Artikel 71 VO (EU) 2025/40

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 12. August 2026.

Artikel 67 Absatz 5 gilt jedoch ab dem 12. Februar 2029.

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