Präambel VO (EU) 2025/608
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2025/601 vom 24. März 2025 des Rates zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti(*),
auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 25. November 2022 hat der Rat die Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti(**) angenommen.
- (2)
- Am 24. März 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/601 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/2319 im Einklang mit der Resolution 2752 (2024) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen geändert wird. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/601 werden die Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis bedrohen präzisiert und der Umfang des Waffenembargos geändert.
- (3)
- Einige der mit dem Beschluss (GASP) 2025/601 vorgenommenen Änderungen fallen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Daher ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
- (4)
- Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L, 2025/601, 25.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/601/oj .- (**)
Verordnung (EU) 2022/2309 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 17. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2309/oj).
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