ANHANG VIII VO (EU) 2025/395

„ANHANG XXIIID

KN-Code Warenbezeichnung
251810 Dolomit, naturroh, ungebrannt oder ungesintert
251990 Geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein
252020 Gips aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat, auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern
2615 Niobium-, Tantal-, Vanadium- oder Zirkonerze und deren Konzentrate
283421 Kaliumnitrat
283429 Nitrate (ausg. des Kaliums und des Quecksilbers)
3604 Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel
360500 Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604
3606 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36
481141 Papier und Pappe, selbstklebend, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
481149 Papier und Pappe, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, nichtselbstklebend, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
681410 Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen
700719 Einschichten-Sicherheitsglas, vorgespannt (ausg. in Abmessungen und Formen von der in Kraft-, Luft-, Raum-, Wasser- oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art)
700721 Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas), in Abmessungen und Formen von der in Kraft-, Luft-, Raum-, Wasser- oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art
732010 Blattfedern und Federblätter dafür, aus Eisen oder Stahl “

Der folgende Anhang wird der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angefügt:

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