Artikel 71 VO (EU) 2025/512

Nutzung des CRMS

1. Das CRMS wird für folgende Zwecke genutzt:

a)
den Austausch von risikobezogenen Informationen einschließlich der Ergebnisse von Risikoanalysen zwischen den Mitgliedstaaten, der Schweiz, Norwegen und der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 5 und Artikel 47 Absatz 2 des Zollkodex und gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 sowie Speicherung und Verarbeitung solcher Informationen,
b)
die Kommunikation gemäß Artikel 36 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zwischen den Mitgliedstaaten, der Schweiz und Norwegen sowie zwischen den Mitgliedstaaten, der Schweiz, Norwegen und der Kommission bei der Umsetzung gemeinsamer Risikokriterien und vorrangiger Kontrollen und beim Krisenmanagement sowie die Übermittlung, Verarbeitung und Speicherung dieser Informationen einschließlich des Austausches risikobezogener Informationen, der Ergebnisse der vor den Maßnahmen im Zusammenhang mit vorrangigen Kontrollen und dem Krisenmanagement durchgeführten Risikoanalysen und der Analyse der Ergebnisse dieser Maßnahmen,
c)
die Schaffung der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Schweiz, Norwegen und die Kommission, Risikoanalyseberichte über bestehende Risiken, die Ergebnisse von Risikoanalysen und neue Trends aus dem System abzurufen und diese dann in den gemeinsamen Risikomanagementrahmen und in nationale Risikomanagementsysteme einfließen zu lassen.

(2) Kann die Übertragung von Daten zwischen dem CRMS und den nationalen Systemen automatisiert werden, passen die Mitgliedstaaten die nationalen Systeme so an, dass sie den CRMS-Webdienst nutzen.

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