ANHANG VO (EU) 2026/156
ZUSAMMENFASSUNG DER EIGENSCHAFTEN EINES BIOZIDPRODUKTS
Nutrinova® Potassium Sorbate BFX Granules
Produktart(en)
PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung
Zulassungsnummer: EU-0035029-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0035029-0000
- Kapitel 1.
-
ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
- 1.1.
-
Handelsbezeichnung(en) des Produkts
| Handelsname(n) |
Nutrinova® Potassium Sorbate BFX Granules Nutrinova® Potassium Sorbate BFX MB |
- 1.2.
-
Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | Nutrinova Germany GmbH |
| Anschrift |
|
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| Zulassungsnummer | EU-0035029-0000 | |
| R4BP-Assetnummer | EU-0035029-0000 | |
| Datum der Zulassung | 15. Februar 2026 | |
| Ablauf der Zulassung | 31. Januar 2036 |
- 1.3.
-
Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Nutrinova Germany GmbH |
| Anschrift des Herstellers |
|
| Standort der Produktionsstätten |
|
- 1.4.
-
Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Kalium-(E,E)-hexa-2,4-dienoat |
| Name des Herstellers | Nutrinova Germany GmbH |
| Anschrift des Herstellers |
|
| Standort der Produktionsstätten |
|
- Kapitel 2.
-
PRODUKTZUSAMMENSETZUNG UND -FORMULIERUNG
- 2.1.
-
Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
|---|---|---|---|---|---|
| Kalium-(E,E)-hexa-2,4-dienoat | Kaliumhexa-2,4-dienoat | Wirkstoff | 24634-61-5 | 246-376-1 | 100 % (w/w) |
- 2.2.
-
Art(en) der Formulierung
SG Wasserlösliches Granulat
- Kapitel 3.
-
GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE
| Gefahrenhinweise | H319: Verursacht schwere Augenreizung. |
| Sicherheitshinweise |
P264: Nach der Handhabung Gesicht, Hände und exponierte Haut gründlich waschen. P280: Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
- Kapitel 4.
-
ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN)
- 4.1.
-
Verwendungsbeschreibung
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Trivialname: Hefen |
| Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Gebindekonservierung von wässrigen Reinigungsmitteln und Detergenzien während der Haltbarkeitsdauer. Dazu gehören Geschirrspülmittel, Weichspüler, Textilwaschmittel und Reiniger für harte Oberflächen. |
| Anwendungsmethode(n) |
Methode: - Manuelle oder automatisierte Dosierung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird manuell in den Mischtank gegeben, der das zu konservierende Produkt enthält. Falls notwendig kann eine wässrige Vorab-Lösung, die maximal 50 % (w/w) des Produkts enthält, hergestellt werden, bevor sie manuell oder halbautomatisch in den Mischtank gegeben wird. Das Produkt oder die Vorab-Lösung wird zu einem geeigneten Zeitpunkt während des Produktionszyklus unter gutem Rühren zugegeben, um eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten. Die Zugabe kann zu jeder Phase der Produktion des Produkts stattfinden. Für optimale Konservierung wird die frühestmögliche Zugabe empfohlen. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: 0,1 - 0,8 % (w/w) Wirkstoff Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Eine Anwendung pro produzierter Charge. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 25 kg flexible LDPE-Beutel (Polyethylen niedriger Dichte) |
- 4.1.1.
-
Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung
- 4.1.2.
-
Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung
- 4.1.3.
-
Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung
- 4.1.4.
-
Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung
- 4.1.5.
-
Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung
- 4.2.
-
Verwendungsbeschreibung
| Produktart | PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Trivialname: Bakterien Trivialname: Hefen |
| Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Gebindekonservierung von Enzympräparaten für die Produktion von Detergenzien, die Papier- und Textilbehandlung und die Produktion von Kraftstoffethanol. |
| Anwendungsmethode(n) |
Methode: - Manuelle oder automatisierte Dosierung Detaillierte Beschreibung: Das Produkt wird manuell in den Mischtank gegeben, der das zu konservierende Produkt enthält. Falls notwendig kann eine wässrige Vorab-Lösung, die maximal 50 % (w/w) des Produkts enthält, hergestellt werden, bevor sie manuell oder halbautomatisch in den Mischtank gegeben wird. Das Produkt oder die Vorab-Lösung wird zu einem geeigneten Zeitpunkt während des Produktionszyklus unter gutem Rühren zugegeben, um eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten. Die Zugabe kann zu jeder Phase der Produktion des Produkts stattfinden. Für optimale Konservierung wird die frühestmögliche Zugabe empfohlen. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: 0,1 - 1,2 % (w/w) Wirkstoff Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Eine Anwendung pro produzierter Charge. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | 25 kg flexible LDPE-Beutel (Polyethylen niedriger Dichte) |
- 4.2.1.
-
Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung
- 4.2.2.
-
Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung
- 4.2.3.
-
Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung
- 4.2.4.
-
Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung
- 4.2.5.
-
Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung
- Kapitel 5.
-
ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG
(1)
- 5.1.
-
Gebrauchsanweisung
Stellen Sie sicher, dass die endgültige Formulierung einen pH-Wert von 6,5 nicht überschreitet, da die vorbeugenden Eigenschaften des Wirkstoffs gegen das Wachstum von Mikroorganismen bei einem pH-Wert über 7 nachlassen. Um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die spezifische Matrix, den spezifischen Standort bzw. das spezifische System zu bestimmen, sind von dem Anwender mikrobiologische Tests zur Bestätigung einer ausreichenden Konservierung vorzunehmen. Falls notwendig, konsultieren Sie den Zulassungsinhaber (wie auf dem Etikett spezifiziert). Gebrauchsanweisung beachten.
- 5.2.
-
Risikominderungsmaßnahmen
Chemikalienresistente Schutzhandschuhe sind während der Handhabung des Produkts zu tragen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN ISO 374 oder gleichwertigen entsprechen (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben). Ein geeigneter Chemikalienschutzanzug (mindestens Typ 6, EN 13034 oder gleichwertig) muss getragen werden, der gegenüber dem Biozidprodukt undurchlässig ist (das geeignete Anzugmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben). Während der Handhabung des Produkts ist die Verwendung von Augenschutz (chemikalienbeständige Schutzbrille), der die Anforderungen der Europäischen Norm EN ISO 16321 oder gleichwertigen entsprechen erfüllt, zwingend vorgeschrieben. Die Verwendung dieser Schutzausrüstung erfolgt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.Siehe Abschnitt 6 für die vollständigen Referenzen zu diesem Gesetz und die europäischen Normen. Das Biozidprodukt darf nicht für die Konservierung von Produkten oder Materialien verwendet werden, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Nutztieren kommen können.
- 5.3.
-
Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. NACH HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser spülen. Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. NACH AUGENKONTAKT: Mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 5 Minuten mit Wasser weiter spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. NACH EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
- 5.4.
-
Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Inhalt und Behälter gemäß nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
- 5.5.
-
Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Das Produkt muss in der geschlossenen Originalverpackung gelagert werden. Trocken (max. 65 % relative Luftfeuchtigkeit) und bei Temperaturen bis maximal 30 °C lagern. Haltbarkeit: 1 Jahr.
- Kapitel 6.
-
SONSTIGE ANGABEN
Die vollständigen Titel der EN-Normen, auf die in dem Abschnitt „Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen” verwiesen wird, lauten wie folgt: EN ISO 16321 — Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen — Teil 1: Allgemeine Anforderungen. EN ISO 374 — Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken. EN 13034 — Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien. Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6])). Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11 ff). Hinweis zu den „Verwenderkategorie(n)” : Unter berufsmäßigen Verwendern (einschließlich industriellen Verwendern) sind geschulte berufsmäßige Verwender zu verstehen, wenn dies in den nationalen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist.Fußnote(n):
- (1)
Gebrauchsanweisung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Hinweise zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.
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