Präambel VO (EU) 2026/123

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/386 des Rates vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen(*), insbesondere auf deren Artikel 13 Absätze 1 und 4,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 19. Januar 2024 die Verordnung (EU) 2024/386 angenommen.
(2)
Gemäß Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/386 hat der Rat die in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten restriktiven Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen überprüft. Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der Eintrag zu einer verstorbenen Person gestrichen und der Eintrag zu einer Person aktualisiert werden sollte.
(3)
Die Verordnung (EU) 2024/386 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(*)

ABl. L, 2024/386, 19.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/386/oj.

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