Artikel 1 VO (EU) 2026/129

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/127 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
der jährliche Leistungsbericht gemäß Artikel 134 der Verordnung (EU) 2021/2115 Gegenstand der Stellungnahme gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist und zusammen mit einer Verwaltungserklärung übermittelt wird, die sich auf die Zusammenstellung des gesamten Berichts bezieht;

2.
Artikel 5 Absatz 6 erhält folgende Fassung:

(6) Die Kürzungen nach diesem Artikel erfolgen unbeschadet des späteren Beschlusses über das Konformitätsverfahren gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) 2021/2116.

3.
Artikel 11 wird gestrichen.
4.
Artikel 13 wird gestrichen.
5.
Anhang I Nummer 1 Buchstabe A Ziffer iv erhält folgende Fassung:

iv)
Sie stellt in Bezug auf die in der Verordnung (EU) 2021/2115 genannten Interventionskategorien sicher, dass die Leistungsberichterstattung über Outputindikatoren und über Ergebnisindikatoren für die mehrjährige Leistungsüberwachung gemäß Artikel 134 der Verordnung (EU) 2021/2115 durchgeführt und damit nachgewiesen wird, dass Artikel 37 der Verordnung (EU) 2021/2116 eingehalten wird.

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