VO (EU) 2025/641

Durchführungsverordnung (EU) 2025/641 der Kommission vom 25. März 2025 zur Änderung der Anhänge V, XIV und XV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Bosnien und Herzegowina, Kanada, die Republik Nordmazedonien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, Gebiete und Zonen, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel und Zuchtmaterial von Geflügel, von frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie von Fleischerzeugnissen von Geflügel zulässig ist

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Ausfertigungsdatum25.01.2025