ANHANG VO (EU) 2025/634

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge
3c366 L-Arginin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

L-Arginin ≥ 98,5 % (bezogen auf die Trockenmasse)

Fest

Alle Tierarten
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen sowie die Stabilität bei Wärmebehandlung und in Wasser anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff darf über das Tränkwasser verabreicht werden.
3.
Die Futtermittelunternehmer stellen sicher, dass L-Arginin bei der Verfütterung an Wiederkäuer vor dem Abbau im Pansen geschützt wird.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist der Feuchtigkeitsgehalt anzugeben.
5.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs und der Vormischungen ist Folgendes anzugeben:

„Bei der Supplementierung mit L-Arginin, insbesondere über das Tränkwasser, sind alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren zu berücksichtigen, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”

6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Haut-, Augen- und Atemschutzausrüstung zu verwenden.
22. April 2035

Charakterisierung des Wirkstoffs:

L-Arginin ((S)-2-Amino-5-guanidinopentansäure), hergestellt mit Escherichia coli CGMCC 7.401

Chemische Formel: C6H14N4O2

CAS-Nummer: 74-79-3

Analysemethode (1):

Zur Identifikation von L-Arginin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-arginine monograph” (Food Chemical Codex)

Zur Bestimmung von Arginin im Futtermittelzusatzstoff und im Wasser:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS)

Zur Bestimmung von Arginin in Vormischungen und Mischfuttermitteln:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS), Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission(2)

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (ABl. L 54 vom 26.2.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/152/oj).

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