Artikel 75 VO (EU) 2025/512

Nutzung der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr

Das CCI-System wird für die folgenden Zwecke genutzt:

a)
die Erfüllung der im Zollkodex für die zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr vorgesehenen Formalitäten, wenn mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist,
b)
die Einreichung und Verarbeitung von Standard-Zollanmeldungen im Rahmen der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr,
c)
die Einreichung und Verarbeitung von vereinfachten Zollanmeldungen und der jeweiligen ergänzenden Anmeldungen im Rahmen der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr,
d)
die Einreichung und Verarbeitung der jeweiligen, in der Bewilligung der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders im Rahmen der zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr bereitgestellten Zollanmeldungen und Gestellungsmitteilungen.

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