ANHANG VO (EU) 2025/630

Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b324-eo Ätherisches Rosengeranienöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Öl aus den krautigen Teilen von Pelargonium graveolens L’Hér. (Synonym: Pelargonium graveolens L’Herit. Ex Ait.) Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ätherisches Rosengeranienöl Ätherisches Öl im Sinne der Definition des Europarats(1), das aus den krautigen Teilen von Pelargonium graveolens L’Hér. durch Dampfdestillation, weitere Kondensation flüchtiger Bestandteile und Abtrennung von der wässrigen Phase durch Dekantieren gewonnen wird. CAS-Nummer: 8000-46-2 Einecs: 290-140-0 FEMA-Nummer: 2508 CoE-Nummer: 324 Spezifikationen: Citronellol: 25-36 % Geraniol: 10-18 % Citronellylformiat: 4-9 % Linalool: 4-8,5 % d,l-Isomenthon (cis-Menthon): 4-8 % 2-(2-Methylprop-1-enyl)-4-methyltetrahydropyran (Rosenoxid): 0,7-1,5 %

Analysemethode (2)

Zur Quantifizierung von Citronellol (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) (ISO 4731)

Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.”

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
21. April 2035
Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b185-eo Ätherisches Eukalyptusöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Öl aus den Blättern und Zweigen von Eucalyptus globulus Labill. Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ätherisches Eukalyptusöl Ätherisches Öl im Sinne der Definition des Europarats(3), das aus frischen oder getrockneten Blättern und Zweigen von Eucalyptus globulus Labill durch Dampfdestillation, weitere Kondensation flüchtiger Bestandteile und Abtrennung von der wässrigen Phase durch Dekantieren gewonnen wird. CAS-Nummer: 8000-48-4 Einecs: 283-406-2 FEMA-Nummer: 2466 CoE-Nummer: 185 Spezifikationen 1,8-Cineol (Eucalyptol): 70-87 % d-Limonen: 2-15 % α-Pinen (Pin-2(3)-en): 1-10 % Methyleugenol: höchstens 0,005 %

Analysemethode (4)

Zur Bestimmung von 1,8-Cineol (phytochemischer Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) (ISO 770)

Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

12 mg für Masthühner und Mastgeflügel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;

12 mg für Jungtiere aller Lege- oder Zuchtgeflügelarten;

12 mg für Ziervögel;

16 mg für Masttruthühner;

18 mg für alle Lege- oder Zuchtgeflügelarten;

26 mg für Mastschweine;

22 mg für Ferkel (Saug- und Absetzferkel) aller Suidae;

22 mg für Mastschweine von Suidae von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;

32 mg für alle der Fortpflanzung dienenden Suidae;

55 mg für Mastkälber bis zu 6 Monaten;

48 mg für Schafe und Ziegen;

48 mg für Mastrinder, andere Wiederkäuer für Mastzwecke, ausgenommen Schafe und Ziegen sowie Kälber für Mastzwecke bis zu 6 Monaten; Camelidae für Mastzwecke;

31 mg für alle anderen Wiederkäuer und alle anderen Camelidae;

48 mg für Equidae;

19 mg für Kaninchen;

55 mg für Salmoniden und Fische von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;

58 mg für Hunde;

75 mg für Zierfische;

10 mg für Katzen;

10 mg für andere Tierarten und -kategorien..

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
21. April 2035
Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b38-eo Ätherisches Zitronengrasöl

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ätherisches Öl aus den oberirdischen Teilen von Cymbopogon flexuosus (Nees ex Steud.) Will. Watson (Synonym: Cymbopogon flexuosus (Nees ex Steudel) J.F. Watson). Flüssig

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ätherisches Zitronengrasöl Ätherisches Öl im Sinne der Definition des Europarats(5), das aus den frischen oder getrockneten oberirdischen Teilen von Cymbopogon flexuosus (Nees ex Steud.) Will. Watson durch Dampfdestillation, weitere Kondensation flüchtiger Bestandteile und Abtrennung von der wässrigen Phase durch Dekantieren gewonnen wird. CAS-Nummer: 8007-02-1 Einecs: 289-752-0 FEMA-Nummer: 2624 CoE-Nummer: 38 Spezifikationen: trans-3,7-Dimethylocta-2,6-dienal (Geranial): 35-47 % Neral: 25-35 % Geraniol: 1,5-8 % Geranylacetat: 0,5-6 % β-Caryophyllen: 0,2-3,5 % Methyleugenol und Elemicin: höchstens 0,01 %

Analysemethode (6)

Zur Bestimmung von Neral und trans-3,7-Dimethylocta-2,6-dienal (Geranial) (phytochemische Marker) im Futtermittelzusatzstoff:

Gaschromatografie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) (ISO 4718)

Alle Tierarten
1.
Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:

41 mg für Masthühner und Mastgeflügel von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;

41 mg für Jungtiere aller Lege- oder Zuchtgeflügelarten;

41 mg für Ziervögel;

55 mg für Masttruthühner;

61 mg für alle Lege- oder Zuchtgeflügelarten;

88 mg für Mastschweine;

74 mg für Ferkel (Saug- und Absetzferkel) aller Suidae;

74 mg für Mastschweine von Suidae von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;

100 mg für alle der Fortpflanzung dienenden Suidae;

75 mg für Mastkälber bis zu 6 Monaten;

75 mg für Schafe und Ziegen;

75 mg für Mastrinder, andere Wiederkäuer für Mastzwecke, ausgenommen Schafe und Ziegen sowie Kälber für Mastzwecke bis zu 6 Monaten; Camelidae für Mastzwecke;

75 mg für alle anderen Wiederkäuer und alle anderen Camelidae;

100 mg für Equidae;

65 mg für Kaninchen;

125 mg für Salmoniden und Fische von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung;

50 mg für Hunde;

50 mg für Zierfische;

33 mg für Katzen;

33 mg für andere Tierarten und -kategorien..

4.
Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.
5.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
21. April 2035

Fußnote(n):

(1)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(3)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(4)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(5)

„Natural sources of flavourings” (Natürliche Aromaquellen) — Bericht Nr. 2 (2007).

(6)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

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