ANHANG XIV VO (EU) 2025/395
„ANHANG XLVII
Teil A — Liste der Häfen und Schleusen
| Name | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
|---|---|---|---|
| 1. | Astrakhan |
Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe a: für die Verbringung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) oder Flugkörpern oder damit zusammenhängenden Technologien oder Komponenten und somit zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 2. | Makhachkala |
Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe a: für die Verbringung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) oder Flugkörpern oder damit zusammenhängenden Technologien oder Komponenten und somit zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 3. | Ust-Luga |
Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe c: für die Beförderung von in Anhang XXV aufgeführten Rohöl- oder Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf dem Seeweg durch Schiffe genutzt werden, die irreguläre und mit hohem Risiko behaftete Beförderungspraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation anwenden |
25.2.2025 |
| 4. | Primorsk |
Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe c: für die Beförderung von in Anhang XXV aufgeführten Rohöl- oder Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf dem Seeweg durch Schiffe genutzt werden, die irreguläre und mit hohem Risiko behaftete Beförderungspraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation anwenden |
25.2.2025 |
| 5. | Novorossiysk |
Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe c: für die Beförderung von in Anhang XXV aufgeführten Rohöl- oder Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf dem Seeweg durch Schiffe genutzt werden, die irreguläre und mit hohem Risiko behaftete Beförderungspraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation anwenden |
25.2.2025 |
Teil B — Liste der Flughäfen
| Name | Grund für die Aufnahme | Geltungsbeginn | |
|---|---|---|---|
| 1. | Begishevo International Airport |
Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe a: für die Verbringung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) oder Flugkörpern oder damit zusammenhängenden Technologien oder Komponenten und somit zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 2. | Vnukovo International Aiport |
Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe a: für die Verbringung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) oder Flugkörpern oder damit zusammenhängenden Technologien oder Komponenten und somit zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 3. | Zhukovsky International Airport |
Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe b: für die Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 4. | Perm International Airport |
Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe b: für die Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 5. | Koltsovo International Airport |
Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe b: für die Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine genutzt werden |
25.2.2025 |
| 6. | Pskov International Airport |
Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe b: für die Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine genutzt werden |
25.2.2025“ |
Der folgende Anhang wird der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angefügt:
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