Artikel 90 VO (EU) 2025/512

Datenverarbeitung in Bezug auf das REX-System für Drittländer

Die personenbezogenen Daten von in Drittländern ansässigen betroffenen Personen, die von den zuständigen Behörden in Drittländern im REX-System für Drittländer gespeichert werden, werden für die Umsetzung und Überwachung der einschlägigen Präferenzregelung mit der Union verarbeitet.

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