Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2026/120

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. Januar 2026

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Elisabeth Werner

Generaldirektorin

Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

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