Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2026/120
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 13. Januar 2026
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Elisabeth Werner
Generaldirektorin
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.