“ (fast select) eine Einrichtung, anwendbar bei virtueller Verbindung, die es einem Datenendgerät erlaubt, die Möglichkeit der Datenübertragung über die Grundfunktionen der virtuellen Verbindung hinaus in Rufaufbau- und Rufabbau-“Paketen“ zu erweitern.
- 6.
- „Netzübergang“ (gateway) die durch eine beliebige Kombination von Ausrüstung und „Software“ realisierte Funktion zur Durchführung der Wandlung von Konventionen zur Darstellung, Verarbeitung oder Übertragung von Informationen, die in einem System verwendet werden, in die entsprechenden, jedoch verschiedenen Konventionen eines anderen Systems.
- 7.
- „Diensteintegriertes digitales Nachrichtennetz“ (Integrated Services Digital Network – ISDN) ein einheitliches durchgehendes digitales Netz, in dem Daten aus allen Kommunikationsarten (z. B. Sprache, Text, Daten, Standbilder und bewegte Bilder) von einem Port (Endgerät) im Austausch (Switch) über eine Zugangsleitung zum und vom Teilnehmer übertragen werden.
- 8.
- „Paket“ (packet) eine Gruppe binärer Einheiten, die Daten und Rufüberwachungssignale enthält und als Gesamtheit übertragen wird. Die Daten, Rufüberwachungssignale und eventuelle Fehlerkontrollinformationen bilden ein festgelegtes Format.
- 9.
- „Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal“ (common channel signalling) die Übertragung von Steuerinformationen (Signalisierung) über einen anderen als den für Nachrichten verwendeten Kanal. Der Signalisierungskanal steuert in der Regel mehrere Nachrichtenkanäle.
- 10.
- „Datenübertragungsrate“ (data signalling rate) die Bitrate entsprechend ITU- Empfehlung 53-36, wobei zu berücksichtigen ist, dass für nichtbinäre Modulation „Baud“ und „Bit pro Sekunde“ nicht gleich sind. Bits für die Kodierung, Prüfung und Synchronisierung sind einzubeziehen.
- 11.
- „Dynamisch adaptive Leitweglenkung“ (dynamic adaptive routing) die automatische Verkehrsumleitung, basierend auf Erkennung und Auswertung des momentanen aktuellen Netzzustandes.
- 12.
- „Medienzugriffseinheit“ (Media access unit) ein Gerät, das eine oder mehrere Kommunikationsschnittstellen enthält (Netzzugangssteuerung, Kommunikationskanalsteuerung, Modem oder Rechner-Bus) um Terminaleinrichtungen an ein Netzwerk anschließen zu können.
- 13.
- „Spektrale Effektivität“ ist der Quotient aus „digitaler Übertragungsrate“ in [Bit/s] und Bandbreite über 6 dB in Hz.
- 14.
- „Speicherprogrammierbar“ (stored program controlled) eine Steuerung, die in einem elektronischen Speicher Befehle speichert, die ein Prozessor zur Ausführung von vorher festgelegten Funktionsabläufen verwenden kann.
Anmerkung: Ausrüstung kann unabhängig davon „speicherprogrammierbar“ sein, ob sich der elektronische Speicher innerhalb oder außerhalb der Ausrüstung befindet.
- X.B.III.101
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Prüfgeräte für Telekommunikationseinrichtungen.
- X.C.III.101
- Vorformen aus Glas oder anderen Werkstoffen, optimiert für die Fertigung der von Nummer X.A.III.101 erfassten Lichtwellenleiter.
- X.D.III.101
- „Software“, besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.A.III.101 und X.B.III.101 erfassten Ausrüstung, und Software für die dynamisch adaptive Leitweglenkung, wie folgt:
- a)
- „Software“, besonders entwickelt für „dynamisch adaptive Leitweglenkung“, außer in maschinenausführbarem Code.
- b)
- nicht belegt.
- X.E.III.101
- „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der Ausrüstung, die von den Nummern X.A.III.101 und X.B.III.101 erfasst wird, oder „Software“, die von Nummer X.D.III.101 erfasst wird, und andere „Technologien“, wie folgt:
- a)
- Spezifische „Technologie“ wie folgt:
- 1.
- „Technologie“, für die Verarbeitung und die Aufbringung von Beschichtungen (Ummantelung) auf Lichtwellenleiter, besonders konstruiert, um sie zum Unterwassereinsatz geeignet zu machen,
- 2.
- „Technologie“ für die „Entwicklung“ von Ausrüstung für „synchrone digitale Hierarchie“ („SDH“) oder „synchrones optisches Netz“ („SONET“).
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.E.III.101 bezeichnet
- 1.
- „Synchrone digitale Hierarchie“ (synchronous digital hierarchy – SDH) eine digitale Hierarchie mit der Fähigkeit, verschiedene Arten digitalen Verkehrs unter Verwendung synchroner Übertragungsverfahren über unterschiedliche Medien zu kontrollieren, zu multiplexen und anzusteuern. Das Format basiert auf dem Synchronen Transportmodul (STM), das in den CCITT-Empfehlungen G.703, G.707, G.708, G.709 und anderen noch zu veröffentlichenden definiert ist. Die erste Stufe von „SDH“ beträgt 155,52 Mbit/s.
- 2.
- „Synchrones optisches Netz“ (synchronous optical network – SONET) ein Netz mit der Fähigkeit, verschiedene Arten digitalen Verkehrs unter Verwendung synchroner Übertragungsverfahren über Lichtwellenleiter zu kontrollieren, zu multiplexen und anzusteuern. Das Format ist die nordamerikanische Version von „SDH“ und verwendet ebenfalls das synchrone Transportmodul (STM). Jedoch wird das synchrone Transportsignal (STS) als Basis-Transport-Modul mit einer Rate von 51,81 Mbit/s für die erste Stufe eingesetzt. Die SONET-Empfehlungen werden in die von „SDH“ eingebracht.
Kategorie III Teil 2 – Informationssicherheit
Anmerkung: Kategorie III Teil 2 erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen.
- X.A.III.201
- Ausrüstung wie folgt:
- a)
- nicht belegt,
- b)
- nicht belegt,
- c)
- im Einklang mit der Kryptotechnik-Anmerkung (Anmerkung 3 in Kategorie 5, Teil 2) als Verschlüsselungsgüter für den Massenmarkt klassifizierte Güter(****************).
- X.D.III.201
- „Software“ für „Informationssicherheit“ wie folgt:
Anmerkung: Dieser Eintrag erfasst nicht „Software“, entwickelt oder geändert zum Schutz gegen böswillige Computerbeeinträchtigungen, z. B. Viren, bei der die Verwendung von „Kryptotechnik“ auf Authentisierung, digitale Signaturen und/oder die Entschlüsselung von Daten oder Dateien beschränkt ist.
- a)
- nicht belegt,
- b)
- nicht belegt,
- c)
- im Einklang mit der Kryptotechnik-Anmerkung (Anmerkung 3 in Kategorie 5, Teil 2) als Verschlüsselungs-“Software“ für den Massenmarkt klassifizierte „Software“(*****************).
- X.E.III.201
- „Technologie“ für „Informationssicherheit“ gemäß der Allgemeinen Technologie-Anmerkung wie folgt:
- a)
- nicht belegt,
- b)
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Technologie“ für die „Verwendung“ von Massengütern, die von Unternummer X.A.III.201c erfasst werden, oder von „Software“ für den Massenmarkt, die von Unternummer X.D.III.201c erfasst wird.
Kategorie IV – Sensoren und Laser
- X.A.IV.001
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Marine- oder terrestrische Akustikausrüstung, geeignet zum Erfassen oder Lokalisieren von Objekten oder Merkmalen unter Wasser oder zur Positionierung von Überwasserschiffen oder Unterwasserfahrzeugen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
- X.A.IV.002
- Optische Sensoren wie folgt:
- a)
- Bildverstärkerröhren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
- 1.
- Bildverstärkerröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
- a)
- Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs größer als 400 nm und kleiner/gleich 1050 nm,
- b)
- Mikrokanalplatte zur elektronischen Bildverstärkung mit einem Lochabstand (Lochmitte zu Lochmitte) kleiner als 25 μm sowie
- c)
- mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- eine S-20-, S-25- oder multialkalische Fotokathode oder
- 2.
- eine GaAs- oder GaInAs-Fotokathode,
- 2.
- besonders konstruierte Mikrokanalplatten mit beiden der folgenden Eigenschaften:
- a)
- 15000 oder mehr Röhrchen je Platte sowie
- b)
- Lochabstand (Lochmitte zu Lochmitte) kleiner als 25 μm.
- b)
- Ausrüstung zur direkten Bildwandlung für das sichtbare oder Infrarotspektrum mit Bildverstärkerröhren mit den in Unternummer X.A.IV.002a1 aufgeführten Eigenschaften.
- X.A.IV.003
- Bildkameras wie folgt:
- a)
- Bildkameras, die den Kriterien der Anmerkung 3 zu Unternummer 6A003b4(******************) entsprechen,
- b)
- nicht belegt,
- X.A.IV.004
- Optik wie folgt:
Anmerkung: Nummer X.A.IV.004 erfasst nicht optische Filter mit festen Luftspalten oder Lyot-Filter.
- a)
- Optische Filter:
- 1.
- für Wellenlängen größer als 250 nm, bestehend aus optisch wirksamen Beschichtungen in mehreren Schichten und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Bandbreiten kleiner/gleich 1 nm volle Halbwertsbreite (Full Width Half Intensity – FWHI) und Spitzendurchlässigkeit größer/gleich 90 % oder
- b)
- Bandbreiten kleiner/gleich 0,1 nm FWHI und Spitzendurchlässigkeit größer/gleich 50 %,
- 2.
- für Wellenlängen größer als 250 nm mit allen folgenden Eigenschaften:
- a)
- abstimmbar über einen Spektralbereich größer/gleich 500 nm,
- b)
- optischer Bandpass mit einer momentanen Bandbreite kleiner/gleich 1,25 nm,
- c)
- innerhalb von 0,1 ms auf eine Genauigkeit besser/gleich 1 nm innerhalb des abstimmbaren Spektralbereichs zurücksetzbare Wellenlänge sowie
- d)
- Spitzendurchlässigkeit (single peak transmission) größer/gleich 91 %,
- 3.
- optische Schalter (Filter) mit einem Sichtfeld größer/gleich 30 und einer Ansprechzeit kleiner/gleich 1 ns,
- b)
- „Fluoridfaser“-Kabel oder Lichtwellenleiter hierfür mit einer Dämpfung von weniger als 4 dB/km innerhalb des Wellenlängenbereichs größer als 1000 nm bis 3000 nm.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Unternummer X.A.IV.004b bezeichnen „Fluoridfasern“ (fluoride fibres) aus verschiedenen Fluoridverbindungen hergestellte Fasern.
- X.A.IV.005
- „Laser“ wie folgt:
- a)
- Kohlendioxid“laser“ (CO2-“Laser“) mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer als 10 kW,
- 2.
- gepulster Ausgang mit einer „Pulsdauer“ größer als 10 μs sowie
- a)
- mittlere Ausgangsleistung größer als 10 kW oder
- b)
- gepulste „Spitzenleistung“ größer als 100 kW oder
- 3.
- gepulster Ausgang mit einer „Pulsdauer“ kleiner/gleich 10 μs sowie
- a)
- Pulsenergie pro Puls größer als 5 J und „Spitzenleistung“ größer als 2,5 kW oder
- b)
- mittlere Ausgangsleistung größer als 2,5 kW,
- b)
- Halbleiterlaser wie folgt:
- 1.
- einzelne Halbleiter“laser“, die im transversalen Singlemodebetrieb arbeiten, mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- mittlere Ausgangsleistung größer als 100 mW oder
- b)
- Übertragungswellenlänge größer als 1050 nm,
- 2.
- einzelne Halbleiter“laser“, die im transversalen Multimodebetrieb arbeiten, oder Anordnungen einzelner Halbleiter“laser“ mit einer Wellenlänge größer als 1050 nm,
- c)
- Rubin-“Laser“ mit einer Ausgangsenergie größer als 20 J je Puls,
- d)
- nicht „abstimmbare“ „gepulste Laser“ mit einer Ausgangswellenlänge größer als 975 nm und kleiner/gleich 1150 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- „Pulsdauer“ größer/gleich 1 ns und kleiner/gleich 1 μs und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Ausgangsstrahlung im transversalen Singlemodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- „Gesamtwirkungsgrad“ größer als 12 % und „mittlere Ausgangsleistung“ größer als 10 W und Pulsfrequenz größer als 1 kHz oder
- 2.
- „mittlere Ausgangsleistung“ größer als 20 W, oder
- b)
- Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- „Gesamtwirkungsgrad“ größer als 18 % und „mittlere Ausgangsleistung“ größer als 30 W,
- 2.
- „Spitzenleistung“ größer 200 MW oder
- 3.
- „mittlere Ausgangsleistung“ größer als 50 W, oder
- 2.
- „Pulsdauer“ größer als 1 μs und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- Ausgangsstrahlung im transversalen Singlemodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- „Gesamtwirkungsgrad“ größer als 12 % und „mittlere Ausgangsleistung“ größer als 10 W und Pulsfrequenz größer als 1 kHz oder
- 2.
- „mittlere Ausgangsleistung“ größer als 20 W, oder
- b)
- Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- „Gesamtwirkungsgrad“ größer als 18 % und „mittlere Ausgangsleistung“ größer als 30 W oder
- 2.
- „mittlere Ausgangsleistung“ größer als 500 W,
- e)
- nicht „abstimmbare“ „Dauerstrichlaser“ („CW-Laser“) mit einer Ausgangswellen- länge größer als 975 nm und kleiner/gleich 1150 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Ausgangsstrahlung im transversalen Singlemodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- „Gesamtwirkungsgrad“ größer als 12 % und „mittlere Ausgangsleistung“ größer als 10 W und Pulsfrequenz größer als 1 kHz oder
- b)
- „mittlere Ausgangsleistung“ größer als 50 W, oder
- 2.
- Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- „Gesamtwirkungsgrad“ größer als 18 % und „mittlere Ausgangsleistung“ größer als 30 W oder
- b)
- „mittlere Ausgangsleistung“ größer als 500 W,
Anmerkung: Unternummer X.A.IV.005e2b erfasst nicht Industrie“laser“ mit einer Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb kleiner/gleich 2 kW und einer Gesamtmasse größer als 1200 kg. Im Sinne dieser Anmerkung schließt Gesamtmasse alle Komponenten ein, die benötigt werden, um den „Laser“ zu betreiben, z. B. „Laser“, Stromversorgung, Kühlung. Nicht eingeschlossen sind jedoch externe Optiken für die Strahlformung und/oder Strahlführung.
- f)
- nicht „abstimmbare“ „Laser“ mit einer Wellenlänge größer als 1400 nm und kleiner/gleich 1555 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Ausgangsenergie größer als 100 mJ je Puls und gepulste „Spitzenleistung“ größer als 1 W oder
- 2.
- mittlere oder CW-Ausgangsleistung größer als 1 W,
- g)
- Freie-Elektronen-“Laser“.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.A.IV.005 ergibt sich der „Gesamtwirkungsgrad“ (wall-plug efficiency) aus dem Verhältnis der Ausgangsleistung, bzw. mittleren Ausgangsleistung, eines „Lasers“ zur elektrischen Gesamtleistung, die nötig ist, um den „Laser“ zu betreiben. Dies schließt die Stromversorgung bzw. -anpassung und die Kühlung bzw. das thermische Management ein.
- X.A.IV.006
- „Magnetometer“, „supraleitende“ elektromagnetische Sensoren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:
- a)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Magnetometer“ mit einer „Empfindlichkeit“ kleiner (besser) als 1,0 nT (rms)/√Hz,
Technische Anmerkung: Im Sinne der Nummer X.A.IV.006.a bezeichnet „Empfindlichkeit“ (Rauschpegel) den quadratischen Mittelwert des geräteseitig begrenzten Grundrauschens, bei dem es sich um das kleinste messbare Signal handelt.
- b)
- „supraleitende“ elektromagnetische Sensoren, Bestandteile aus „supraleitenden“ Werkstoffen oder Materialien:
- 1.
- konstruiert zum Betrieb mindestens eines ihrer „supraleitenden“ Bestandteile bei Temperaturen unterhalb der „kritischen Temperatur“ (einschließlich Josephson-Elementen und SQUIDs [superconductive quantum interference devices]),
- 2.
- konstruiert zum Erkennen von Änderungen des elektromagnetischen Felds bei Frequenzen kleiner/gleich 1 kHz sowie
- 3.
- mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- mit Dünnfilm-SQUIDs, deren kleinste Strukturabmessung kleiner ist als 2 μm, und mit zugehörigen Ein- und Ausgangskopplungsschaltungen,
- b)
- konstruiert zum Betrieb mit einer Magnetfeldänderungsgeschwindigkeit von mehr als 1 × 106 magnetischen Flussquanten pro Sekunde,
- c)
- konstruiert zum Betrieb ohne magnetische Abschirmung innerhalb des Erdmagnetfelds oder
- d)
- mit einem Temperaturkoeffizienten kleiner (weniger) als 0,1 magnetische Flussquanten/K.
- X.A.IV.007
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Schwerkraftmesser (Gravimeter) für die Verwendung an Land, wie folgt:
- a)
- mit einer statischen „Genauigkeit“ kleiner (besser) als 100 μGal oder
- b)
- solche mit Quarzelement (Worden-Prinzip).
- X.A.IV.008
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Radarsysteme, -geräte und wichtige Bestandteile sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:
- a)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Luftfahrzeug- Bordradarsysteme und besonders konstruierte Bestandteile hierfür,
- b)
- „weltraumgeeignetes“ „Laser“- oder Lichtradar (LIDAR, Light Detection And Ranging), besonders konstruiert für die Landvermessung oder für meteorologische Beobachtung,
- c)
- Millimeterwellen-Enhanced-Vision-Bildgebungssysteme für Radar, besonders konstruiert für Luftfahrzeuge mit rotierenden Tragflächen und mit allen folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Betriebsfrequenz 94 GHz,
- 2.
- mittlere Ausgangsleistung kleiner als 20 mW,
- 3.
- Radarbündelbreite 1 Grad sowie
- 4.
- Betriebsbereich größer/gleich 1500 m.
Technische Anmerkungen:
- 1.
- Im Sinne von Nummer X.A.IV.008 umfasst ein ‚wichtiger Bestandteil‘ jedes zusammengesetzte Element, das einen Teil eines ‚Endguts‘ bildet, ohne den das ‚Endgut‘ unbrauchbar ist.
- 2.
- Im Sinne von Nummer X.A.IV.008 ist ein ‚Endgut‘ ein System, eine Ausrüstung oder eine zusammengesetzte Ware, die für die bestimmungsgemäße Verwendung bereit ist.
- X.A.IV.009
- Spezifische Datenverarbeitungsausrüstung wie folgt:
- a)
- seismische Detektionsgeräte, die nicht von Unternummer X.A.IV.009c erfasst werden,
- b)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste strahlungsfeste TV-Kameras oder
- c)
- seismische Detektionsgeräte, mit denen der Ursprung eines eingegangenen Signals erkannt, klassifiziert und bestimmt werden kann.
- X.B.IV.001
- Ausrüstung einschließlich Werkzeugen, Formen, Halterungsvorrichtungen oder Lehren und andere besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür, besonders entwickelt oder geändert für einen der folgenden Zwecke:
- a)
- für die Herstellung oder Kontrolle von:
- 1.
- Wigglermagneten von Freie-Elektronen-“Lasern“,
- 2.
- Fotoinjektoren von Freie-Elektronen-“Lasern“,
- b)
- zur Einstellung des Longitudinalmagnetfelds von Freie-Elektronen-“Lasern“ innerhalb der erforderlichen Toleranzen.
- X.C.IV.001
- Optische Fasern für Sensorzwecke, die strukturell so geändert sind, dass sie eine „Schwebungslänge“ kleiner als 500 mm aufweisen (hohe Doppelbrechung), oder nicht in Unternummer 6C002b(*******************) beschriebene optische Sensormaterialien mit einem Zinkgehalt größer/gleich 6 %, ermittelt durch „Molenbruch“.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.C.IV.001 bezeichnet
- 1.
- „Molenbruch“ (mole fraction) das Verhältnis der Mole von ZnTe zur Summe der Mole von CdTe und ZnTe, die im Kristall vorhanden sind.
- 2.
- „Schwebungslänge“ (beat length) die Entfernung, die zwei orthogonale, anfangs phasengleiche Polarisationssignale zurücklegen müssen, bis ihre Phasenverschiebung 2 π rad/s beträgt.
- X.C.IV.002
- Optische Materialien wie folgt:
- a)
- Material mit geringer optischer Absorption wie folgt:
- 1.
- Aus Fluoridmischungen bestehendes Material, das Bestandteile mit einer Reinheit größer/gleich 99,999 % enthält, oder
Anmerkung: Unternummer X.C.IV.002a1 erfasst Zirkon- oder Aluminiumfluoride und Variationen hiervon.
- 2.
- Fluoridglas-Mischungen, die aus den von Unternummer 6C004e1(********************) erfassten Mischungen bestehen,
- b)
- „Lichtwellenleiter-Preforms“ aus Fluoridmischungen, die Bestandteile mit einer Reinheit größer/gleich 99,999 % enthalten, besonders konstruiert zur Herstellung der von Unternummer X.A.IV.004b erfassten „Fluoridfasern“.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.C.IV.002 bezeichnet
- 1.
- „Fluoridfasern“ (fluoride fibres) aus Fluoridmischungen hergestellte Fasern.
- 2.
- „Lichtwellenleiter-Preforms“ (optical fibre preforms) Barren, Blöcke oder Stäbe aus Glas, Kunststoff oder anderen Materialien, die für die Verwendung in der Herstellung von Lichtwellenleitern besonders bearbeitet worden sind. Die Eigenschaften der Preform sind für die grundlegenden Parameter der gezogenen Lichtwellenleiter entscheidend.
- X.D.IV.001
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Software“, besonders entwickelt für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Gütern, die von Nummer 6A002, 6A003(*********************), X.A.IV.001, X.A.IV.006, X.A.IV.007 oder X.A.IV.008 erfasst werden.
- X.D.IV.002
- „Software“, besonders entwickelt für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.IV.002, X.A.IV.004 oder X.A.IV.005 erfassten Ausrüstung.
- X.D.IV.003
- Sonstige „Software“ wie folgt:
- a)
- „Software“ (Anwendungs“programme“) für Flugsicherungszwecke, die zur Verwendung auf Universalrechnern in Flugsicherungszentralen konzipiert ist und über die Fähigkeit zur automatischen Übergabe von Primärradar-Zieldaten von der Flugsicherungsleitzentrale an eine andere Flugsicherungszentrale verfügt (sofern diese Daten nicht mit den Daten von Sekundär-Überwachungsradarsystemen (SSR, Secondary Surveillance Radar) korreliert sind).
- b)
- „Software“, besonders entwickelt für seismische Detektionsgeräte in Unternummer X.A.IV.009c oder
- c)
- „Quellcode“, besonders konstruiert für seismische Detektionsgeräte in Unternummer X.A.IV.009c.
- X.E.IV.001
- „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Gütern, die von Nummer X.A.IV.001, X.A.IV.006, X.A.IV.007, X.A.IV.008 oder Unternummer X.A.IV.009c erfasst werden.
- X.E.IV.002
- „Technologie“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Ausrüstung, Werkstoffen oder „Software“, die von Nummer X.A.IV.002, X.A.IV.004 oder X.A.IV.005, X.B.IV.001, X.C.IV.001, X.C.IV.002 oder X.D.IV.003 erfasst werden.
- X.E.IV.003
- Sonstige „Technologie“ wie folgt:
- a)
- Technologie für die Herstellung optischer Gegenstände für die Serienherstellung optischer Bestandteile mit einer Quote größer als 10 m2 Oberflächeninhalt pro Jahr auf einer einzelnen Spindel mit allen folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Fläche größer als 1 m2 sowie
- 2.
- Oberflächenform größer als λ/10 rms bei der vorgesehenen Wellenlänge,
- b)
- „Technologie“ für optische Filter mit einer Bandbreite kleiner/gleich 10 nm, einem Bildfeldwinkel (FOV, Field Of View) größer als 40o und einer Auflösung besser als 0,75 Linienpaare/mrad,
- c)
- „Technologie“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Kameras, die von Nummer X.A.IV.003 erfasst werden,
- d)
- „Technologie“, die „unverzichtbar“ ist für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von nicht-dreiachsigen Luftspalt-“Magnetometern“ (fluxgate magnetometers) oder nicht- dreiachsigen Luftspalt-“Magnetometer“-Systemen mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- „Rauschpegel“ kleiner (besser) als 0,05 nT (rms)√Hz bei Frequenzen kleiner als 1 Hz oder
- 2.
- „Empfindlichkeit“ kleiner (besser) als 1 x 10-3 nT (rms)√Hz bei Frequenzen größer/gleich 1 Hz.
- e)
- „Technologie“, die „unverzichtbar“ ist für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Infrarot-Hochkonversionsgeräten mit allen folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Empfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs größer als 700 nm kleiner/gleich 1500 nm sowie
- 2.
- Kombination aus Infrarot-Photodetektor, Licht emittierender Diode (OLED) und Nanokristall zur Umwandlung von infrarotem in sichtbares Licht.
Technische Anmerkung: Im Sinne der Nummer X.E.IV.003 bezeichnet „Empfindlichkeit“ (Rauschpegel) den quadratischen Mittelwert des geräteseitig begrenzten Grundrauschens, bei dem es sich um das kleinste messbare Signal handelt.
Kategorie V – Navigation und Luftfahrtelektronik
- X.A.V.001
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Bord- Kommunikationsausrüstung, sämtliche „Luftfahrzeug“-Trägheitsnavigationssysteme und sonstige Luftfahrtelektronikausrüstung, einschließlich Bestandteilen.
Anmerkung 1: Nummer X.A.V.001 erfasst keine Kopfhörer oder Mikrofone.
Anmerkung 2: Nummer X.A.V.001 erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen.
- X.B.V.001
- Sonstige Ausrüstung, besonders konstruiert für die Prüfung, das Testen oder die „Herstellung“ von Navigations- und Luftfahrtelektronikausrüstung.
- X.D.V.001
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Software“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Navigations-, Bordkommunikations- und anderer Luftfahrtelektronikausrüstung.
- X.E.V.001
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Navigations-, Bordkommunikations- und anderer Luftfahrtelektronikausrüstung.
Kategorie VI — Meeres- und Schiffstechnik
- X.A.VI.001
- Schiffe, Systeme oder Ausrüstung der Meeres- und Schiffstechnik und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, sowie Bestandteile und Zubehör, wie folgt:
- a)
- Unterwasser-Beobachtungssysteme wie folgt:
- 1.
- Fernsehsysteme (die Kamera, Beleuchtung, Überwachungs- und Signalübertragungseinrichtungen enthalten) mit einer Grenzauflösung von mehr als 500 Linien, gemessen in Luft, und besonders konstruiert oder geändert für ferngesteuerte Operationen mit einem Tauchfahrzeug, oder
- 2.
- Unterwasser-Fernsehkameras mit einer Grenzauflösung von mehr als 700 Linien, gemessen in Luft,
Technische Anmerkung: Grenzauflösung bedeutet beim Fernsehen ein Maß für die horizontale Auflösung, die normalerweise ausgedrückt wird als die maximale Anzahl von Linien pro Bildhöhe, die auf einem Testbild unterschieden werden können nach IEEE-Standard 208/1960 oder einer vergleichbaren Norm.
- b)
- fotografische Stehbildkameras, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz, mit Filmbreiten größer/gleich 35 mm und Autofokus oder ferngesteuertem Fokus, besonders konstruiert für den Unterwassereinsatz,
- c)
- Stroboskopleuchten, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz, mit einer Lichtausgangsenergie größer als 300 J pro Blitz,
- d)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Unterwasser-Kameraausrüstung,
- e)
- Schiffsheizkessel, konstruiert für eine der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Wärmeabgaberate (bei maximaler Leistung) gleich oder mehr als 1966,4 kW/m3 Brennvolumen oder
- 2.
- Verhältnis des erzeugten Dampfes in Kilogramm pro Stunde (bei maximaler Leistung) zum Trockengewicht des Kessels in Kilogramm von 37,6 oder mehr;
- f)
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste (Über- oder Unterwasser-)Schiffe, einschließlich aufblasbaren Booten, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür,
Anmerkung: Unternummer X.A.VI.001f erfasst nicht Schiffe, die zur privaten Beförderung oder zur Beförderung von Personen oder Gütern aus dem oder durch das Zollgebiet der Union verwendet werden und sich zu diesem Zweck vorübergehend dort aufhalten.
- g)
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Schiffsmotoren (sowohl Innen- als auch Außenbordmotoren) und Unterseebootmotoren sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür,
- h)
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Unterwasser- Atemgeräte (Tauchausrüstung) und zugehörige Ausrüstung,
- i)
- Rettungswesten, Tauchzylinder, Tauchkompasse und Tauchcomputer,
Anmerkung: Unternummer X.A.VI.001i erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen.
- j)
- Unterwasserleuchten und Antriebsausrüstung, oder
Anmerkung: Unternummer X.A.VI.001j erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen.
- k)
- Luftkompressoren und Filtersysteme, besonders konstruiert zum Füllen von Atemluftflaschen,
- X.D.VI.001
- „Software“, besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VI.001 erfassten Ausrüstung.
- X.D.VI.002
- „Software“, besonders entwickelt für den Betrieb von unbemannten Tauchfahrzeugen, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet werden.
- X.E.VI.001
- „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VI.001 erfassten Ausrüstung.
Kategorie VII – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
- X.A.VII.001
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Dieselmotoren und Zugmaschinen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
- a)
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Dieselmotoren für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Automobilanwendungen, mit einer Gesamtleistung größer/gleich 298 kW,
- b)
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Gelände-Zugmaschinen mit einer Transportkapazität größer/gleich 9 Tonnen sowie wichtige Bestandteile und Zubehör hierfür,
- c)
- Straßen-Sattelzugmaschinen mit hinteren Einzel- oder Doppelachsen, ausgelegt für 9 Tonnen oder mehr pro Achse sowie besonders konstruierte wichtige Bestandteile hierfür.
Anmerkung: Unternummer X.A.VII.001b und Unternummer X.A.VII.001c erfassen nicht Fahrzeuge, die zur privaten Beförderung oder zur Beförderung von Personen oder Gütern aus dem oder durch das Zollgebiet der Union verwendet werden und sich zu diesem Zweck vorübergehend dort aufhalten.
Technische Anmerkungen:
- 1.
- Im Sinne von Nummer X.A.VII.001 umfasst ein ‚wichtiger Bestandteil‘ jedes zusammengesetzte Element, das einen Teil eines ‚Endguts‘ bildet, ohne den das ‚Endgut‘ unbrauchbar ist.
- 2.
- Im Sinne von Nummer X.A.VII.001 ist ein ‚Endgut‘ ein System, eine Ausrüstung oder eine zusammengesetzte Ware, die für die bestimmungsgemäße Verwendung bereit ist.
- X.A.VII.002
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Gasturbinentriebwerke sowie deren Bestandteile
- a)
- nicht belegt.
- b)
- nicht belegt.
- c)
- Gasturbinenflugtriebwerke und besonders konstruierte Bestandteile hierfür,
- d)
- nicht belegt,
- e)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Druckluft-Atemgeräte für Luftfahrzeuge und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
- X.A.VII.003
- Andere als in Nummer X.A.VII.002, von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Luftfahrzeugmotoren, wie folgt:
- a)
- Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren oder
- b)
- Elektromotoren
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.A.VII.003 umfasst Luftfahrzeuge: Flugzeuge, unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), Hubschrauber, Tragschrauber, hybride Luftfahrzeuge oder funkgesteuerte Modelle.
- X.B.VII.001
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Vibrationsprüfausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung: Nummer X.B.VII.001 erfasst nur Ausrüstung für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“. Sie erfasst keine Zustandsüberwachungssysteme.
- X.B.VII.002
- Besonders konstruierte Ausrüstung, Werkzeuge oder Vorrichtungen für die Herstellung oder Messung von Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder gegossenen Deckbändern (tip shroud castings), wie folgt:
- a)
- Automatisierte Ausrüstung, die nichtmechanische Verfahren zur Messung von Schaufelblattwandstärken verwendet,
- b)
- Werkzeuge, Vorrichtungen oder Messgeräte für die von Unternummer 9E003c(**********************) erfassten „Laser-“, Wasserstrahl- oder elektrochemischen/funkenerosiven Verfahren zum Bohren von Löchern,
- c)
- Ausrüstung zum Auslaugen von Keramikkernen,
- d)
- Herstellungsausrüstung oder -werkzeuge für Keramikkerne,
- e)
- Ausrüstung zum Herstellen von Wachsmodellen für Keramikschalen,
- f)
- Ausrüstung zum Ausbrennen oder Backen von Keramikschalen.
- X.D.VII.001
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Software“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.VII.001 oder X.B.VII.001 erfassten Ausrüstung.
- X.D.VII.002
- „Software“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.VII.002 oder X.B.VII.002 erfassten Ausrüstung.
- X.E.VII.001
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VII.001 oder X.B.VII.001 erfassten Ausrüstung.
- X.E.VII.002
- „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VII.002 oder X.B.VII.002 erfassten Ausrüstung.
- X.E.VII.003
- Sonstige „Technologie“, nicht von Nummer 9E003(***********************) erfasst, wie folgt:
- a)
- Laufschaufelspitzen-Spaltregelsysteme mit aktiver Gehäuseausgleichs“technologie“, die auf Auslegungs- und Entwicklungsdaten beschränkt ist, oder
- b)
- Gaslager für Rotorbaugruppen von Gasturbinentriebwerken.
Kategorie VIII — Verschiedene Gegenstände
- X.A.VIII.001
- Ausrüstung für die Erdölförderung oder Erdölexploration wie folgt:
- a)
- In Bohraufsätze integrierte Messgeräte, einschließlich Trägheitsnavigationssystemen für Messungen während der Bohrung (MWD),
- b)
- Gasüberwachungssysteme und Detektoren hierfür, konstruiert für den kontinuierlichen Betrieb und die kontinuierliche Detektion von Schwefelwasserstoff,
- c)
- Ausrüstung für seismologische Messungen, einschließlich Reflexionsseismik und seismische Vibratoren,
- d)
- Sediment-Echolote.
- X.A.VIII.002
- Ausrüstung, „elektronische Baugruppen“ und Bestandteile, besonders konstruiert für Quantencomputer, Quantenelektronik, Quantensensoren, Quantenverarbeitungseinheiten, Qubit-Schaltungen, Qubit-Geräte oder Quantenradarsysteme, einschließlich Pockels-Zellen.
Anmerkung 1: Quantencomputer führen Berechnungen durch, die die kollektiven Eigenschaften von Quantenzuständen wie Überlagerung, Interferenzen und Verschränkungen nutzen.
Anmerkung 2: Zu den Einheiten, Schaltungen und Vorrichtungen gehören unter anderem supraleitende Schaltungen, Quanten-Annealing, Ionenfallen, photonische Wechselwirkungen, Silizium/Spin und kalte Atome.
- X.A.VIII.003
- Mikroskope und zugehörige Ausrüstungen und Detektoren, wie folgt:
- a)
- Rasterelektronenmikroskope (SEM),
- b)
- Raster-Augur-Mikroskope,
- c)
- Übertragungselektronenmikroskope (TEM),
- d)
- Atomare Kraftmikroskope (AFM),
- e)
- Rasterkraftmikroskope (SFM),
- f)
- Ausrüstung und Detektoren, besonders konstruiert zur Verwendung mit den in X.A.VIII.003.a bis X.A.VIII.0003.e genannten Mikroskopen, für den Einsatz in der Werkstoffanalyse unter Verwendung folgender Techniken:
- 1.
- Röntgenphotoelektronenspektroskopie (XPS),
- 2.
- energiedispersive Röntgenspektroskopie (EDX, EDS) oder
- 3.
- Elektronenspektroskopie für die chemische Analyse (ESCA).
- X.A.VIII.004
- Sammelausrüstung für Metallerze im Tiefseeboden.
- X.A.VIII.005
- Herstellungsausrüstung und Werkzeugmaschinen wie folgt:
- a)
- Ausrüstung für die additive Fertigung zur „Herstellung“ von Metallteilen,
Anmerkung: X.A.VIII.005a gilt nur für folgende Systeme:
- 1.
- Pulverbett-Systeme unter Verwendung von selektivem Laserschmelzen (SLM), Lasercusing, direktem Metall-Laser-Sintern (DMLS) oder Elektronenstrahlschmelzen (EBM) oder
- 2.
- Pulverbett-Systeme unter Verwendung von Laserauftragschweißen, Direct Energy Deposition (DED) oder Laser Metal Deposition (LMD).
- b)
- additive Fertigungsausrüstung für „energetische Materialien“, einschließlich Ausrüstung für Ultraschall-gestützte Extrusion,
- c)
- Ausrüstung für die additive Fertigung durch Wannen-Photopolymerisation (VVP) unter Verwendung von Stereolithographie (SLA) oder digitaler Lichtverarbeitung (DLP).
- X.A.VIII.006
- Ausrüstung für die „Herstellung“ von gedruckter Elektronik für organische Leuchtdioden (OLED), organische Feldeffekttransistoren (OFET) oder organische Photovoltaikzellen (OPVC).
- X.A.VIII.007
- Ausrüstung für die „Herstellung“ von mikroelektromechanischen Systemen (MEMS) unter Verwendung der mechanischen Eigenschaften von Silizium, einschließlich Sensoren in Chipformat wie Druckmembrane, Biegestäbe oder Mikroeinstellvorrichtungen.
- X.A.VIII.008
- Ausrüstung, besonders konstruiert zur Herstellung von E-Fuels (Elektro-Kraftstoffe und synthetische Kraftstoffe) oder ultraeffizienten Solarzellen (Effizienz > 30 %).
- X.A.VIII.009
- Ausrüstung für Ultrahochvakuum-Anwendungen (UHV) wie folgt:
- a)
- UHV-Pumpen (Sublimations-, Turbomolekular-, Diffusions-, Kryo- und Ionengetterpumpen),
- b)
- UHV-Druckmessgeräte.
Anmerkung: UHV bedeutet 100 Nanopascal (nPa) oder weniger.
- X.A.VIII.010
- „Kryogene Kühlsysteme“, konstruiert zur Aufrechterhaltung von Temperaturen unter 1,1 K für einen Zeitraum von 48 Std. oder mehr, und zugehörige Ausrüstung für kryogene Kühlung wie folgt:
- a)
- Pulsröhren,
- b)
- Kryostate,
- c)
- Dewar-Gefäße,
- d)
- Gaszuführungssysteme (GHS),
- e)
- Verdichter oder
- f)
- Steuergeräte.
Anmerkung: Zu den „kryogenen Kühlsystemen“ gehören unter anderem Verdünnungskühlsysteme, Kühlsysteme durch adiabatische Entmagnetisierung und Laserkühlsysteme.
- X.A.VIII.011
- „Entkapselungs“-Ausrüstung für Halbleiterbauelemente.
Anmerkung: „Entkapselung“ bezeichnet das Entfernen von Gehäusen, Deckeln oder Verkapselungsmaterial aus einem verpackten integrierten Schaltkreis durch mechanische, thermische oder chemische Mittel.
- X.A.VIII.012
- Photodetektoren mit hoher Quantenausbeute (QE) mit einem QE-Wert größer als 80 % innerhalb des Wellenlängenbereichs von größer als 400 nm und kleiner/gleich 1600 nm.
- X.AVIII.013
- Digital kontrollierte Werkzeugmaschinen mit einer oder mehreren Linearachsen mit einem Verfahrweg größer als 8000 mm.
- X.A.VIII.014
- Wasserwerfersysteme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei Menschenansammlungen oder Unruhen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung: Nummer X.A.VIII.014 Wasserwerfersysteme umfasst z. B.: Fahrzeuge oder feste Stationen mit fernbedientem Wasserwerfer, die so konstruiert sind, dass sie den Bediener vor Unruhen in der Umgebung schützen, und Merkmale wie Armierung, bruchsichere Fenster, Abschirmungen aus Metall, Frontschutzbügel oder Notlaufreifen aufweisen. Besonders für Wasserwerfer konstruierte Bestandteile können z. B. umfassen: Wasserdüsen, Pumpen, Tanks, Kameras und Lichter, die gegen Geschosse gehärtet oder geschützt sind, Hubmasten für diese Gegenstände und Fernbetriebssysteme für diese Gegenstände.
- X.A.VIII.015
- Schlagwaffen der Strafverfolgungsbehörden, einschließlich Knüppeln, Schlagstöcken, Seitengriffstöcken, Tonfas, Sjamboks und Peitschen.
- X.A.VIII.016
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Polizeihelme und Schutzschilde sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
- X.A.VIII.017
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Vorrichtungen zu Fesselungszwecken für die Strafverfolgung einschließlich Fußschellen, Fesseln und Handschellen; Zwangsjacken; Elektroschellen; Schock-Gürtel; Schock-Ärmel; Vorrichtungen zur gleichzeitigen Fesselung verschiedener Körperpartien wie Zwangsstühle; besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür.
Anmerkung: Nummer X.A.VIII.017 gilt für Vorrichtungen zu Fesselungszwecken, die bei Strafverfolgungsmaßnahmen verwendet werden. Sie gilt nicht für Medizinprodukte, die dafür geeignet sind, die Bewegung der Patienten während medizinischer Behandlungen einzuschränken. Sie gilt nicht für Vorrichtungen, mit denen Patienten mit Gedächtnisstörungen in geeigneten medizinischen Einrichtungen festgehalten werden. Sie gilt nicht für Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsgurte oder Kindersitze für Kraftfahrzeuge.
- X.A.VIII.018
- Ausrüstung, „Software“ und Daten für die Erdöl- und Erdgasexploration wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- nicht belegt.
- b)
- Güter für Hydrofracking wie folgt:
- 1.
- „Software“ und Daten für Entwicklung und Analyse von Hydrofracking,
- 2.
- Hydrofracking-“Stützmittel“, „Fracfluide“ sowie chemische Zusatzstoffe hierfür oder
- 3.
- Hochdruckpumpen.
Technische Anmerkung:
Ein „Stützmittel“ ist ein fester Stoff (üblicherweise behandelter Sand oder künstliche keramische Werkstoffe), der dazu bestimmt ist, einen hydraulisch erzeugten Riss während oder nach dem Fracking offen zu halten. Es wird einem „Fracfluid“ hinzugegeben, das je nach Art des Frackings unterschiedlich zusammengesetzt sein kann und auf Gel-, Schaum- oder Slickwater basieren kann.
- X.A.VIII.019
- Spezifische Ausrüstung wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- Ringmagnete,
- b)
- nicht belegt.
- X.A.VIII.020
- Waffen und Geräte, konstruiert zur Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen oder zum Selbstschutz, wie folgt:
- a)
- Tragbare Elektroimpulswaffen, mit denen jeweils nur einem Individuum ein Elektroschock versetzt werden kann, einschließlich — aber nicht beschränkt auf — Elektroschock-Schlagstöcke, Elektroschock-Schilde, Elektroschocker (Paralyser) und Elektroschock-Pfeilwaffen,
- b)
- Bausätze, die alle wesentlichen Bestandteile für die Herstellung der von Unternummer X.A.VIII.020.a erfassten tragbaren Elektroimpulswaffen enthalten oder
Anmerkung: Folgende Güter gelten als wesentliche Bestandteile:
- 1.
- Einheiten, die Elektroschocks erzeugen,
- 2.
- Schalter, ob mit oder ohne Fernsteuerung, sowie
- 3.
- Elektroden oder gegebenenfalls Drähte, über die Elektroschocks verabreicht werden.
- c)
- Fest montierte oder montierbare Elektroimpulswaffen mit großem räumlichen Einsatzbereich, mit denen mehreren Individuen Elektroschocks verabreicht werden können.
- X.A.VIII.021
- Waffen und Ausrüstungen zur Ausbringung handlungsunfähig machender oder reizender chemischer Substanzen zur Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen oder zum Selbstschutz sowie bestimmte zugehörige Substanzen, wie folgt:
- a)
- Tragbare Waffen und Ausrüstungen, die handlungsunfähig machende oder reizende chemische Substanzen abgeben, und zwar entweder durch Abgabe einer gegen ein einzelnes Individuum gerichteten Dosis einer solchen Substanz oder durch Ausbringung einer Dosis, z. B. in Form eines Sprühnebels oder einer Wolke, auf kleinem Raum,
Anmerkung 1: Diese Nummer erfasst nicht Ausrüstungen, die von Unternummer ML7e der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union erfasst werden.
Anmerkung 2: Diese Nummer erfasst nicht einzelne tragbare Ausrüstungen — selbst wenn diese eine chemische Substanz enthalten —, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Schutz mitgeführt werden.
Anmerkung 3: Neben einschlägigen chemischen Substanzen wie Reizstoffen (riot control agents) oder PAVA werden die von den Unternummern X.A.VIII.021.c und X.A.VIII.021.d erfassten Güter als handlungsunfähig machende oder reizende chemische Substanzen angesehen.
- b)
- Pelargonsäurevanillylamid (Nonivamid, PAVA) (CAS-Nr. 2444-46-4),
- c)
- Oleoresin Capsicum (OC) (CAS-Nr. 8023-77-6),
- d)
- Mischungen mit einem PAVA- oder OC-Gehalt von mindestens 0,3 Gew.-% und einem Lösungsmittel (wie Ethanol, 1-Propanol oder Hexan), die als solche als handlungsunfähig machende oder reizende Stoffe verwendet werden könnten, insbesondere in Aerosolen und in flüssiger Form, oder die zur Herstellung handlungsunfähig machender oder reizender Wirkmittel verwendet werden könnten,
Anmerkung 1: Diese Nummer erfasst nicht Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen, Zubereitungen zum Herstellen von Suppen und Suppen sowie zusammengesetzte Würzmittel, sofern PAVA oder OC nicht die einzige Geschmackskomponente ist.
Anmerkung 2: Diese Nummer erfasst nicht Arzneimittel, für die nach dem Unionsrecht eine Marktzulassung erteilt wurde.
- e)
- für die Ausbringung handlungsunfähig machender oder reizender chemischer Substanzen bestimmte fest montierte Ausrüstungen, die in einem Gebäude an einer Wand oder Decke angebracht werden können, einen Behälter mit reizenden oder handlungsunfähig machenden chemischen Stoffen enthalten und mithilfe einer Fernsteuerung aktiviert werden,
Anmerkung: Neben einschlägigen chemischen Substanzen wie Reizstoffen (riot control agents) oder PAVA werden die von den Unternummern X.A.VIII.021.c und X.A.VIII.021.d erfassten Güter als handlungsunfähig machende oder reizende chemische Substanzen angesehen.
- f)
- für die Ausbringung handlungsunfähig machender oder reizender chemischer Stoffe bestimmte fest montierte oder montierbare Ausrüstungen mit großem räumlichen Einsatzbereich, die nicht zur Anbringung an einer Wand oder Decke in einem Gebäude konstruiert sind,
Anmerkung 1: Diese Nummer erfasst nicht Ausrüstungen, die von Unternummer ML7 Buchstabe e der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union erfasst werden.
Anmerkung 2: Neben einschlägigen chemischen Substanzen wie Reizstoffen (riot control agents) oder PAVA werden die von den Unternummern X.A.VIII.021.c und X.A.VIII.021.d erfassten Güter als handlungsunfähig machende oder reizende chemische Substanzen angesehen.
- g)
- sonstige reizende chemische Substanzen und Mischungen daraus mit einem Gehalt an aktiver Substanz von mindestens 0,3 Gew.-%, wie folgt:
- 1.
- Dibenzo[b,f][1,4]oxazepin (CR) (CAS-Nr. 257-07-8),
- 2.
- 8-Methyl-N-vanillyl-trans-6-nonenamid (Capsaicin) (CAS-Nr. 404-86-4),
- 3.
- 8-Methyl-N-vanillylnonamid (Dihydrocapsaicin) (CAS-Nr. 19408-84-5)
- 4.
- N-Vanillyl-9-methyldec-7-(E)-enamid (Homocapsaicin) (CAS-Nr. 58493-48-4),
- 5.
- N-Vanillyl-9-methyldecanamid (Homodihydrocapsaicin) (CAS-Nr. 20279-06-5),
- 6.
- N-Vanillyl-7-methyloctanamid (Nordihydrocapsaicin) (CAS-Nr. 28789-35-7)
- 7.
- 4-Nonanolylmorpholin (MPA) (CAS-Nr. 5299-64-9),
- 8.
- Cis-4-acetylaminodicyclohexylmethan (CAS-Nr. 37794-87-9),
- 9.
- N,N'-Bis(isopropyl)ethylenediimin oder
- 10.
- N,N'-Bis(tert-butyl)ethylenediimin.
- h)
- Chemische Ausgangsstoffe für bei der Bekämpfung von Unruhen eingesetzte Reizstoffe (Riot Control Agents, RCAs) oder reizende Substanzen wie folgt:
- 1.
- Malononitril (CAS-Nr. 109-77-3),
- 2.
- 2-Chlorbenzaldehyd (CAS-Nr. 89-98-5),
- 3.
- 2-Chlorbenzylalkohol (CAS-Nr. 17849-38-6),
- 4.
- 2-Chlorbenzylamin (CAS-Nr. 89-97-4),
- 5.
- 1-Chlor-2-(dimethoxymethyl)-benzol (CAS-Nr. 70380-66-4),
- 6.
- Acetophenon (CAS-Nr. 98-86-2),
- 7.
- Chloracetylchlorid (CAS-Nr. 79-04-9) oder
- 8.
- 2-Aminophenol (CAS-Nr. 95-55-6).
- X.A.VIII.022
- Erzeugnisse, die zur Hinrichtung von Menschen durch tödliche Injektion eingesetzt werden können, wie folgt:
- a)
- kurz und intermediär wirkende Barbitursäure-Derivate (Barbiturate) zur Anästhesie einschließlich — aber nicht beschränkt auf:
- 1.
- Amobarbital (CAS-Nr. 57-43-2),
- 2.
- Amobarbital-Natrium (CAS-Nr. 64-43-7),
- 3.
- Pentobarbital (CAS-Nr. 76-74-4),
- 4.
- Pentobarbital-Natrium (CAS-Nr. 57-33-0),
- 5.
- Secobarbital (CAS-Nr. 76-73-3),
- 6.
- Secobarbital-Natrium (CAS-Nr. 309-43-3),
- 7.
- Thiopental (CAS-Nr. 76-75-5) oder
- 8.
- Thiopental-Natrium (CAS-Nr. 71-73-8), auch bekannt als Thiopenton-Natrium.
- b)
- Erzeugnisse, die eines der von der Unternummer X.A.VIII.022.a erfassten Barbiturate enthalten.
- X.A.VIII.023
- Geflechte, Überdachungen, Zelte, Decken und Kleidung, besonders konstruiert zur Tarnung.
- X.A.VIII.024
- „Geländegängige Fahrzeuge“.
Technische Anmerkung:
„Geländegängige Fahrzeuge“ sind Kraftfahrzeuge, die zum Fahren auf unbefestigtem Untergrund auf drei oder vier Niederdruck-Reifen (weniger als 0,9 bar) bestimmt sind, in der Regel mit einem sattelförmigen Fahrersitz sowie einer Lenkstange. Geländegängige Fahrzeuge können zum Beispiel Straßen-Quads, Geländefahrzeuge und geländegängige Nutzfahrzeuge umfassen.
- X.B.VIII.001
- Spezifische Ausrüstung wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- Heiße Zellen oder
- b)
- Handschuhkästen, geeignet für den Umgang mit radioaktiven Stoffen.
- X.C.VIII.001
- Metallpulver und Metalllegierungspulver, geeignet für eines der unter X.A.VIII.005.a aufgeführten Systeme.
- X.C.VIII.002
- Fortgeschrittene Werkstoffe wie folgt:
- a)
- Materialien für das Unsichtbarmachen (Cloaking) oder adaptive Tarnung,
- b)
- Metamaterialien, z. B. Materialen mit negativem Brechungsindex,
- c)
- nicht belegt,
- d)
- Hoch-Entropie-Legierungen (HEA),
- e)
- Heuslersche Legierungen, oder
- f)
- Kitaev-Materialien, einschließlich Kitaev-Spinflüssigkeiten.
- X.C.VIII.003
- Konjugierte Polymere (leitende, halbleitende, elektrolumineszente) für gedruckte oder organische Elektronik.
- X.C.VIII.004
- Energetische Materialien wie folgt und Mischungen daraus:
- a)
- Ammoniumpikrat (CAS-Nr. 131-74-8),
- b)
- Schwarzpulver,
- c)
- Hexanitrodiphenylamin (CAS-Nr. 131-73-7),
- d)
- Difluoramin (CAS-Nr. 10405-27-3),
- e)
- Nitrostärke (CAS-Nr. 9056-38-6),
- f)
- nicht belegt,
- g)
- Tetranitronaphthalin,
- h)
- Trinitroanisol,
- i)
- Trinitronaphthalin,
- j)
- Trinitroxylol,
- k)
- N-Pyrrolidinon, 1-Methyl-2-pyrrolidinon (CAS-Nr. 872-50-4),
- l)
- Dioctylmaleat (CAS-Nr. 142-16-5),
- m)
- Ethylhexylacrylat (CAS-Nr. 103-11-7),
- n)
- Triethylaluminium (TEA) (CAS-Nr. 97-93-8), Trimethylaluminium (TMA) (CAS-Nr. 75-24-1) und sonstige pyrophore Metallalkyle der Elemente Lithium, Natrium, Magnesium, Zink und Bor sowie Metallaryle derselben Elemente,
- o)
- Nitrozellulose (CAS-Nr. 9004-70-0),
- p)
- Nitroglycerin (oder Glycerinnitrat) (NG) (CAS-Nr. 55-63-0),
- q)
- 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT) (CAS-Nr. 118-96-7),
- r)
- Ethylendiamindinitrat (EDDN) (CAS-Nr. 20829-66-7),
- s)
- Pentaerythrittetranitrat (PETN) (CAS-Nr. 78-11-5),
- t)
- Bleiazid (CAS-Nr. 13424-46-9), normales Bleistyphnat (CAS-Nr. 15245-44-0) und basisches Bleistyphnat (CAS-Nr. 12403-82-6) und sonstige Anzünder oder Anzündermischungen, die Azide oder komplexe Azide enthalten,
- u)
- nicht belegt,
- v)
- nicht belegt,
- w)
- Diethyldiphenylharnstoff (CAS-Nr. 85-98-3), Dimethyldiphenylharnstoff (CAS-Nr. 611-92-7), Methylethyldiphenylharnstoff.
- x)
- N,N-Diphenylharnstoff (unsymmetrischer Diphenylharnstoff) (CAS-Nr. 603-54-3),
- y)
- Methyl-N,N-Diphenylharnstoff (unsymmetrischer Methyldiphenylharnstoff) (CAS-Nr. 13114-72-2),
- z)
- Ethyl-N,N-Diphenylharnstoff (unsymmetrischer Ethyldiphenylharnstoff) (CAS-Nr. 64544-71-4),
- aa.
- nicht belegt,
- bb.
- 4-Nitrodiphenylamin (4-NDPA) (CAS-Nr. 836-30-6),
- cc.
- 2,2-Dinitropropanol (CAS-Nr. 918-52-5), oder
- dd.
- nicht belegt.
- X.D.VIII.001
- „Software“, speziell konzipiert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von der Nummer X.A.VIII.005 oder X.A.VIII.0013 erfassten Ausrüstung.
- X.D.VIII.002
- „Software“, speziell konzipiert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Ausrüstung, „elektronischen Baugruppen“ oder Bestandteilen, die von Nummer X.A.VIII.002 erfasst werden.
- X.D.VIII.003
- „Software“ für digitale Zwillinge von additiv gefertigten Produkten oder zur Bestimmung der Zuverlässigkeit von additiv gefertigten Produkten.
- X.D.VIII.004
- „Software“, besonders entwickelt für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VIII.014 erfassten Waren.
- X.D.VIII.005
- Spezifische „Software“ wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- „Software“ für die Berechnung/Modellierung von Neutronen,
- b)
- „Software“ für die Berechnung/Modellierung des Strahlungstransports, oder
- c)
- „Software“ für hydrodynamische Berechnungen/Modellierung.
- X.E.VIII.001
- „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.A.VIII.001 bis X.A.VIII.0013 erfassten Ausrüstung.
- X.E.VIII.002
- „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.C.VIII.002 oder X.C.VIII.003 erfassten Materialien.
- X.E.VIII.003
- „Technologie“ für digitale Zwillinge von additiv gefertigten Produkten oder zur Bestimmung der Zuverlässigkeit von additiv gefertigten Produkten oder für die von Nummer X.D.VIII.003 erfasste „Software“.
- X.E.VIII.004
- „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.D.VIII.001 bis X.D.VIII.002 erfassten „Software“.
- X.E.VIII.005
- „Technologie“, die „unverzichtbar“ ist für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Waren, die von Nummer X.A.VIII.014 erfasst werden.
- X.E.VIII.006
- „Technologie“, ausschließlich für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.VIII.017 erfassten Ausrüstung.
Kategorie IX – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
- X.A.IX.001
- Chemische Arbeitsstoffe, einschließlich Tränengasformulierungen mit einem Gehalt an Orthochlorbenzalmalononitril (CS) von kleiner/gleich 1 % oder an Chloracetophenon (CN) von kleiner/gleich 1 %, außer in Einzelbehältnissen mit einem Nettogewicht von kleiner/gleich 20 g; Pfefferspray, außer in Einzelbehältnissen mit einem Nettogewicht von kleiner/gleich 85,05 g verpackt; Rauchbomben; nicht reizende Rauchfackeln, Büchsen, Granaten und Ladungen sowie andere nicht von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste pyrotechnische Gegenstände mit doppeltem militärischem und gewerblichem Verwendungszweck und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
- X.A.IX.002
- Pulver, Farbstoffe und Tinte für Fingerabdrücke.
- X.A.IX.003
- Schutz- und Nachweisausrüstung, nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke und nicht von Nummer 1A004 oder 2B351(************************) erfasst, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter), und Bestandteile hierfür, nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke und nicht von Nummer 1A004 oder 2B351 erfasst:
- a)
- Strahlendosimeter für den persönlichen Gebrauch, oder
- b)
- Ausrüstung, die durch Konstruktion oder Funktion auf den Schutz gegen bestimmte Gefahren im gewerblichen Bereich, wie Bergbau, Steinbrüche, Landwirtschaft, Pharmazie, Medizin, Tierheilkunde, Umwelt, Abfallwirtschaft oder Nahrungsmittelindustrie, begrenzt ist.
Anmerkung: Nummer X.A.IX.003 erfasst keine Güter zum Schutz gegen chemische oder biologische Arbeitsstoffe, bei denen es sich um Verbrauchsgüter handelt, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, oder medizinische Produkte wie Latex-Untersuchungshandschuhe, Latex-OP-Handschuhe, flüssige desinfizierende Seife, Einweg-Operationsabdecktücher, Operationskittel, Operations-Fußabdeckungen und Operationsmasken.
- X.A.IX.004
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Ausrüstung, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Ausrüstung für den Strahlennachweis, die Strahlenüberwachung und -messung oder
- b)
- Ausrüstung für radiografische Nachweisverfahren wie Röntgenbildwandler und Speicher-Bildplatten.
- X.B.IX.001
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Ausrüstung, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste elektrolytische Zellen für die Erzeugung von Fluor,
- b)
- Teilchenbeschleuniger,
- c)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Hardware und Systeme für die industrielle Prozesssteuerung, konstruiert für die Energiewirtschaft,
- d)
- Freon- und Kaltwasserkühlsysteme, mit einer kontinuierlichen Kälteleistung 29,3 kWh mehr oder
- e)
- Ausrüstung für die Herstellung von Struktur-Verbundwerkstoffen, Fasern, Prepregs und Preforms.
- X.C.IX.001
- Isolierte chemisch einheitliche Verbindungen nach Anmerkung 1 zu den Kapiteln 28 und 29 der Kombinierten Nomenklatur, wie folgt:
- a)
- in einer Konzentration größer/gleich 95 Gew.-% wie folgt:
- 1.
- Ethylendichlorid (CAS-Nr. 107-06-2),
- 2.
- Nitromethan (CAS-Nr. 75-52-5),
- 3.
- Pikrinsäure (CAS-Nr. 88-89-1),
- 4.
- Aluminiumchlorid (CAS-Nr. 7446-70-0),
- 5.
- Arsen (CAS-Nr. 7440-38-2),
- 6.
- Arsentrioxid (CAS-Nr. 1327-53-3),
- 7.
- Bis(2-chloroethyl)ethylaminhydrochlorid (CAS-Nr. 3590-07-6),
- 8.
- Bis(2-chloroethyl)methylaminhydrochlorid (CAS-Nr. 55-86-7),
- 9.
- Tris(2-chloroethyl)aminhydrochlorid (CAS-Nr. 817-09-4),
- 10.
- Tributylphosphit (CAS-Nr. 102-85-2),
- 11.
- Methylisocyanat (CAS-Nr. 624-83-9),
- 12.
- Chinaldinblau (CAS-Nr. 91-63-4),
- 13.
- 2-Bromchlorethan (CAS-Nr. 107-04-0),
- 14.
- Benzil (CAS-Nr. 134-81-6),
- 15.
- Diethylether (CAS-Nr. 60-29-7),
- 16.
- Dimethylether (CAS-Nr. 115-10-6),
- 17.
- Dimethylaminoethanol (CAS-Nr. 108-01-0),
- 18.
- 2-Methoxyethanol (CAS-Nr. 109-86-4),
- 19.
- Pseudocholinesterase (PCHE),
- 20.
- Diethylenetriamin (CAS-Nr. 111-40-0),
- 21.
- Dichlormethan (CAS-Nr. 75-09-2),
- 22.
- Dimethylanilin (CAS-Nr. 121-69-7),
- 23.
- Bromethan (CAS-Nr. 74-96-4),
- 24.
- Chlorethan (Ethylchlorid) (CAS-Nr. 75-00-3),
- 25.
- Ethylamin (CAS-Nr. 75-04-7),
- 26.
- Hexamin (CAS-Nr. 100-97-0),
- 27.
- Isopropanol (CAS-Nr. 67-63-0),
- 28.
- 2-Brompropan (CAS-Nr. 75-26-3),
- 29.
- Diisopropylether (CAS-Nr. 108-20-3),
- 30.
- Methylamin (CAS-Nr. 74-89-5),
- 31.
- Methylbromid (CAS-Nr. 74-83-9),
- 32.
- Isopropylamin (CAS-Nr. 75-31-0),
- 33.
- Obidoximchlorid (CAS-Nr. 114-90-9),
- 34.
- Kaliumbromid (CAS-Nr. 7758-02-3),
- 35.
- Pyridin (CAS-Nr. 110-86-1),
- 36.
- Pyridostigminbromid (CAS-Nr. 101-26-8),
- 37.
- Natriumbromid (CAS-Nr. 7647-15-6),
- 38.
- Natrium-Metall (CAS-Nr. 7440-23-5),
- 39.
- Tributylamin (CAS-Nr. 102-82-9),
- 40.
- Triethylamin (CAS-Nr. 121-44-8) oder
- 41.
- Trimethylamin (CAS-Nr. 75-50-3),
- b)
- in einer Konzentration größer/gleich 90 Gew.-% wie folgt:
- 1.
- Aceton (CAS-Nr. 67-64-1),
- 2.
- Acetylen (CAS-Nr. 74-86-2),
- 3.
- Ammoniak (CAS-Nr. 7664-41-7),
- 4.
- Antimon (CAS-Nr. 7440-36-0),
- 5.
- Benzaldehyd (CAS-Nr. 100-52-7),
- 6.
- Benzoin (CAS-Nr. 119-53-9),
- 7.
- 1-Butanol (CAS-Nr. 71-36-3),
- 8.
- 2-Butanol (CAS-Nr. 78-92-2),
- 9.
- Iso-Butanol (CAS-Nr. 78-83-1),
- 10.
- tert-Butylalkohol (CAS-Nr. 75-65-0),
- 11.
- Calciumkarbid (CAS-Nr. 75-20-7),
- 12.
- Kohlenmonoxid (CAS-Nr. 630-08-0),
- 13.
- Chlor (CAS-Nr. 7782-50-5),
- 14.
- Cyclohexanol (CAS-Nr. 108-93-0),
- 15.
- Dicyclohexylamin (CAS-Nr. 101-83-7),
- 16.
- Ethanol (CAS-Nr. 64-17-5),
- 17.
- Ethylen (CAS-Nr. 74-85-1),
- 18.
- Ethylenoxid (CAS-Nr. 75-21-8),
- 19.
- Fluor-Apatit (CAS-Nr. 1306-05-4),
- 20.
- Chlorwasserstoff (CAS-Nr. 7647-01-0),
- 21.
- Schwefelwasserstoff (CAS-Nr. 7783-06-4),
- 22.
- Mandelsäure (CAS-Nr. 90-64-2),
- 23.
- Methanol (CAS-Nr. 67-56-1),
- 24.
- Chlormethan (Methylchlorid) (CAS-Nr. 74-87-3),
- 25.
- Iodmethan (Methyliodid) (CAS-Nr. 74-88-4),
- 26.
- Methanthiol (Methylmercaptan) (CAS-Nr. 74-93-1),
- 27.
- Monoethylenglykol (CAS-Nr. 107-21-1),
- 28.
- Oxalylchlorid (CAS-Nr. 79-37-8),
- 29.
- Kaliumsulfid (CAS-Nr. 1312-73-8),
- 30.
- Kaliumthiocyanat (CAS-Nr. 333-20-0),
- 31.
- Natriumhypochlorid (CAS-Nr. 7681-52-9),
- 32.
- Schwefel (CAS-Nr. 7704-34-9),
- 33.
- Schwefeldioxid (CAS-Nr. 7446-09-5),
- 34.
- Schwefeltrioxid (CAS-Nr. 7446-11-9),
- 35.
- Thiophosphorylchlorid (CAS-Nr. 3982-91-0),
- 36.
- Triisobutylphosphit (CAS-Nr. 1606-96-8),
- 37.
- Weißer Phosphor (CAS-Nr. 12185-10-3),
- 38.
- Gelber Phosphor (CAS-Nr. 7723-14-0),
- 39.
- Quecksilber (CAS-Nr. 7439-97-6),
- 40.
- Bariumchlorid (CAS-Nr. 10361-37-2),
- 41.
- Schwefelsäure (CAS-Nr. 7664-93-9),
- 42.
- 3,3-Dimethyl-1-Buten (CAS-Nr. 558-37-2),
- 43.
- 2,2-Dimethylpropanal (CAS-Nr. 630-19-3),
- 44.
- 2,2-Dimethylpropylchlorid (CAS-Nr. 753-89-9),
- 45.
- 2-Methylbuten (CAS-Nr. 26760-64-5),
- 46.
- 2-Chlor-3-Methylbutan (CAS-Nr. 631-65-2),
- 47.
- 2,3-Dimethyl-2,3-Butanediol (CAS-Nr. 76-09-5),
- 48.
- 2-Methyl-2-Buten (CAS-Nr. 513-35-9),
- 49.
- Butyllithium (CAS-Nr. 109-72-8),
- 50.
- Methylmagnesiumbromid (CAS-Nr. 75-16-1),
- 51.
- Formaldehyd (CAS-Nr. 50-00-0),
- 52.
- Diethanolamin (CAS-Nr. 111-42-2),
- 53.
- Dimethylcarbonat (CAS-Nr. 616-38-6),
- 54.
- Methyldiethanolamin-Hydrochlorid (CAS-Nr. 54060-15-0),
- 55.
- Diethylamin-Hydrochlorid (CAS-Nr. 660-68-4),
- 56.
- Diisopropylamin-Hydrochlorid (CAS-Nr. 819-79-4),
- 57.
- 3-Chinuclidinon-Hydrochlorid (CAS-Nr. 1193-65-3),
- 58.
- 3-Chinuclidinol-Hydrochlorid (CAS-Nr. 6238-13-7),
- 59.
- (R)-3-Chinuclidinol-Hydrochlorid (CAS-Nr. 42437-96-7),
- 60.
- N,N-Diethylethanolamin (CAS-Nr. 14426-20-1),
- 61.
- Dialkyl(≤C10)chlorophosphate,
- 62.
- Dialkyl(≤C10)fluorophosphate,
- 63.
- N,N-Methylisopropylacetamidin (CAS-Nr. 1339185-57-7),
- 64.
- N,N-Meth ylethylacetamidin (CAS-Nr. 1339632-40-4),
- 65.
- N,N- Ethylisopropylacetamidin (CAS-Nr. 1339156-10-3),
- 66.
- N,N-Methylpropylacetamidin (CAS-Nr. 1344238-28-3),
- 67.
- N,N-Ethylisopropylacetamidin (CAS-Nr. 1339737-43-7),
- 68.
- N,N-Isopropylpropylacetamidin (CAS-Nr. 1341389-98-7),
- 69.
- N,N-Methylethylpropanamidin (CAS-Nr. 1339424-26-8),
- 70.
- N,N-Ethylisopropylpropanamidin (CAS-Nr. 1344354-09-1),
- 71.
- N,N-Methylpropylpropanamidin (CAS-Nr. 1340216-25-2),
- 72.
- N,N-Ethylpropylpropanamidin (CAS-Nr. 1341493-60-4),
- 73.
- N,N-Isopropylpropylpropanamidin (CAS-Nr. 1343225-93-3),
- 74.
- N,N-Methylisopropylpropanamidin (CAS-Nr. 1339042-55-5),
- 75.
- N,N-Methylethylbutanamidin (CAS-Nr. 1341049-51-1),
- 76.
- N,N-Methylpropylbutanamidin (CAS-Nr. 1343721-02-7),
- 77.
- N,N- Ethylpropylbutanamidin (CAS-Nr. 1343806-12-1),
- 78.
- N,N- Isopropylpropylbutanamidin (CAS-Nr. 1343316-02-8),
- 79.
- N,N-Methylisopropylbutanamidin (CAS-Nr. 1340219-94-4),
- 80.
- N,N-Ethylisopropylbutanamidin (CAS-Nr. 1342204-10-7),
- 81.
- N,N-Methylethylisobutanamidin (CAS-Nr. 1342365-47-2),
- 82.
- N,N-Ethylpropylisobutanamidin (CAS-Nr. 1342566-58-8),
- 83.
- N,N-Methylpropylisobutanamidin (CAS-Nr. 1342270-21-6),
- 84.
- N,N-Isopropylpropylisobutanamidin (CAS-Nr. 1342156-11-9),
- 85.
- N,N-Methylisopropylisobutanamidin (CAS-Nr. 1341992-96-8),
- 86.
- N,N-Ethylisopropylisobutanamidin (CAS-Nr. 1339048-76-8),
- 87.
- N,N-Dimethylacetamidinhydrobromid (CAS-Nr. 1801188-12-4),
- 88.
- N,N-Dimethylacetamidinhydrochlorid (CAS-Nr. 2909-15-1),
- 89.
- N,N- Diethylacetamidinhydrochlorid (CAS-Nr. 91400-32-7),
- 90.
- N,N- Diethylacetamidinhydrobromid (CAS-Nr. 78053-54-0),
- 91.
- N,N- Dimethylpropanamidindihydrochlorid (CAS-Nr. 79972-73-9) oder
- 92.
- N,N- Dimethylpropanamidindihydrochlorid (CAS-Nr. 56776-15-9). oder
- 93.
- Chloroform (CAS-Nr. 67-66-3).
- X.C.IX.002
- Fentanyl und seine Derivate Alfentanil, Sufentanil, Remifentanil, Carfentanil und Salze dieser Erzeugnisse.
Anmerkung: Unternummer X.C.IX.002 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.
- X.C.IX.003
- Chemische Ausgangsstoffe für Chemikalien, die auf das zentrale Nervensystem wirken, wie folgt:
- a)
- 4-Anilino-N-phenethylpiperidin (CAS-Nr. 21409-26-7) oder
- b)
- N-Phenethyl-4-piperidon (CAS-Nr. 39742-60-4).
Anmerkungen:
- 1.
- Unternummer X.C.IX.003 erfasst nicht „Mischungen von Chemikalien“, die eine oder mehrere der von Nummer X.C.IX.003 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine einzeln erfasste Chemikalie zu mehr als 1 Gew.-% enthalten ist.
- 2.
- Unternummer X.C.IX.003 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.
- X.C.IX.004
- Faser- und fadenförmige Materialien, nicht von Nummer 1C010 oder 1C210(*************************) erfasst, zur Verwendung in „Verbundwerkstoff“-Strukturen und mit einem spezifischen Modul von größer/gleich 3,18 x 106 m und einer spezifischen Zugfestigkeit von größer/gleich 7,62 x 104 m.
- X.C.IX.005
- „Impfstoffe“, „Immunotoxine“, „medizinische Produkte“, „Diagnose- und Lebensmitteluntersuchungskits“ wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- „Impfstoffe“, die von Nummer 1C351, 1C353 oder 1C354 erfasste Güter enthalten oder zur Verwendung gegen diese Güter entwickelt wurden,
- b)
- „Immunotoxine“, die von Nummer 1C351d erfasste Güter enthalten, oder
- c)
- „medizinische Produkte“, die eines der folgenden Güter enthalten:
- 1.
- von Unternummer 1C351d erfasste „Toxine“ (ausgenommen von Unternummer 1C351d1 erfasste Botulinumtoxine, von Unternummer 1C351d3 erfasste Conotoxine oder Güter, die aus CW-Gründen von Unternummer 1C351d4 oder d5 erfasst sind) oder
- 2.
- von Unternummer 1C353a3 erfasste genetisch modifizierte Organismen oder genetische Elemente (ausgenommen solche, die von Unternummer 1C351d1 erfasste Botulinumtoxine oder von Unternummer 1C351d3 erfasste Conotoxine enthalten oder von Unternummer 1C351d1 erfasste Botulinumtoxine oder von Unternummer 1C351d3 erfasste Conotoxine codieren),
- d)
- nicht von Unternummer X.C.IX.005c erfasste „medizinische Produkte“, die eines der folgenden Güter enthalten:
- 1.
- von Unternummer 1C351d1 erfasste Botulinumtoxine,
- 2.
- von Unternummer 1C351d3 erfasste Conotoxine oder
- 3.
- von Unternummer 1C353a3 erfasste genetisch modifizierte Organismen oder genetische Elemente, die von Unternummer 1C351d1 erfasste Botulinumtoxine oder von Unternummer 1C351d3 erfasste Conotoxine enthalten oder von Unternummer 1C351d1 erfasste Botulinumtoxine oder von Unternummer 1C351d3 erfasste Conotoxine codieren, oder
- e)
- „Diagnose- und Lebensmitteluntersuchungskits“, die von Nummer 1C351d erfasste Güter enthalten (ausgenommen Güter, die aus CW-Gründen von Unternummer 1C351d4 oder d5 erfasst sind).
Technische Anmerkungen:
- 1.
- „Medizinische Produkte“ sind 1. pharmazeutische Zubereitungen, entwickelt für Tests und die Behandlung von Menschen (oder Tieren) mit entsprechender Indikation, 2. abgepackt in einer für klinische oder medizinische Produkte handelsüblichen Form (Fertigarzneimittel) und 3. von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) entweder als klinisches oder medizinisches Produkt oder für die Verwendung als neues Arzneimittel in der Forschung zugelassen.
- 2.
- „Diagnose- und Lebensmitteluntersuchungskits“ werden speziell für diagnostische Zwecke oder für die Zwecke der öffentlichen Gesundheit entwickelt, verpackt und vermarktet. Biologische Toxine in anderen Konfigurationen einschließlich Massengutsendungen oder für andere Endverwendungszwecke sind von Nummer 1C351 erfasst.
- X.C.IX.006
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste kommerzielle Ladungen und Vorrichtungen, die energetische Materialien enthalten, und Stickstofftrifluorid in gasförmigem Zustand (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- Hohlladungen, besonders konstruiert für Erdölförderbetriebe, in denen eine an einer einzigen Achse entlang wirkende Ladung verwendet wird, die bei Detonation ein Loch erzeugen und
- 1.
- eine beliebige Formulierung „erfasster Materialien“ enthalten,
- 2.
- nur eine einheitlich geformte konische Einlage mit einem Kegelwinkel von kleiner/gleich 90 Grad haben,
- 3.
- mehr als 0,010 kg aber höchstens 0,090 kg „erfasste Materialien“ enthalten sowie
- 4.
- einen Durchmesser von höchstens 114,3 cm haben,
- b)
- Hohlladungen, besonders konstruiert für Erdölförderbetriebe, die höchstens 0,010 kg „erfasste Materialien“ enthalten,
- c)
- Sprengschnüre oder Zündschläuche, die höchstens 0,064 kg/m „erfasste Materialien“ enthalten,
- d)
- Treibmittelpatronen, die höchstens 0,70 kg „erfasste Materialien“ im Deflagrationsmaterial enthalten,
- e)
- Detonatoren (elektrische oder nicht elektrische) und ihre Baugruppen, die höchstens 0,01 kg „erfasste Materialien“ enthalten,
- f)
- Initialzünder, die höchstens 0,01 kg „erfasste Materialien“ enthalten,
- g)
- Patronen für Ölquellen, die höchstens 0,015 kg erfasste „energetische Materialien“ enthalten,
- h)
- kommerzielle gegossene oder gepresste Verstärkerladungen, die höchstens 1,0 kg/m „erfasste Materialien“ enthalten,
- i)
- kommerzielle vorgefertigte Schlämme und Emulsionen, die höchstens 10,0 kg und höchstens 35 Gew.-% „erfasste Materialien“ im Sinne der Nummer ML8 enthalten,
- j)
- Sprengschneider und Trennwerkzeuge (severing tools), die höchstens 3,5 kg „erfasste Materialien“ enthalten,
- k)
- pyrotechnische Vorrichtungen, sofern ausschließlich für kommerzielle Zwecke konstruiert (z. B. Theaterbühnen, Spezialeffekte für Kinofilme und Feuerwerke), die höchstens 3,0 kg „erfasste Materialien“ enthalten,
- l)
- andere kommerzielle Sprengvorrichtungen und -ladungen, die nicht von den Unternummern X.C.IX.006.a bis k erfasst sind und höchstens 1,0 kg „erfasste Materialien“ enthalten oder
Anmerkung: Unternummer X.C.IX.006.l schließt Sicherheitsvorrichtungen für Automobile, Löschsysteme, Patronen für Nietpistolen, Sprengladungen für Agrar- sowie Öl- und Gasförderbetriebe, Sportartikel, kommerziellen Bergbau oder Hoch- und Tiefbau und Verzögerungssätze, die für den Zusammenbau von kommerziellen Sprengvorrichtungen verwendet werden, ein.
- m)
- Stickstofftrifluorid (NF3) in gasförmigem Zustand.
Anmerkungen:
- 1.
- „Erfasste Materialien“ sind erfasste energetische Materialien (siehe 1C011, 1C111, 1C239 oder ML8).
- 2.
- Stickstofftrifluorid, nicht in gasförmigem Zustand, ist in der CML von Unternummer ML8.d erfasst.
- X.C.IX.007
- Mischungen, die nicht von Nummer 1C350 oder 1C450(**************************) erfasst sind und Chemikalien enthalten, die von Nummer 1C350 oder 1C450 erfasst sind, sowie Testkits für medizinische, analytische, diagnostische und Lebensmittelzwecke, die nicht von Nummer 1C350 oder 1C450 erfasst sind und Chemikalien enthalten, die von Nummer 1C350 erfasst sind, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- Mischungen, die von Nummer 1C350 erfasste chemische Ausgangsstoffe in folgenden Konzentrationen enthalten:
- 1.
- Mischungen, die 10 Gew.-% oder weniger einer einzelnen in Liste 2 des CWÜ aufgeführten Chemikalie, die von Nummer 1C350 erfasst ist, enthalten,
- 2.
- Mischungen, die 30 Gew.-% oder weniger enthalten von:
- a)
- einer einzelnen in Liste 3 des CWÜ aufgeführten Chemikalie, die von Nummer 1C350 erfasst ist, oder
- b)
- einem einzelnen nicht im CWÜ aufgeführten chemischen Ausgangsstoff, der von Nummer 1C350 erfasst ist,
- b)
- Mischungen, die folgende Konzentrationen toxischer Chemikalien oder chemischer Ausgangsstoffe, die von Nummer 1C450 erfasst sind, enthalten:
- 1.
- Mischungen, die folgende Konzentrationen in Liste 2 des CWÜ aufgeführter Chemikalien, die von Nummer 1C450 erfasst sind, enthalten:
- a)
- Mischungen, die 1 Gew.-% oder weniger einer einzelnen in Liste 2 des CWÜ aufgeführten Chemikalie enthalten, die von den Unternummern 1C450.a.1 und a.2 erfasst ist, (d. h. Amiton oder PFIB enthaltende Mischungen) oder
- b)
- Mischungen, die 10 Gew.-% oder weniger einer einzelnen in Liste 2 des CWÜ aufgeführten Chemikalie enthalten, die von den Unternummern 1C450.b.1, b.2, b.3, b.4, b.5 oder b.6 erfasst ist,
- 2.
- Mischungen, die 30 Gew.-% oder weniger einer einzelnen in Liste 3 des CWÜ aufgeführten Chemikalie enthalten, die von den Unternummern 1C450.a.4, a.5, a.6, a.7 oder 1C450.b.8 erfasst ist,
- c)
- „Testkits für medizinische, analytische, diagnostische und Lebensmittelzwecke“, die chemische Ausgangsstoffe, die in Nummer 1C350 erfasst sind, in einer Menge von 300 g je Chemikalie oder weniger enthalten.
Technische Anmerkung:
Im Sinne dieser Unternummer sind „Testkits für medizinische, analytische, diagnostische und Lebensmittelzwecke“ abgepackte Materialien in festgelegter Zusammensetzung, die speziell für medizinische, analytische, diagnostische oder die öffentlichen Gesundheit betreffende Zwecke entwickelt, abgepackt und in Verkehr gebracht werden. Ersatzreagenzien für die in Unternummer X.C.IX.007.c beschriebenen Testkits für medizinische, analytische, diagnostische und Lebensmittelzwecke sind von Nummer 1C350 erfasst, wenn die Reagenzien mindestens einen der in dieser Nummer genannten chemischen Ausgangsstoffe in Konzentrationen enthalten, die größer/gleich den für die Mischungen in Nummer 1C350 angegebenen Erfassungsmengen sind.
- X.C.IX.008
- Nicht von Unternummer 1C008(***************************) erfasste nichtfluorierte Polymere, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- aromatische Polyetherketone wie folgt:
- 1.
- Polyetheretherketon (PEEK),
- 2.
- Polyetherketonketon (PEKK),
- 3.
- Polyetherketon (PEK), oder
- 4.
- Polyetherketonetherketonketon (PEKEKK),
- b)
- nicht belegt.
- X.C.IX.009
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Materialien, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- Präzisionskugellager aus gehärtetem Stahl- und Wolframkarbid (Durchmesser 3 mm oder größer),
- b)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Edelstahl-Platten vom Typ 304 und 316,
- c)
- Platten aus Monel-Metall,
- d)
- Tributylphosphat (CAS-Nr. 126-73-8),
- e)
- Salpetersäure (CAS-Nr. 7697-37-2) in einer Konzentration von 20 Gew.% oder größer,
- f)
- Fluor (CAS-Nr. 7782-41-4) oder
- g)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Alphastrahlen emittierende Radionuklide.
- X.C.IX.010
- Nicht von den Nummern 1C010, 1C210 oder X.C.IX.004 erfasste aromatische Polyamide (Aramide) in einer der folgenden Formen (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- Primärformen,
- b)
- Filamentgarne oder Einzelfäden,
- c)
- Kabel aus Filamenten,
- d)
- Glasseidenstränge (Rovings),
- e)
- Stapelfasern oder geschnittene Fasern,
- f)
- Stoffe,
- g)
- Pulpe oder Flock.
- X.C.IX.011
- Nanomaterialien wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- Halbleiter-Nanomaterialien,
- b)
- Nanoverbundmaterialien oder
- c)
- die folgenden Kohlenstoff-Nanomaterialien:
- 1.
- Kohlenstoff-Nanoröhren,
- 2.
- Kohlenstoff-Nanofasern,
- 3.
- Fullerene,
- 4.
- Graphene oder
- 5.
- Kohlenstoffzwiebeln.
Anmerkungen: Im Sinne von Nummer X.C.IX.011 sind Nanomaterialien Materialien, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- 1.
- besteht aus Partikeln mit einem oder mehreren Außenmaßen im Bereich von 1 - 100 nm bei mehr als 1 % in der Anzahlgrößenverteilung,
- 2.
- hat in einer mehreren Dimensionen interne Oberflächenstrukturen im Bereich von 1 - 100 nm oder
- 3.
- weist ein spezifisches Oberflächen-Volumen-Verhältnis von größer als 60 m2/cm3 auf, ausgenommen Materialien, die aus Partikeln mit einer Größe von weniger als 1 nm bestehen.
- X.C.IX.012
- Seltenerdmetalle und anorganische oder organische Verbindungen von Seltenerdmetallen, einschließlich Mischungen von Seltenerdmetallen, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert.
Anmerkung 1: Zu den Seltenerdmetallen und Verbindungen von Seltenerdmetallen zählen Scandium, Yttrium, Lanthanum, Cerium, Praseodymium, Neodymium, Promethium, Samarium, Europium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium und Lutetium.
Anmerkung 2: Unternummer X.C.IX.012 erfasst nicht Mineralien, die Seltenerdmetalle enthalten.
Anmerkung 3: Unternummer X.C.IX.012 erfasst nicht Mischungen, in denen keines/keine der unter dieser Unternummer einzeln erfassten Metalle und Verbindungen zu mehr als 5 Gew.-% enthalten sind.
- X.C.IX.013
- Wolfram, Wolframcarbid und Legierungen, nicht von Nummer 1C117 oder 1C226(****************************) erfasst, mit mehr als 90 Gew.-% Wolfram.
Anmerkung 1: Für die Zwecke der Unternummer X.C.IX.013 ist Draht ausgenommen.
Anmerkung 2: Für die Zwecke der Unternummer X.C.IX.013 sind chirurgische oder medizinische Instrumente ausgenommen.
- X.C.IX.014
- Lithium und Lithiumverbindungen wie folgt:
- a)
- Lithium (CAS-Nr. 7439-93-2),
- b)
- Lithiumcarbonat (CAS-Nr. 554-13-2),
- c)
- Lithiumhydroxid (CAS-Nr. 1310-65-2 und CAS-Nr. 1310-66-3),
- d)
- Lithiumoxid (CAS-Nr. 12057-24-8),
- e)
- Lithium-Cobaltdioxid (CAS-Nr. 12190-79-3),
- f)
- Lithium-Eisenphosphat (CAS-Nr. 15365-14-7),
- g)
- Lithiummanganoxid (CAS-Nr. 12057-17-9),
- h)
- Lithium-Nickel-Mangan-Cobaltoxid (CAS-Nr. 346417-97-8), oder
- i)
- Lithiumtitanat (CAS-Nr. 12031-82-2).
- X.C.IX.015
- Ultra-hochmolekulares Polyethylen (UHMWPE), nicht von Nummer 1C010 oder 1C210(*****************************) erfasst, in einer der folgenden Formen:
- a)
- Primärformen,
- b)
- Filamentgarne oder Einzelfäden,
- c)
- Kabel aus Filamenten,
- d)
- Glasseidenstränge (Rovings),
- e)
- Stapelfasern oder geschnittene Fasern,
- f)
- Stoffe,
- g)
- Pulpe oder Flock.
- X.D.IX.001
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische „Software“, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Software, besonders entwickelt für von Nummer X.B.IX.001 erfasste Hardware/Systeme für die industrielle Prozesssteuerung oder
- b)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Software, besonders entwickelt für von Nummer X.B.IX.001 erfasste Ausrüstung für die Herstellung von Struktur-Verbundwerkstoffen, Fasern, Prepregs und Preforms.
- X.E.IX.001
- „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.C.IX.004 und X.C.IX.010 erfassten faser- oder fadenförmigen Materialien.
- X.E.IX.002
- „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.C.IX.011 erfassten Nanomaterialien.
Kategorie X – Werkstoffbearbeitung
- X.A.X.001
- Ausrüstung zur Detektion von Sprengstoffen oder Sprengzündern, sowohl auf Bulk- als auch auf Trace-Basis, bestehend aus einer automatisierten Vorrichtung oder einer Kombination von Vorrichtungen für die automatisierte Entscheidungsfindung zum Nachweis verschiedener Arten von Sprengstoffen, Sprengstoffrückständen oder Sprengzündern und andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Bestandteile hierfür:
- a)
- Sprengstoff-Detektionsausrüstung für die „automatisierte Entscheidungsfindung“ zur Detektion und Identifikation von losen Sprengstoffen unter Verwendung von u. a. Röntgenstrahlung (z. B. Computertomografie, Dual-Energy-Verfahren oder kohärente Streuung), nuklearen (Analyse mit thermischen Neutronen, Analyse mit gepulsten schnellen Neutronen, IR-Spektroskopie mit gepulsten schnellen Neutronen und Kernresonanzabsorption von Gammastrahlen) oder elektromagnetischen Techniken (z. B. Quadrupolresonanz und Dielektrometrie),
- b)
- nicht belegt,
- c)
- Sprengzünder-Detektionsausrüstung für die automatisierte Entscheidungsfindung zur Detektion und Identifikation von Zündvorrichtungen (z. B. Sprengzünder, Zündkapseln) unter Verwendung von u. a. Röntgenstrahlung (z. B. Dual-Energy-Verfahren oder Computertomografie) oder elektromagnetischen Techniken.
Anmerkung: Ausrüstung zur Detektion von Sprengstoffen oder Sprengzündern in Nummer X.A.X.001 umfasst Ausrüstung zur Kontrolle von Personen, Dokumenten, Gepäck, anderen persönlichen Gegenständen, Fracht und/oder Post.
Technische Anmerkungen:
- 1.
- „Automatisierte Entscheidungsfindung“ ist die Fähigkeit der Ausrüstung, Sprengstoffe oder Sprengzünder auf der konstruktionsbedingten oder vom Bediener gewählten Empfindlichkeitsstufe zu erkennen und einen automatischen Alarm auszulösen, wenn Sprengstoffe oder Sprengzünder an oder oberhalb der Empfindlichkeitsstufe erkannt werden.
- 2.
- Dieser Eintrag erfasst keine Ausrüstung, die von der Interpretation von Indikatoren – z. B. Zuordnung von anorganischen/organischen Farben der überprüften Gegenstände – durch den Anwender abhängt.
- 3.
- Sprengstoffe und Sprengzünder umfassen gewerbliche Ladungen und Vorrichtungen, die von den Nummern X.C.VIII.004 und X.C.IX.006 erfasst werden, sowie energetische Materialien, die von den Nummern 1C011, 1C111 und 1C239(******************************)erfasst werden.
- X.A.X.002
- Ausrüstung zur Detektion verborgener Gegenstände, die im Frequenzbereich von 30 GHz bis 3000 GHz betrieben werden und eine räumliche Auflösung von 0,1 mrad (Milliradiant) bis einschließlich 1 mrad (Milliradiant) bei einem Sicherheitsabstand von 100 m aufweisen, und andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Bestandteile hierfür.
Anmerkung: Ausrüstung zur Detektion verborgener Gegenstände umfasst Ausrüstung u. a. zur Kontrolle von Personen, Dokumenten, Gepäck, anderen persönlichen Gegenständen, Fracht und/oder Post.
Technische Anmerkung:
Der Frequenzbereich erstreckt sich über die Bereiche, die generell als Millimeterwellen, Submillimeterwellen und Terahertzstrahlung eingestuft werden.
- X.A.X.003
- Lager und Lagersysteme, die nicht von Nummer 2A001 erfasst werden (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- Kugellager oder Festlager mit vom Hersteller spezifizierten Toleranzen gemäß ABEC 7, ABEC 7P oder ABEC 7T oder besser (oder gleichwertiger) ISO-Norm Klasse 4 oder besser und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- hergestellt zur Verwendung bei Betriebstemperaturen über 573 K (300 oC), entweder unter Verwendung besonderer Werkstoffe oder durch besondere Wärmebehandlung oder
- 2.
- mit Schmierelementen oder Änderungen an Bestandteilen, die gemäß den Spezifikationen des Herstellers besonders konstruiert sind, um den Betrieb der Lager bei Geschwindigkeiten von mehr als 2,3 Mio. “DN“ zu ermöglichen,
- b)
- feste Kegelrollenlager mit vom Hersteller spezifizierten Toleranzen gemäß ANSI/AFBMA Klasse 00 (Zoll) oder Klasse A (metrischer Wert) oder besser (oder gemäß gleichwertigen Normen) und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- mit Schmierelementen oder Änderungen an Bestandteilen, die gemäß den Spezifikationen des Herstellers besonders konstruiert sind, um den Betrieb der Lager bei Geschwindigkeiten von mehr als 2,3 Mio. “DN“ zu ermöglichen, oder
- 2.
- hergestellt zur Verwendung bei Betriebstemperaturen unter 219 K (– 54 oC) oder über 423 K (150 C),
- c)
- Folienluftlager, hergestellt zur Verwendung bei Betriebstemperaturen von 561 K (288 oC) oder höher und einer spezifischen Belastbarkeit von über 1 MPa,
- d)
- aktive Magnetlagersysteme,
- e)
- selbsteinstellende Lager mit Gewebeeinlage oder Gleitlager mit Gewebeeinlage, hergestellt zur Verwendung bei Betriebstemperaturen unter 219 K (– 54 oC) oder über 423 K (150 oC).
Technische Anmerkungen:
- 1.
- „DN“ ist das Produkt aus dem Durchmesser der Lagerbohrung in mm und der Drehgeschwindigkeit der Lager in U/min.
- 2.
- Betriebstemperaturen umfassen die Temperaturen, die bei Abschaltung eines Gasturbinenmotors nach dem Betrieb erreicht werden.
- X.A.X.004
- Rohrleitungen, Armaturen und Ventile, die aus rostfreiem Stahl mit Kupfer-Nickel-Legierung oder einem anderen legiertem Stahl mit einem Nickel- und/oder Chromgehalt von 10 % oder mehr bestehen oder damit ausgekleidet sind:
- a)
- Druckrohre und Verbindungsstücke mit einem Innendurchmesser größer/gleich 200 mm und geeignet für den Betrieb bei Drücken größer/gleich 3,4 MPa,
- b)
- Rohrventile mit allen folgenden Eigenschaften, die nicht von Unternummer 2B350g(*******************************) erfasst werden:
- 1.
- Rohrgröße größer/gleich 200 mm Innendurchmesser und
- 2.
- ausgelegt auf 10,3 MPa oder mehr.
Anmerkungen:
- 1.
- Zur Software für die von diesem Eintrag erfassten Güter siehe Nummer X.D.X.005.
- 2.
- Siehe Nummern 2E001 („Entwicklung“), 2E002 („Herstellung“) und X.E.X.003 („Verwendung“) für Technologien für die von diesem Eintrag erfassten Güter.
- 3.
- Siehe damit verbundene Kontrollen nach den Nummern 2A226, 2B350 und X.B.X.010.
- X.A.X.005
- Pumpen zur Bewegung geschmolzener Metalle durch elektromagnetische Kräfte.
Anmerkungen:
- 1.
- Zur Software für die von diesem Eintrag erfassten Güter siehe Nummer X.D.X.005.
- 2.
- Siehe Nummern 2E001 („Entwicklung“), 2E002 („Herstellung“) und X.E.X.003 („Verwendung“) für Technologien für die von diesem Eintrag erfassten Güter.
- 3.
- Pumpen zur Verwendung in flüssigmetallgekühlten Reaktoren werden von Nummer 0A001 erfasst.
- X.A.X.006
- „Tragbare elektrische Generatoren“ und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Technische Anmerkung:
„Tragbare elektrische Generatoren“ - Die in Nummer X.A.X.006 aufgeführten Generatoren sind tragbar – 2268 kg oder weniger auf Rädern – oder in einem 2,5-Tonnen-Lastkraftwagen ohne besondere Vorschrift transportierbar.
- X.A.X.007
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Ausrüstung, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- Faltenbalgventile,
- b)
- nicht belegt.
- X.B.X.001
- „Kontinuierlich arbeitende Reaktoren“ und ihre „modularen Komponenten“.
Technische Anmerkungen:
- 1.
- „Kontinuierlich arbeitende Reaktoren“ im Sinne von X.B.X.001 bestehen aus Plug-and-Play-Systemen, in denen Reaktanten kontinuierlich in den Reaktor eingebracht werden und das daraus resultierende Erzeugnis am Reaktorausgang entnommen wird.
- 2.
- „Modulare Komponenten“ im Sinne von Unternummer X.B.X.001 sind Fluidik-Module, Flüssigkeitspumpen, Ventile, Festbettmodule, Mischermodule, Druckmesser, Flüssig-Flüssig-Separatoren usw.
- X.B.X.002
- Nicht von Unternummer 2B352.i erfasste Nukleinsäure-Assembler und -Synthesegeräte, ganz oder teilweise automatisiert und konstruiert zur Erzeugung von Nukleinsäuren größer als 50 Basen.
- X.B.X.003
- Automatische Peptidsynthesegeräte, die unter kontrollierten Atmosphären arbeiten können.
- X.B.X.004
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste numerische Steuerungen für Werkzeugmaschinen und „numerisch gesteuerte“ Werkzeugmaschinen (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- „Numerische Steuerungen“ für Werkzeugmaschinen:
- 1.
- mit vier interpolierenden Achsen zur simultanen Bahnsteuerung oder
- 2.
- mit zwei oder mehr Achsen zur simultanen Bahnsteuerung und mit einer kleinsten programmierbaren Eingabefeinheit, die besser (kleiner) als 0,001 mm ist,
- 3.
- „numerische Steuerungen“ für Werkzeugmaschinen mit zwei, drei oder vier interpolierenden Achsen zur simultanen „Bahnsteuerung“ und einer Rechnerschnittstelle (online) zum direkten Empfang von CAD-Daten (CAD – Computer-Aided-Design) und zur internen Verarbeitung dieser Daten zur Erzeugung von Maschinenbefehlen oder
- b)
- Baugruppen zur Bahnsteuerung, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Interpolation für mehr als vier Achsen,
- 2.
- Echtzeitverarbeitung von Daten, um während der Bearbeitung die Werkzeugbahn, den Vorschub oder die Hauptspindelwerte zu verändern durch:
- a)
- automatische Erzeugung und Veränderung von Teileprogrammen für die Bearbeitung in zwei oder mehr Achsen mithilfe von Messzyklen und Zugriff zu Teileprogramm-Quelldaten oder
- b)
- adaptive Steuerung mit mehr als einer gemessenen physikalischen und mithilfe eines Kennfeldes (Strategie) verarbeiteten Variablen zur Optimierung des Bearbeitungsprozesses durch Veränderung eines Maschinenbefehls oder mehrerer Maschinenbefehle oder
- 3.
- Rechnerschnittstelle (online) zum direkten Empfang von CAD-Daten und zur internen Verarbeitung dieser Daten zur Erzeugung von Maschinenbefehlen,
- c)
- „numerisch gesteuerte“ Werkzeugmaschinen, die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur simultanen Bahnsteuerung in zwei oder mehr Achsen ausgerüstet werden können und die beiden folgenden Merkmale aufweisen:
- 1.
- zwei oder mehr Achsen zur simultanen Bahnsteuerung und
- 2.
- eine Positioniergenauigkeit nach ISO 230/2 (2006) mit allen verfügbaren Kompensationen:
- a)
- besser als 15 μm entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung) bei Schleifmaschinen,
- b)
- besser als 15 μm entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung) bei Fräsmaschinen oder
- c)
- besser als 15 μm entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung) bei Drehmaschinen oder
- d)
- Werkzeugmaschinen, wie folgt, für das Abtragen oder Schneiden von Metallen, Keramiken oder Verbundwerkstoffen, die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur simultanen Bahnsteuerung in zwei oder mehr Achsen ausgerüstet werden können:
- 1.
- Werkzeugmaschinen für Dreh-, Schleif- oder Fräsbearbeitungen oder eine beliebige Kombination von diesen und mit einer der folgenden Eigenschaften:
- a)
- eine oder mehrere bahnsteuerungsfähige „Schwenkspindeln“,
Anmerkung: Unternummer X.B.X.004d.1.a gilt nur für Schleif- oder Fräsmaschinen.
- b)
- „Planlaufabweichung“ bei einer Umdrehung der Spindel kleiner (besser) 0,0006 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR),
Anmerkung: Unternummer X.B.X.004.d.1.b gilt nur für Drehmaschinen.
- c)
- „Rundlaufabweichung“ bei einer Umdrehung der Spindel kleiner (besser) 0,0006 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR) oder
- d)
- „Positioniergenauigkeit“ mit allen verfügbaren Kompensationen ist kleiner (besser) 0,001o bei jeder Drehachse.
- 2.
- Funkenerosionsmaschinen (EDM) – Drahterodiermaschinen – mit fünf oder mehr Achsen, die für eine Bahnsteuerung simultan koordiniert werden können.
- X.B.X.005
- Nicht „numerisch gesteuerte“ Werkzeugmaschinen für die Erzeugung optisch hochwertiger Oberflächen (siehe Liste der kontrollierten Güter) sowie besonders konstruierte Bauteile hierfür:
- a)
- Drehmaschinen, bei denen ein Werkzeug mit einer Schneide verwendet wird, mit allen folgenden Merkmalen:
- 1.
- Schlitten-Positioniergenauigkeit kleiner (besser) 0,0005 mm bezogen auf 300 mm Verfahrweg,
- 2.
- Schlitten-Positions-Wiederholgenauigkeit beim Anfahren von beiden Seiten kleiner (besser) 0,00025 mm bezogen auf 300 mm Verfahrlänge,
- 3.
- Spindel-“Rundlaufabweichung“ und Spindel-“Planlaufabweichung“ kleiner (besser) 0,0004 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR),
- 4.
- Winkelabweichung der Schlittenbewegung (Gieren, Stampfen Rollen) kleiner (besser) 2 Bogensekunden Gesamtmessuhrausschlag (TIR) über den gesamten Verfahrweg und
- 5.
- Rechtwinkeligkeit des Schlittens kleiner (besser) 0,001 mm bezogen auf 300 mm Verfahrweg.
Technische Anmerkung:
Die Schlitten-Positions-Wiederholgenauigkeit R einer Achse beim Anfahren von beiden Seiten ist der maximale Wert der Positions-Wiederholgenauigkeit bei jeder Position entlang oder rundum der Achse, ermittelt mit dem Messverfahren und unter den Bedingungen, die in Abschnitt 2.11 der Norm ISO 230-2 (1988) spezifiziert sind.
- b)
- Schlagfräsmaschinen (fly cutting machines) mit allen folgenden Eigenschaften:
- 1.
- Spindel-“Rundlaufabweichung“ und Spindel-“Planlaufabweichung“ kleiner (besser) 0,0004 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR) sowie
- 2.
- Winkelabweichung von Schlittenbewegung (Gieren, Stampfen und Rollen) kleiner (besser) 2 Bogensekunden Gesamtmessuhrausschlag (TIR) über den gesamten Verfahrweg.
- X.B.X.006
- Nicht von Nummer 2B003 erfasste Zahnradherstellungs- und/oder Endbearbeitungsmaschinen, mit denen Zahnräder mit einer Qualität besser als AGMA 11 hergestellt werden können.
- X.B.X.007
- Nicht von Nummer 2B006 oder 2B206 erfasste Messmaschinen oder -systeme wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- Manuelle Messmaschinen mit den beiden folgenden Eigenschaften:
- 1.
- zwei oder mehr Achsen, und
- 2.
- Messunsicherheit kleiner (besser)/gleich (3 + L/300) μm bei jeder Achse (Messlänge L in mm).
- X.B.X.008
- Nicht von Nummer 2B007 oder 2B207 erfasste „Roboter“, die Rückmelde-Informationen von einem oder mehreren Sensoren in Echtzeit verarbeiten können, um Programme und numerische Programmdaten zu erzeugen oder zu verändern.
- X.B.X.009
- Baugruppen, Schaltungen oder Einsätze, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen, die von Nummer X.B.X.004 erfasst werden, oder für Ausrüstung, die von den Nummern X.B.X.006, X.B.X.007 oder X.B.X.008 erfasst wird:
- a)
- Spindel-Baugruppen, die mindestens aus Spindeln und Lagern bestehen, mit einer Rundlaufabweichung oder Planlaufabweichung bei einer Spindelumdrehung kleiner (besser) 0,0006 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR),
- b)
- einschneidige Diamantwerkzeugeinsätze mit allen folgenden Merkmalen:
- 1.
- Schneidkante riss- und riefenfrei in allen Richtungen bei 400-facher Vergrößerung,
- 2.
- Schneidenradius zwischen 0,1 mm und 5 mm sowie
- 3.
- Unrundheit des Schneidenradius kleiner (besser) 0,002 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR),
- c)
- besonders konstruierte gedruckte Schaltungen mit montierten Bestandteilen, die gemäß den Spezifikationen des Herstellers „numerische Steuerungen“, Werkzeugmaschinen oder Positions-Rückmeldeeinrichtungen auf oder über das in den Nummern X.B.X.004, X.B.X.006, X.B.X.007, X.B.X.008 oder X.B.X.009 angegebene Niveau verbessern können.
Technische Anmerkung:
Dieser Eintrag erfasst keine Laser-Interferometermesssysteme ohne Rückmeldetechniken zur Messung der Verfahrbewegungsfehler von Werkzeugmaschinen, Messmaschinen oder ähnlicher Ausrüstung.
- X.B.X.010
- Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Ausrüstung, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste isostatische Pressen,
- b)
- Ausrüstung für die Herstellung von Faltenbälgen, einschließlich hydraulischer Formvorrichtungen und Gesenke dafür,
- c)
- Laser-Schweißmaschinen,
- d)
- MIG-Schweißer,
- e)
- Elektronenstrahlschweißer,
- f)
- Ausrüstung aus Monel, einschließlich Ventile, Rohrleitungen, Tanks und Behälter,
- g)
- Ventile, Rohrleitungen, Tanks und Behälter aus nicht rostendem Stahl 304 und 316,
Anmerkung: Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke gelten für die Zwecke der Unternummer X.B.X.010.g als Teil der Rohrleitungen.
- h)
- Bergbau- und Bohrausrüstung wie folgt:
- 1.
- schwere Bohrausrüstung, geeignet zum Bohren von Löchern mit mehr als 61 cm Durchmesser,
- 2.
- schwere Maschinen und Geräte für die Erdbewegung, die in der Bergbauindustrie eingesetzt werden,
- i)
- Galvanisierausrüstung, konstruiert für die Beschichtung mit Nickel oder Aluminium,
- j)
- Pumpen, konstruiert für industrielle Dienstleistungen und für den Einsatz mit einem Elektromotor von mindestens 5 PS,
- k)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Vakuumventile, Rohrleitungen, Flansche, Dichtungen und zugehörige Ausrüstung, speziell konzipiert für die Verwendung im Hochvakuumbetrieb,
- l)
- andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Drückmaschinen und Fließdrückmaschinen,
- m)
- andere als von der CML der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, oder
- n)
- Platten, Ventile, Rohrleitungen, Tanks und Behälter aus austenitischem nicht rostenden Stahl.
- X.B.X.011
- Am Boden angebrachte Abzüge (begehbar) mit einer Nennbreite von mindestens 2,5 m.
- X.B.X.012
- Biosicherheitsschränke und Handschuhkästen der Klasse II.
- X.B.X.013
- Reihenzentrifugen mit einer Rotorkapazität größer/gleich 4 l, geeignet zur Handhabung biologischer Stoffe.
- X.B.X.014
- Fermenter mit einem Innenvolumen von 10-20 l, geeignet zur Handhabung biologischer Stoffe.
- X.B.X.015
- Reaktionsbehälter, Reaktoren, Rührer, Wärmetauscher, Kondensatoren, Pumpen (einschließlich Eindichtungspumpen), Ventile, Lagertanks, Behälter, Flüssigkeitssammler und Destillations- oder Absorptionskolonnen, die die Leistungsparameter der Regel 2B350(********************************) erfüllen, unabhängig von ihren Baumaterialien.
Anmerkung: Für die Zwecke der Regel X.B.X.015 sind Sanitärventile und Lagertanks mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen von weniger als 1 m3 (1000 Liter), konstruiert für Haushaltswasser- oder Gassysteme, ausgenommen.
- X.B.X.016
- Konventionell oder turbulent durchströmte Reinräume und selbstständige Gebläse-HEPA-Filter-Einheiten, geeignet für Sicherheitsanlagen der Niveaus P3 oder P4 (BSL 3, BSL 4, L3, L4).
- X.B.X.017
- Vakuumpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 1 m3/h (unter Standard-Bedingungen) sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren und Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus kontrollierten Werkstoffen oder Materialien bestehen.
- X.B.X.018
- Laborausrüstung, einschließlich Teilen und Zubehör für diese Ausrüstung, für die Analyse oder den Nachweis, zerstörend oder zerstörungsfrei, von chemischen Stoffen.
- X.B.X.019
- Ganze Chloralkalielektrolysezellen – Amalgam-, Diaphragma- und Membranverfahren.
- X.B.X.020
- Titanelektroden (einschließlich solcher mit Beschichtungen aus anderen Metalloxiden), besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen.
- X.B.X.021
- Nickelelektroden (einschließlich solcher mit Beschichtungen aus anderen Metalloxiden), besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen.
- X.B.X.022
- Bipolare Titan-Nickelelektroden (einschließlich solcher mit Beschichtungen aus anderen Metalloxiden), besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen.
- X.B.X.023
- Asbestdiaphragmen, besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen.
- X.B.X.024
- Fluorpolymerdiaphragmen, besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen.
- X.B.X.025
- Ionenaustauschermembranen auf Fluorpolymerbasis, besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen.
- X.B.X.026
- Kompressoren, besonders konzipiert für die Kompression von Flüssig- oder Trockenchlor, unabhängig von Baumaterial.
- X.B.X.027
- Mikrowellenreaktoren – Maschinen, Anlagen oder Laborgeräte, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch ein Verfahren, das eine Temperaturänderung mit sich bringt, wie z. B. Heizen.
- X.D.X.001
- „Software“, speziell konzipiert oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.001 erfassten Ausrüstung.
- X.D.X.002
- „Software“, die „unverzichtbar“ ist für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.002 erfassten Ausrüstung zur Detektion verborgener Gegenstände.
- X.D.X.003
- „Software“, speziell konzipiert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.B.X.004, X.B.X.006 oder X.B.X.007, X.B.X.008 und X.B.X.009 erfassten Ausrüstung.
- X.D.X.004
- Spezifische „Software“ wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
- a)
- „Software“ zur adaptiven Steuerung (adaptive control) mit den beiden folgenden Eigenschaften:
- 1.
- für flexible Fertigungseinheiten (Flexible Manufacturing Unit – FMU) sowie
- 2.
- geeignet zur Erzeugung oder Änderung von Programmen oder Daten in Echtzeit durch Nutzung der gleichzeitig mit mindestens zwei Detektionstechniken gewonnenen Signale, wie
- a)
- maschinelle Bildverarbeitung,
- b)
- Infrarot-Bildgebung,
- c)
- akustische Bildgebung,
- d)
- Berührungsmessung,
- e)
- Trägheits-Positionierung,
- f)
- Kraftmessung und
- g)
- Drehmomentmessung.
Anmerkung: Unternummer X.D.X.004.a erfasst nicht „Software“, die unter Verwendung vorgespeicherter Teileprogramme und einer vorgespeicherten Strategie zur Verteilung der Teileprogramme für den Wiedereinsatz von funktionell identischen Geräten innerhalb einer flexiblen Fertigungseinheit sorgt.
- b)
- nicht belegt.
- X.D.X.005
- „Software“, speziell konzipiert oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.004 oder X.A.X.005 erfassten Güter.
Anmerkung: Zur „Technologie“ für die von diesem Eintrag erfassten „Software“ siehe Nummer 2E001 („Entwicklung“).
- X.D.X.006
- „Software“, speziell konzipiert für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.X.006 erfassten tragbaren elektrischen Generatoren.
- X.D.X.007
- „Software“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von CNC-Ausrüstung, die unter eine der Positionen 8456 bis 8465 des Gemeinsamen Zolltarifs eingereiht sind und nicht unter X.D.X.003 fallen.
- X.E.X.001
- „Technologie“, die „unverzichtbar“ ist für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.002 erfassten Ausrüstung oder die unverzichtbar ist für die „Entwicklung“ der von Nummer X.D.X.002 erfassten „Software“.
Anmerkung: Siehe Nummer X.A.X.002 und X.D.X.002 für damit verbundene Kontrollen von Waren und Software.
- X.E.X.002
- „Technologie“ für die „Verwendung“ der von den Nummern X.B.X.004, X.B.X.006, X.B.X.007 oder X.B.X.008 erfassten Güter.
- X.E.X.003
- „Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.004 oder X.A.X.005 erfassten Ausrüstung.
- X.E.X.004
- „Technologie“ für die „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.006 erfassten tragbaren elektrischen Generatoren.
Teil B
- 1.
- Halbleiterbauelemente
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 854110 | Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED) |
| 854121 | Transistoren, andere als Fototransistoren, mit einer Verlustleistung von weniger als 1 W |
| 854129 | Andere Transistoren, andere als Fototransistoren |
| 854130 | Thyristoren, Diacs und Triacs (ausg. lichtempfindliche Halbleiterbauelemente) |
| 854149 | Lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (ausg. fotovoltaische Generatoren und Fotoelemente) |
| 854151 | Andere Halbleiterbauelemente: halbleiterbasierte Transducer |
| 854159 | Andere Halbleiterbauelemente |
| 854160 | Gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle |
| 854190 | Halbleiterbauelemente: Teile |
- 2.
- Elektronische integrierte Schaltungen, Herstellungs- und Testausrüstung
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 381800 | Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert |
| 848610 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers) |
| 848620 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen |
| 848640 | In Anmerkung 11 Buchstabe c zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte |
| 853400 | Gedruckte Schaltungen |
| 853710 | Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517, für eine Spannung von 1000 V oder weniger. |
| 854231 | Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen |
| 854232 | Speicher |
| 854233 | Verstärker |
| 854239 | Andere elektronische integrierte Schaltungen |
| 854290 | Elektronische integrierte Schaltungen Teile |
| 854320 | Signalgeneratoren |
| 902750 | Andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden |
| 903020 | Oszilloskope und Oszillografen |
| 903032 | Multimeter mit Registriervorrichtung |
| 903039 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Stromspannung, Stromstärke, Widerstand oder elektrischer Leistung, mit Registriervorrichtung |
| 903082 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen |
- 3.
- Fotoapparate, Sensoren und optische Komponenten
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 852589 | Andere Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte |
| 852990 | Andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8524 bis 8528 bestimmt |
| 900630 | Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt |
| 900691 | Teile und Zubehör für Fotoapparate |
| 901310 | Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente dieses Kapitels oder des Abschnitts XVI |
| 901380 | Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte |
| 902519 | Andere Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert |
| 903210 | Thermostate |
- 4.
- Sonstige elektrische/magnetische Bauteile
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 850132 | Gleichstrommotoren und Gleichstromgeneratoren, ausgenommen Photovoltaik-Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW (ausgenommen fotovoltaische Generatoren) |
| 850431 | Transformatoren mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger (ausgenommen Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation) |
| 850440 | Stromrichter, elektrische, statische |
| 850511 | Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; aus Metall |
| 852910 | Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden |
| 853221 | Andere Festkondensatoren: Tantalkondensatoren |
| 853222 | Aluminium-Elektrolytkondensatoren (ausgenommen Leistungskondensatoren) |
| 853224 | Mehrschichtige Keramikkondensatoren |
| 853321 | Festwiderstände für eine Leistung von <=20 W (ausgenommen Heizwiderstände und Kohleschichtfestwiderstände) |
| 853340 | Elektrische Stellwiderstände, einschließlich Rheostate und Potenziometer (ohne Draht-Stellwiderstände und Heizwiderstände) |
| 853641 | Relais für eine Spannung von 60 V oder weniger |
| 853649 | Relais für eine Spannung von mehr als 60 V bis 1000 V |
| 853650 | Andere Schalter |
| 853669 | Stecker und Steckdosen |
| 853690 | Andere Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel |
| 85437002 | Mikrowellenverstärker |
| 85437004 | Digitale Flugdatenschreiber |
| 85437030 | Antennenverstärker |
| 854800 | Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, anderweit in Kapitel 85 weder genannt noch inbegriffen |
- 5.
- Werkzeugmaschinen, Ausrüstung für die additive Fertigung und verwandte Waren
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 82055980 | Handwerkzeuge, einschließlich Glasschneidediamanten (ausgenommen Haushaltswerkzeuge), und Werkzeuge für Maurer, Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und Maler |
| 845611 | Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, durch Laserstrahl |
| 845710 | Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen |
| 845811 | Horizontal-Drehmaschinen einschließlich Drehzentren zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuert |
| 845891 | Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuert (ausgenommen Horizontal-Drehmaschinen) |
| 845961 | Fräsmaschinen für Metalle, numerisch gesteuert (ausgenommen Drehmaschinen und Drehzentren der Position 8458, Bügelfräsmaschinen, Bohrmaschinen, Ausbohrmaschinen und Kniefräsmaschinen) |
| 846610 | Werkzeughalter, für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art und für Werkzeugmaschinen; selbstöffnende Gewindeschneidköpfe |
| 846693 | Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 bestimmt, a.n.g. |
| 848520 | Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung |
| 848530 | Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung |
| 848590 | Teile von Maschinen für die additive Fertigung |
- 6.
- Energetische Materialien und Ausgangsstoffe
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 282990 | Perchlorate Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate |
| 470610 | Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen: aus Baumwoll-Linters |
- 7.
- Elektronische Geräte, Module und Baugruppen
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 847150 | Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 847141 oder 847149), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten |
| 84717098 | Andere Speichereinheiten |
| 847180 | Einheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ausg. Verarbeitungseinheiten, Eingabe- oder Ausgabeeinheiten sowie Speichereinheiten) |
| 851762 | Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing) |
| 851769 | Andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk |
| 851779 | Teile von Fernsprechapparaten, von Telefonen für zellulare Netzwerke oder anderen drahtlosen Netzwerken sowie von anderen Sende- oder Empfangsgeräten für Töne, Bilder oder andere Daten (ohne Antennen und Antennenreflektoren aller Art und andere Teile, die erkennbar mit solchen verwendet werden) |
| 852691 | Funknavigationsgeräte |
| 901420 | Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft– oder Raumfahrt (andere als Kompasse) |
| 901480 | Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte |
- 8.
- Chemikalien, Metalle, Legierungen, Verbundwerkstoffe und andere fortgeschrittene Werkstoffe
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 261000 | Chromerze und ihre Konzentrate |
| 281910 | Chromtrioxid |
| 281990 | Andere Chromoxide und -hydroxide |
| 811221 | Chrom: in Rohform; Pulver |
| 811222 | Chrom: Abfälle und Schrott |
| 811229 | Chrom: Andere |
| 811241 | Rhenium in Rohform und Rhenium-Abfälle, -Schrott und -Pulver |
| 811249 | Waren aus Rhenium, andere als in Rohform, Abfälle, Schrott und Pulver |
- 9.
- Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, Baugruppen und Bauteile
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 848210 | Kugellager |
| 848220 | Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und Kegelrollen |
| 848230 | Tonnenlager (Pendelrollenlager) |
| 848250 | Andere Zylinderrollenlager, einschließlich Zusammenstellungen aus Käfig und Zylinderrollen |
- 10.
- Verschiedenes
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 880730 | Andere Teile von Starrflügelflugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen |
„ANHANG XIVa
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 840710 | Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung, für Luftfahrzeuge |
| 840910 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren für Luftfahrzeuge bestimmt |
| 840999 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) bestimmt, a.n.g. |
| 841221 | Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren, linear arbeitend (Arbeitszylinder), hydraulische |
| 841350 | Verdrängerpumpen (Flüssigkeitspumpen), oszillierend, kraftbetrieben, a.n.g. |
| 842123 | Öl- und Kraftstofffilter für Kolbenverbrennungsmotoren |
| 842131 | Luftansaugfilter für Kolbenverbrennungsmotoren |
| 842511 | Flaschenzüge mit Elektromotor |
| 842839 | Stetigförderer für Waren (ausg. ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt, Stetigförderer mit Kübeln, Bändern oder Gurten sowie pneumatische Stetigförderer) |
| 842959 | Bagger, Schürflader und andere Schaufellader, selbstfahrend (ausg. Bagger mit um 360o drehbarem Oberwagen sowie Frontschaufellader) |
| 843139 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8428 bestimmt (ausg. Teile von Personenaufzügen, Lastenaufzügen und Rolltreppen), a.n.g. |
| 846620 | Werkstückhalter |
| 846729 | Handgeführte Elektrowerkzeuge mit eingebautem Elektromotor (ausg. Handsägen und Handbohrmaschinen) |
| 847130 | tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend |
| 847170 | Speichereinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen |
| 847439 | Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten von festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen (ausg. Beton- und Mörtelmischmaschinen, Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen sowie Kalander) |
| 848120 | Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung |
| 848299 | Teile von Wälzlagern, ausg. deren Wälzkörper |
| 848350 | Schwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge) |
| 850220 | Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung |
| 850710 | Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien) |
| 851110 | Zündkerzen für Verbrennungsmotoren |
„
„ANHANG XVIII
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 0601 | Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212) |
| 060230 | Rhododendren (Azaleen), auch veredelt |
| 060240 | Rosen, auch veredelt |
| 060290 | Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Propfreiser; Pilzmycel - andere |
| 060420 | Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet - frisch |
| 2508 | Ton, Andalusit, Cyanit und Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen (ausg. Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm sowie geblähter Ton) |
| 2509 | Kreide |
| 2512 | Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger |
| 2515 | Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von >= 2,5, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
| 2518 | Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, einschließlich Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
| 2519 | Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein |
| 2520 | Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern |
| 2521 | Kalkstein als Flussmittel; Kalksteine von der zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendeten Art |
| 2522 | Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825 |
| 2525 | Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall |
| 2526 | Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum |
| 253020 | Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate) |
| 2602 | Manganerze |
| 2615 | Niobium-, Tantal-, Vanadium- oder Zirkonerze und deren Konzentrate |
| 2701 | Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe |
| 2702 | Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett) |
| 2703 | Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert |
| 2704 | Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle |
| 270730 | Xylole |
| 2708 | Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren |
| 2710 | Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle); Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von >= 70 GHT, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, a.n.g.; Ölabfälle hauptsächlich Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend |
| 2712 | Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände („slack wax“), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt |
| 2715 | Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech — andere |
| Ex2804 | Wasserstoff und andere Nichtmetalle (ohne seltene Gase) |
| 2806 | Chlorwasserstoff (Salzsäure) Chloroschwefelsäure |
| 2811 | Säuren, anorganisch, und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle |
| 2813 | Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid |
| 2814 | Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung |
| 2815 | Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums |
| 281830 | Aluminiumhydroxid |
| 2819 | Chromoxide und -hydroxide |
| 2820 | Manganoxide |
| 2825 | Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; Basen, anorganisch, sowie Metalloxide, Metallhydroxide und Metallperoxide, a.n.g. |
| 2827 | Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide |
| 2828 | Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite |
| 2829 | Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate |
| 283220 | Sulfite (ausgenommen Natriumsulfite) |
| 2833 | Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate) |
| 2834 | Nitrite; Nitrate |
| 2836 | Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend |
| 2839 | Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle |
| 284030 | Peroxoborate (Perborate) |
| 2841 | Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide |
| 2843 | Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame |
| 2846 | Verbindungen, anorganisch oder organisch, der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle |
| 2847 | Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt |
| 2901 | Acyclische Kohlenwasserstoffe |
| 2902 | Cyclische Kohlenwasserstoffe |
| 2903 | Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe |
| 2904 | Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert |
| 2905 | Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2906 | Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2907 | Phenole; Phenolalkohole |
| 2909 | Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2910 | Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2911 | Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2912 | Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd |
| 2914 | Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder -Nitrosoderivate |
| 2915 | Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2916 | Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2917 | Carbonsäuren, mehrbasisch, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 2920 | Ester der anorganischen Säuren der Nichtmetalle und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
| 292122 | Hexamethylendiamin und seine Salze |
| 292141 | Anilin und seine Salze |
| 292211 | Monoethanolamin und seine Salze |
| 292243 | Anthranilsäure und ihre Salze |
| 292320 | Lecithine und andere Phosphoaminolipoide |
| 2924 | Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion |
| 2925 | Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion, einschl. Saccharin und seine Salze, oder Verbindungen mit Iminfunktion |
| 2926 | Verbindungen mit Nitrilfunktion |
| 2930 | Thioverbindungen, organisch |
| 293329 | Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e), die einen unkondensierten Imidazolring, auch hydriert, in der Struktur enthalten (ausg. Hydantoin und seine Derivate sowie Erzeugnisse der Unterposition 300210) |
| 293354 | Andere Derivate von Malonylharnstoff (Barbitursäure); Salze dieser Erzeugnisse |
| 293371 | 6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam) |
| 293379 | Lactame (ausg. 6-Hexanlactam „epsilon-Caprolactam“, Clobazam (INN), Methyprylon (INN) sowie anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber) |
| 293399 | Verbindungen, heterocyclisch, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e) (ausg. solche, die einen unkondensierten Pyrazol-, Imidazol-, Pyridin- oder Triazinring, auch hydriert, ein — sonst unkondensiert — Chinolin- oder Isochinolinringsystem (auch hydriert), einen Pyrimidinring (auch hydriert) oder Piperazinring in der Struktur enthalten sowie Lactame, Alprazolam (INN), Camazepam (INN), Chlordiazepoxid (INN), Clonazepam (INN), Clorazepat, Delorazepam (INN), Diazepam (INN), Estazolam (INN), Ethylloflazepat (INN), Fludiazepam (INN), Flunitrazepam (INN), Flurazepam (INN), Halazepam (INN), Lorazepam (INN), Lormetazepam (INN), Mazindol (INN), Medazepam (INN), Midazolam (INN), Nimetazepam (INN), Nitrazepam (INN), Nordazepam (INN), Oxazepam (INN), Pinazepam (INN), Prazepam (INN), Pyrovaleron (INN), Temazepam (INN), Tetrazepam (INN) und Triazolam (INN) und ihre Salze und Azinphosmethyl (ISO)) |
| 3201 | Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate |
| 3202 | Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben |
| 3203 | Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, einschl. Farbstoffauszüge, (ausg. Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215) – andere |
| 320490 | Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich |
| 3205 | Farblacke (ausgenommen China- oder Japanlack sowie Lackfarben); Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Farblacken (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215) |
| 320641 | Ultramarin und seine Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215) |
| 320649 | Farbmittel, anorganisch oder mineralisch, a.n.g.; Zubereitungen auf der Grundlage von anorganischen oder mineralischen Farbmitteln, von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, a.n.g. (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215 sowie anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art) – andere |
| 3207 | Pigmente, zubereitet, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnl. Zubereitungen von der in der Keramikindustrie, Emaillierindustrie oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte oder anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken |
| 3208 | Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT (ausg. Lösungen von Collodium) |
| 3209 | Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst |
| 3210 | Andere Anstrichfarben und Lacke; zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art |
| 321290 | Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf – andere |
| 3214 | Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen |
| 321511 | Druckfarben – schwarz |
| 321519 | Druckfarben – andere |
| 3403 | Zubereitete Schmiermittel, einschl. Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutz- oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Formenfreisetzungszubereitungen auf der Grundlage von Schmierstoffen; zubereitete Schmiermittel und Zubereitungen von der zum Öl- oder Fettbehandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen verwendeten Art (ausg. als Grundbestandteil Öle oder Öle aus bituminösen Mineralien von >= 70 GHT enthaltend) |
| 350510 | Dextrine und andere modifizierte Stärken |
| 350699 | Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger |
| 3604 | Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel |
| 3605 | Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604 |
| 3606 | Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36 |
| 370120 | Sofortbild-Planfilme |
| 370191 | Platten und Planfilme, fotografisch, sensibilisiert, unbelichtet, für mehrfarbige Aufnahmen |
| 3702 | Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet |
| 3703 | Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet |
| 3705 | Platten und Filme, fotografisch, belichtet und entwickelt (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoff sowie kinematografische Filme und gebrauchsfertige Druckplatten) |
| 3706 | Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung |
| 380120 | Kolloider und halbkolloider Grafit |
| 380620 | Salze des Kolofoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolofonium oder von Harzsäuren (ausg. Salze von Kolofoniumaddukten) |
| 3807 | Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliche Peche; Brauereipech und ähnl. Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech (ausg. Einbruchpech, Gelbpech, Stearinpech, Fettpech, Fettteer und Glycerinpech) |
| 3809 | Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnl. Industrien verwendeten Art, a.n.g. |
| 3810 | Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Flussmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen; Zubereitungen von der als Überzugsmasse oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art |
| 3811 | Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten |
| 3812 | Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe |
| 3813 | Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben (ausg. gefüllte oder ungefüllte Feuerlöschgeräte, auch tragbare sowie unvermischte chemisch einheitliche Erzeugnisse mit feuerlöschenden Eigenschaften, in anderer Aufmachung) |
| 3814 | Lösemittel und Verdünnungsmittel, organisch, zusammengesetzt, a.n.g.; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken (ausg. Nagellackentferner) |
| 3815 | Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, a.n.g. (ausg. Vulkanisationsbeschleuniger) |
| 3816 | Feuerfeste Zemente, feuerfeste Mörtel, feuerfester Beton und ähnliche feuerfeste Mischungen, einschließlich Dolomitstampfmasse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 3801 |
| 3817 | Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Mischungen, durch Alkylieren von Benzol und Naphthalin hergestellt (ausg. Isomerengemische der cyclischen Kohlenwasserstoffe) |
| 3819 | Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von < 70 GHT |
| 3820 | Gefrierschutzmittel, zubereitet, und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen (ausg. zubereitete Additives für Mineralöle oder andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten) |
| 382313 | Tallölfettsäuren, technische |
| 3824 | Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), a.n.g. |
| 382590 | Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, a.n.g. (ausg. Abfälle) |
| 3826 | Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von < 70 GHT |
| 382790 | Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in anderen Teilpositionen der Position 3827 |
| 390140 | Ethylenalpha-Olefin-Copolymere mit einer spezifischen Dichte von < 0,94, in Primärformen |
| 3902 | Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen |
| 3903 | Polymere des Styrols, in Primärformen |
| 3904 | Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen |
| 3905 | Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen |
| 3906 | Acrylpolymere, in Primärformen |
| 390729 | Polyether in Primärformen (ausg. Polyacetale, Bis(polyoxyethylen)methylphosphonat und Erzeugnisse der Unterposition 3002) |
| 390740 | Polycarbonate, in Primärformen |
| 390770 | Poly(milchsäure), in Primärformen |
| 390791 | Allylpolyester und andere Polyester, ungesättigt, in Primärformen (ausg. Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat) und Poly(milchsäure)) |
| 3908 | Polyamide, in Primärformen |
| 3909 | Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in Primärformen |
| 3910 | Silicone in Primärformen |
| 3911 | Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere, durch chemische Synthese hergestellte Polymere und Prepolymere, a.n.g., in Primärformen |
| 3912 | Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen |
| 391520 | Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Styrols |
| 3917 | Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen |
| 3920 | Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Kunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet, laminiert oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten |
| 3921 | Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen, verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, oder aus Zellkunststoffen, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten |
| 392290 | Bidets, Klosettschüsseln, Spülkästen und ähnl. Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen (ausg. Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Klosettsitze und -deckel) |
| 3925 | Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, a.n.g. |
| 4002 | Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
| 4005 | Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
| 400610 | Rohlaufprofile aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, für Reifen |
| 400821 | Platten, Blätter und Streifen, aus weichem Vollkautschuk |
| 400912 | Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, weder mit anderen Stoffen verstärkt oder noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
| 400941 | Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
| 4010 | Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk |
| 401120 | Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Omnibusse und Lastkraftwagen verwendeten Art |
| 401180 | Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau, Bergbau oder für die industrielle Nutzung verwendeten Art |
| 4012 | Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk |
| 401693 | Dichtungen aus Weichkautschuk (ausg. aus Zellkautschuk) |
| 4407 | Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm |
| 440810 | Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter) für Lagenholz aus Nadelholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Nadelholz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von <=6 mm |
| 441113 | Faserplatten aus Holz, mitteldicht (MDF), mit einer Dicke von > 5 mm bis ≤ 9 mm |
| 441194 | Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt, mit einer Dichte von <=0,5 g/cm3 (ausg. mitteldichte Faserplatten (MDF); Spanplatten, auch mit einer oder mehreren Faserplatten verbunden; Lagenholz mit einer Lage aus Sperrholz; Verbundplatten, bei denen die Deckplatten aus Faserplatten bestehen; Pappen; erkennbare Möbelteile) |
| 4412 | Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz |
| 4416 | Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und erkennbare Teile davon, aus Holz, einschl. Fassstäbe |
| 441840 | Verschalungen aus Holz, für Betonarbeiten (ausg. Sperrholzplatten) |
| 441860 | Pfosten und Balken, aus Holz |
| 441879 | Fußbodenplatten, zusammengesetzt, aus anderem Holz als Bambus (ausg. mehrlagige Platten sowie Platten für Mosaikfußböden) |
| 4503 | Waren aus Naturkork |
| 4504 | Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork: |
| 4701 | Halbstoffe, mechanisch, aus Holz, chemisch unbehandelt |
| 4703 | Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff) (ausg. solche zum Auflösen) |
| 4704 | Halbstoffe, chemisch, aus Holz „Sulfitzellstoff“ (ausg. solche zum Auflösen) |
| 4705 | Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem oder chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt |
| 4706 | Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen |
| 4707 | Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung |
| 480220 | Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe |
| 480240 | Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogen |
| 480258 | Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <=10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/m2, a.n.g. |
| 480261 | Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, a.n.g. |
| 4804 | Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren der Positionen 4802 oder 4803) |
| 4805 | Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen und nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, a.n.g. |
| 4806 | Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
| 4807 | Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
| 4808 | Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Papiere von der in der Position 4803 beschriebenen Art) |
| 4809 | Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungspapier oder Umdruckpapier, einschl. gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten, auch bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
| 4810 | Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen) |
| 4811 | Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art |
| 481490 | Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier sowie Buntglaspapier (ausg. Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde) |
| 481920 | Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe |
| 4822 | Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet |
| 4823 | Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in Streifen oder Rollen mit einer Breite von <=36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten sowie Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g. |
| 4906 | Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstücke |
| 5105 | Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmter Wolle in loser Form) |
| 5106 | Streichgarne (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
| 5107 | Kammgarne aus Wolle (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
| 5112 | Gewebe aus gekämmter Wolle oder aus gekämmten feinen Tierhaaren (ausg. Gewebe des technischen Bedarfs der Position 5911) |
| 5205 | Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
| 520642 | Garne, gezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT gekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer der einfachen Garne von 232,56 dtex bis < 714,29 dtex (> Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
| 520911 | Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Gewicht von mehr als 200 g/m2, in Leinwandbindung, roh |
| 5211 | Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Baumwolle, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von > 200 g/m2 |
| 5308 | Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne |
| 540263 | Garne aus Polypropylen-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, gezwirnt (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne) |
| 5403 | Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
| 5404 | Monofile, synthetisch, von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <=1 mm Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer sichtbaren Breite von <=5 mm |
| 540730 | Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <=1 mm, die aus Lagen parallel gelegter Garne bestehen und bei denen die Lagen im spitzen oder rechten Winkel übereinander liegen, an den Berührungspunkten durch ein Bindemittel verklebt oder verschweißt |
| 5501 | Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus künstlichen Filamenten |
| 5502 | Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus künstlichen Filamenten |
| 5503 | Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet |
| 550490 | Spinnfasern, künstlich, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet (ausg. aus Viskose) |
| 5506 | Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet |
| 5507 | Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet |
| 551221 | Gewebe, mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von >= 85 GHT, roh oder gebleicht |
| 551299 | Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von >= 85 GHT, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt (ausg. aus Polyacryl-, Modacryl- oder Polyester-Spinnfasern) |
| 5516 | Gewebe aus künstlichen Spinnfasern |
| 560129 | Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern; hygienischen Binden und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnl. hygienische Waren, Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, Reinigungsmitteln usw. getränkt, bestrichen oder überzogen) |
| 560130 | Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen |
| 5604 | Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen; Spinnstoffgarne, Streifen oder dergl. der Position 5404 oder 5405, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt (ausg. Katgutnachahmungen, mit Angelhaken versehen oder in anderer Weise als Angelschnüre aufgemacht) |
| 5605 | Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergl. der Position 5404 oder 5405, oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen (ausg. Garne, hergestellt aus einer Mischung von Spinnstoffen und Metallfasern, mit antistatischer Wirkung; Garne, mit Metalldraht verstärkt; Waren mit dem Charakter von eigentlichen Posamentierwaren) |
| 560741 | Bindegarne oder Pressengarne, aus Polyethylen oder Polypropylen |
| 580127 | Kettsamt und Kettplüsch, aus Baumwolle (ausg. Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, getuftete Spinnstofferzeugnisse sowie Bänder der Position 5806) |
| 5803 | Drehergewebe (ausg. Bänder der Position 5806) |
| 580640 | Bänder, schusslos, aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs), mit einer Breite von <=30 cm |
| 5901 | Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnl. steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art (ausg. mit Kunststoffen bestrichene Gewebe) |
| 5905 | Wandverkleidungen aus Spinnstoffen |
| 5908 | Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt (ausg. Dochte, mit Wachs überzogen, nach Art der Wachsstöcke, Zündschnüre und Sprengzündschnüre, Dochte in Gestalt von Spinnstoffgarnen sowie Dochte aus Glasfasern) |
| 5910 | Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt (ausg. mit einer Stärke von < 3 mm, sofern von unbestimmter Länge oder nur auf Länge zugeschnitten sowie mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen oder aus mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden hergestellt) |
| 591110 | Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen |
| 591131 | Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement), mit einem Gewicht von < 650 g/m2 |
| 591132 | Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement), mit einem Gewicht von ≥ 650 g/m2 |
| 591140 | Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnl. technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren |
| 600199 | Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern sowie Hochflorerzeugnisse) |
| 6003 | Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <=30 cm (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch (einschl. Hochflorerzeugnisse), Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
| 600536 | Kettengewirke „einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind“, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
| 600544 | Kettengewirke „einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind“, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
| 600610 | Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
| 6309 | Altwaren an Kleidung, Bekleidungszubehör, Decken, Haushaltswäsche und Waren zur Innenausstattung, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art, einschl. Schuhe und Kopfbedeckungen aller Art, augenscheinlich gebraucht, lose in Massenladungen oder als nur geschnürte Packen oder in Ballen, Säcken oder ähnl. Verpackungen gestellt (ausg. Teppiche und anderer Fußbodenbelag sowie Tapisserien) |
| 680292 | Kalksteine, andere als Marmor, Travertin und Alabaster, von beliebiger Form (ausg. Fliesen, Würfel und dergl. der Unterposition 680210; Fantasieschmuck; Uhren, Beleuchtungskörper, und Teile davon; Originalwerke der Bildhauerkunst; Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten) |
| 680423 | Mühlsteine, Schleifsteine und dergl., ohne Gestell, zum Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus Naturstein (ausg. aus agglomerierten natürlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt sowie parfümierte Bimssteine, Wetz- und Poliersteine für den Handgebrauch, und Schleifscheiben usw. speziell für Dentalbohrmaschinen) |
| 6806 | Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69 |
| 6807 | Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech |
| 680919 | Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnl. Waren, aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, nichtverziert (ausg. nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt sowie gipsgebundene Waren zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken) |
| 681091 | Bauelemente, vorgefertigt, aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt |
| 6811 | Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen |
| 6813 | Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen (ausg. montierte Bremsbeläge) |
| 6814 | Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen |
| 6901 | Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnl. Kieselsäurehaltigen Erden |
| 690410 | Mauerziegel (ausg. aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden sowie feuerfeste Steine der Position 6902) |
| 6905 | Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik |
| 690600 | Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke, keramisch (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste keramische Waren, Rauchleitungen, besonders hergerichtete Rohre für Laboratorien sowie Isolierrohre, ihre Verbindungsstücke und sonstigen Rohrteile zu elektrotechnischen Zwecken) |
| 690722 | Keramische Fliesen, Boden und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von > 0,5 %, jedoch <=10 % (ausg. Mosaiksteine und fertige Formstücke) |
| 690740 | Fertige Formstücke |
| 690990 | Keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnl. Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken (ausg. Standgefäße für Laboratorien mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit, Ladenkrüge sowie Haushaltsgegenstände) |
| 7002 | Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet |
| 7003 | Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet |
| 7004 | Tafeln aus Glas, gezogen oder geblasen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch sonst unbearbeitet |
| 7005 | Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet |
| 7007 | Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) |
| 701110 | Glaskolben, offen, und offene Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, erkennbar für elektrische Lampen zu Beleuchtungszwecken bestimmt |
| 72 | Eisen und Stahl |
| 7301 | Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl |
| 7302 | Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material |
| 7303 | Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen |
| 7304 | Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl |
| 7305 | Rohre, a.n.g. (z. B. geschweißt, genietet oder in ähnlicher Weise geschlossen), mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl |
| 7306 | Rohre und Hohlprofile a.n.g. (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl |
| 7307 | Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl |
| 7308 | Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Torschwellen und Türschwellen, Türläden und Fensterläden, Geländer); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergl. sowie aus Eisen oder Stahl (ausg. vorgefertigte Gebäude der Position 9406) |
| 7309 | Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung |
| 7310 | Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <=300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g. |
| 7311 | Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
| 731412 | Gewebe, endlos, für Maschinen, aus nichtrostendem Stahldraht |
| 731824 | Splinte und Keile, aus Eisen oder Stahl |
| 7320 | Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl |
| 732290 | Heißlufterzeuger und Heißluftverteiler, einschl. Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl |
| 732429 | Badewannen aus Stahlblech |
| 7407 | Stangen (Stäbe) und Profile, aus Kupfer |
| 7408 | Draht aus Kupfer |
| 7409 | Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm |
| 7411 | Rohre aus Kupfer |
| 7412 | Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen) aus Kupfer |
| 7413 | Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Kupfer (ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik) |
| 741521 | Unterlegscheiben, einschl. Federringe und -scheiben, aus Kupfer |
| 7505 | Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel |
| 7506 | Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel |
| 7507 | Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke z. B. Bogen, Muffen, aus Nickel |
| 7508 | Andere Waren aus Nickel |
| 7605 | Draht aus Aluminium |
| 7606 | Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm |
| 760720 | Folien und dünne Bänder, aus Aluminium, auf Unterlage, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von <=0,2 mm (ausg. Prägefolien der Position 3212 sowie als Christbaumschmuck aufgemachte Folien) |
| 7608 | Rohre aus Aluminium |
| 7609 | Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium |
| 7610 | Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium (ausg. vorgefertigte Gebäude der Position 9406); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergl., aus Aluminium |
| 7611 | Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von > 300 l (ausg. mit mechanischen oder wärmetechnischen Einrichtungen sowie Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
| 7612 | Behälter, einschl. Verpackungsröhrchen und Tuben, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <=300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g. |
| 7613 | Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase |
| 761610 | Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren |
| 7804 | Platten, Bleche, Bänder und Folien aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei |
| 7905 | Bleche, Bänder und Folien, aus Zink |
| 8001 | Zinn in Rohform |
| 8003 | Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zinn |
| 8007 | Waren aus Zinn |
| 810110 | Pulver aus Wolfram |
| 8102 | Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| 810590 | Waren aus Kobalt |
| 8109 | Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
| 8111 | Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfällen und Schrott |
| 820220 | Bandsägeblätter aus unedlen Metallen |
| 8207 | Werkzeuge, auswechselbar, zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen und Erdbohrwerkzeuge, Gesteinsbohrwerkzeuge oder Tiefbohrwerkzeuge |
| 820810 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — für die Metallbearbeitung |
| 820820 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — für die Holzbearbeitung |
| 820830 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — für die Nahrungsmittelindustrie |
| 820890 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — andere |
| 830120 | Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, aus unedlen Metallen |
| 830170 | Schlüssel, gesondert gestellt |
| 830230 | Andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge |
| 8307 | Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
| 8309 | Stopfen (einschl. Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen |
| 841410 | Vakuumpumpen |
| 841490 | Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter – Teile |
| 8417 | Industrieöfen und Laboratoriumsöfen, nichtelektrisch, einschließlich Verbrennungsöfen |
| 841940 | Destillier- und Rektifizierapparate |
| 841950 | Wärmeaustauscher (ausg. für Kessel) |
| 841960 | Apparate und Vorrichtungen für die Luft- oder andere Gasverflüssigung |
| 841989 | Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung auch elektrisch beheizt zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, a.n.g. (ausg. Haushaltsapparate sowie Öfen und andere Apparate der Position 8514) |
| 841990 | Teile von Apparaten und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge sowie von nichtelektrischen Durchlauferhitzern und Heißwasserspeichern, a.n.g. |
| 845110 | Maschinen für die chemische Reinigung |
| 845129 | Trockner — andere |
| 845130 | Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen |
| 845190 | Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z. B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen – andere |
| 8456 | Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl, Wasserstrahlschneidemaschinen |
| 8459 | Werkzeugmaschinen, einschl. Bearbeitungseinheiten auf Kopf, zum Bohren, Fräsen, Fräsen oder Innengewinden (ausg. Drehmaschinen und Drehzentren der Position 8458, Zahnschneidemaschinen der Position 8461 sowie handbetriebene Maschinen) |
| 8460 | Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mithilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln (ausg. Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461 sowie von Hand zu führende Maschinen) |
| 8461 | Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 8462 | Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Schmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen (ausgenommen Walzwerke); Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen, Längsteilanlagen und Ablänganlagen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen, Ausklinken oder Nibbeln von Metallen (ausgenommen Ziehbänke); Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, nicht in den vorstehenden Positionen genannt |
| 8463 | Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Metallen, gesinterten Hartmetallen oder Cermets, ohne Materialabtrag (ausg. Schmiede-, Biege-, Abkant-, Richt- und Abflachungspressen, Schermaschinen, Stanz- oder Ausklinkmaschinen, Pressen und von Hand zu führenden Maschinen) |
| 8464 | Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnl. mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas (ausg. von Hand zu führende Maschinen) |
| 8465 | Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen |
| 8470 | Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen |
| 8472 | Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortiermaschinen, Geldzählmaschinen oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen) |
| 8473 | Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8470 bis 8472 bestimmt |
| 8478 | Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 8485 | Maschinen für die additive Fertigung |
| 8486 | Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 11 C zu Kapitel 84 genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör, a.n.g. |
| 8487 | Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, anderweit in Kapitel 84 weder genannt noch inbegriffen (ausg. Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren) |
| 8506 | Elektrische Primärelemente und Primärbatterien; Teile davon |
| 8512 | Beleuchtungsgeräte und Signalgeräte, elektrisch (ausgenommen Lampen der Position 8539), elektrische Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art; Teile davon |
| 8513 | Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos); Teile davon |
| 8515 | Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets; Teile davon |
| 8517 | Fernsprechapparate, einschließlich Smartphones und andere Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (ausg. Sende- oder Empfangsgeräte der Positionen 8443, 8525, 8527 oder 8528) |
| 8518 | Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopfhörer und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen |
| 8519 | Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte |
| 8521 | Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner |
| 8522 | Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8519 oder 8521 bestimmt |
| 8523 | Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 |
| 8524 | Flachbildschirmmodule, auch berührungsempfindliche Bildschirme enthaltend |
| 8525 | Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte |
| 8526 | Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte |
| 8527 | Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert |
| 8528 | Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Tonaufzeichnungsgerät oder Bildaufzeichnungsgerät oder Bildwiedergabegerät |
| 8530 | Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausg. mechanische oder elektromechanische Geräte der Position 8608); Teile davon |
| 8531 | Hörsignalgeräte und Sichtsignalgeräte, elektrisch (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchsalarmgeräte oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder) (ausg. von Geräten der Position 8512 oder 8530) |
| 8532 | Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren, elektrisch |
| 8533 | Widerstände, elektrisch (einschließlich Rheostate und Potenziometer), ausg. Heizwiderstände |
| 8534 | Gedruckte Schaltungen |
| 8536 | Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel |
| 8540 | Glühkathoden-, Kaltkathoden– und Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf– oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras) Teile davon |
| 8541 | Halbleiterbauelemente (z. B. Dioden, Transistoren, halbleiterbasierte Transducer); lichtempfindliche Halbleiterbauelemente einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln; Leuchtdioden (LED), auch mit anderen Leuchtdioden (LED) zusammengesetzt; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle |
| 8543 | Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 8546 | Isolatoren für elektrotechnische Zwecke, aus Stoffen aller Art |
| 8549 | Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten |
| 8602 | Lokomotiven (ausg. mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren); Lokomotivtender |
| 8604 | Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen) |
| 8606 | Güterwagen, schienengebunden (ausgenommen Gepäckwagen und Postwagen) |
| 8607 | Teile von Schienenfahrzeugen |
| 8608 | Ortsfestes Gleismaterial (ausg. Holzschwellen, Betonschwellen, Stahlschwellen, Schienenstränge und anderes noch nichtzusammengesetztes Gleismaterial sowie Bahnoberbaumaterial); mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon |
| 8609 | Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattet |
| 870121 | Sattelzugmaschinen — nur mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) |
| 870122 | Sattelzugmaschinen — mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben |
| 870123 | Sattelzugmaschinen — mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben Sattelzugmaschinen — nur mit Elektromotor angetrieben |
| 870124 | Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Gleisketten-Einachsschlepper) |
| 870129 | Sattel-Straßenzugmaschinen, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung angetrieben |
| 870130 | Gleiskettenzugmaschinen (ausgenommen Einachsschlepper) |
| 870310 | Fahrzeuge zum Befördern von < 10 Personen auf Schnee; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge |
| Ex870323 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, nur mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von mehr als 1900 cm3 bis 3000 cm3, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne Krankenwagen) |
| Ex870324 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, nur mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von mehr als 3000 cm3, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne Krankenwagen) |
| Ex870332 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, nur mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von mehr als 1900 cm3 bis 2500 cm3, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne Krankenwagen) |
| Ex870333 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, nur mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne Krankenwagen) |
| Ex870340 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und Elektromotor angetrieben, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne aufladbare Hybridfahrzeuge) |
| Ex870350 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Dieselmotor und Elektromotor angetrieben, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne aufladbare Hybridfahrzeuge) |
| Ex870360 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr |
| Ex870370 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Dieselmotor und Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr |
| Ex870380 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, nur mit Elektromotor angetrieben, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr |
| 870390 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit anderen Motoren als Hubkolbenverbrennungsmotor oder Elektromotor |
| Ex8704 | Lastkraftwagen, einschl. Fahrgestelle mit Motor und Fahrerhaus, ausgenommen Fahrzeuge der KN-Codes 87042191 und 87042199, mit Motor mit einem Hubraum von 1900 cm3 oder weniger |
| 8705 | Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung gebaut (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) |
| 870899 | Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge für Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge zur Beförderung von zehn oder mehr Personen, Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, a.n.g. |
| 8709 | Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon, a.n.g. |
| 8716 | Anhänger und Sattelanhänger; andere nichtselbstfahrende Fahrzeuge (ausgenommen schienengebunden); Teile davon, a.n.g. |
| 8903 | Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus |
| 8904 | Schlepper und Schubschiffe |
| 8905 | Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen |
| 900110 | Fasern, optisch sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern (ausg. aus einzeln umhüllten Fasern der Pos. 8544) |
| 900211 | Objektive für Fotoapparate, Filmkameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungsapparate oder Verkleinerungsapparate |
| 900219 | Objektive (ausg. für Fotoapparate, Filmkameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate) |
| 9005 | Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausg. Instrumente für Radioastronomie und andere, anderweit genannte oder inbegriffene Instrumente, Apparate und Geräte) |
| 9007 | Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten (ausg. Geräte der Videotechnik) |
| 9010 | Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in Kapitel 90 anderweit nicht genannt; Negativbetrachter; Lichtbildwände |
| 9013 | Laser, ausgenommen Laserdioden; andere optische Instrumente, Apparate und Geräte, anderweit in Kapitel 90 weder genannt noch inbegriffen |
| 9014 | Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte (ausg. Funknavigationsgeräte); Teile davon |
| 9015 | Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser |
| 9024 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen); Teile davon |
| 902590 | Teile und Zubehör für Dichtemesser „Aräometer, Senkwaagen“ und ähnl. schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, a.n.g. |
| 9026 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032 |
| 9027 | Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome |
| 9029 | Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler (ausg. Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope |
| 9030 | Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen (ausgenommen Zähler der Position 9028); Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen |
| 9031 | Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 a.n.g.; Profilprojektoren |
| 903281 | Andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln — hydraulische oder pneumatische — Andere Regler |
| 940110 | Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
| 940120 | Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art |
| 940330 | Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art |
| 9406 | Vorgefertigte Gebäude |
| 9606 | Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge (ohne Manschettenverbindungen) |
| 960891 | Schreibfedern und Schreibfederspitzen |
| 9612 | Bänder für Schreibmaschinen und ähnl. Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch in Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln |
| Ex98 | Komplette Industrieanlagen, ausg. Anlagen zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, Pharmazeutika, Arzneimitteln und medizinischen Geräten |
„
„ANHANG XIX
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 27101921 | Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis |
| 27101929 | Mittelschwere Öle und Zubereitungen aus Erdöl oder bituminösen Materialien |
| 3811 | Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten |
| 381512 | Katalysatoren, auf Trägern fixiert, mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz, a.n.g. |
| 721921 | Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils), mit einer Dicke von > 10 mm |
| 722540 | Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils) (ausg. aus Silicium-Elektrostahl) |
| 730429 | Futterrohre und Steigrohre (casing, tubing), nahtlos, aus Eisen oder Stahl, von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (ausg. aus Gusseisen) |
| 731100 | Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
| 845630 | Elektroerosionswerkzeugmaschinen |
| 8460 | Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mithilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461 |
| 851519 | Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen Hart- oder Weichlöten (ausg. Lötkolben und Lötpistolen) |
| 854330 | Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese |
| 870510 | Kranwagen (Autokrane) |
| 870899 | Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge zur Beförderung von zehn oder mehr Personen, Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken), a.n.g. |
| 9024 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen) |
“
„ANHANG XXXI
| KN-Code | Warenbezeichnung |
|---|---|
| 850220 | Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung |
| 853650 | Andere Schalter |
ANHANG XXXII
In der Erdöl- und Erdgasexploration verwendete „Software“, d. h.:
- —
-
„Software“ für die Exploration und Berechnung von Lagerstätten
- —
-
„Software“ für die Berechnung, Verarbeitung und Analyse seismischer Daten
- —
-
„Software“ für geologische Untersuchungen sowie für die jeweilige Charakterisierung / Modellierung / Visualisierung / Berechnung
- —
-
„Software“ für Bohrungen, Planungs-“Software“ für Bohrprozesse, „Software“ für Bohrloch-Trajektorien von Bohrprozessen
- —
-
„Software“ für Trägheitsnavigationssysteme für Bohrungen
- —
-
„Software“ für Bohrlochüberwachung in Echtzeit
- —
-
„Software“ zur Beobachtung und Sicherung in der Erdöl- und Erdgasförderung.“
Die Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 werden wie folgt geändert:
- 1.
- Anhang Va erhält folgende Fassung:
- 2.
- In Anhang Vb erhält die Überschrift folgende Fassung:
„Liste der Partnerländer nach Artikel 1bb Absatz 7, Artikel 1e Absatz 4, Artikel 1f Absatz 4, Artikel 1fc Absatz 4, Artikel 1ga Absatz 4, Artikel 1jc Absatz 9, Artikel 1jc Absatz 13 und Artikel 1s Absatz 4“
- 3.
- In Anhang Vba erhält die Überschrift folgende Fassung:
„Liste der Länder nach Artikel 1za Absatz 2, Artikel 8g Absatz 1, Artikel 8ga Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 2a“
- 4.
- Anhang XIVa erhält folgende Fassung:
- 5.
- Anhang XVIII erhält folgende Fassung:
- 6.
- Anhang XIX erhält folgende Fassung:
- 7.
- In Anhang XXVII wird zwischen KN-Code 7408 und KN-Code 7604 folgender Code eingefügt:
„
KN-Code Bezeichnung der Güter 7601 Aluminium in Rohform “
- 8.
- In Anhang XXX erhält die Überschrift folgende Fassung:
„Liste der Güter und Technologien von gemeinsamer hoher Priorität nach Artikel 1e, Artikel 1f, Artikel 8g und Artikel 8ga“
- 9.
- Folgende Anhänge werden angefügt:
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.