Präambel VO (EU) 2025/44

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela(*), insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 13. November 2017 die Verordnung (EU) 2017/2063 angenommen.
(2)
Angesichts der jüngsten Entwicklungen in Venezuela und der mangelnden Fortschritte auf dem Weg zu einem Dialog unter venezolanischer Führung, der zur Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit führt, und angesichts der anhaltend ernsten Menschenrechtslage in dem Land ist der Rat der Auffassung, dass 15 Personen in die in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.
(3)
Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(*)

ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/2063/oj.

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