Präambel VO (EU) 2025/610

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2025/604 des Rates vom 24. März 2025 zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik(*),

auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 10. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 224/2014(**) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik angenommen. Die genannte Verordnung verleiht bestimmten im Beschluss 2013/798/GASP des Rates(***) vorgesehenen Maßnahmen Wirkung.
(2)
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat” ) hat am 30. Juli 2024 die Resolution 2745 (2024) angenommen, mit der das Waffenembargo gegen die Regierung der Zentralafrikanischen Republik aufgehoben wird. Mit dieser Resolution wird bis zum 31. Juli 2025 auch ein Waffenembargo gegen in der Zentralafrikanischen Republik operierende bewaffnete Gruppen und mit ihnen verbundene Personen verhängt.
(3)
Am 24. März 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/604 erlassen, mit dem der Beschluss 2013/798/GASP entsprechend der Resolution 2745 (2024) des VN-Sicherheitsrates geändert wird.
(4)
Einige der im Beschluss (GASP) 2025/604 enthaltenen Änderungen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Daher ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
(5)
Die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(*)

ABl. L, 2025/604, 25.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/604/oj.

(**)

Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates vom 10. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik (ABl. L 70 vom 11.3.2014, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/224/oj).

(***)

Beschluss 2013/798/GASP des Rates vom 23. Dezember 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 51, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/798/oj).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.